Motorroller von 45km/h auf 25km/h Ummelden?


26.04.2022, 19:20

Könnte ich dann zum Beispiel mit den 45er Papieren im Verkehr teilnehmen wenn ich das TüV Gutachten immer bei mir trage?

5 Antworten

Das TÜV-Gutachten bestätigt nur den Einbau. Dadurch ändert sich nichts an der Tatsache, dass dem Fahrzeug nach wie vor eine Betriebserlaubnis als 45km/h-Kleinkraftrad erteilt wurde.

Mit dem Gutachten gehst du zur Zulassungsstelle, diese zieht die 45km/h-BE ein oder macht sie ungültig und stellt dir entweder eine neue BE aus oder macht dir einen "Betriebserlaubnis erteilt"-Stempel samt amtlichem Siegel auf das Gutachten, so dass dieses zur neuen BE wird.

telestik69 
Fragesteller
 26.04.2022, 19:44

Okay, dann muss ich aber für diese Kleinigkeit 25 Wochen warten.. weil die sommerzeit jetzt beginnt, ärgerlich

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hilflos99  27.04.2022, 11:28

falsch, die Dinger sind zulassungsfrei und eine Dorf Zulassungsstelle macht da gar nichts

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migebuff  27.04.2022, 12:45
@hilflos99

Auch ein zulassungsfreies Fahrzeug benötigt eine Betriebserlaubnis.

Wenn du der Ansicht bist, dass §5 FZV aufgehoben wurde, dann zitiere die entsprechende Änderungsverordnung.

Seine örtliche Zulassungsstelle ist für das Erteilen der neuen BE zuständig. Dafür wird ein "Betriebserlaubnis erteilt"-Stempel mitsamt amtlichem Siegel auf das Gutachten gemacht oder eine neue BE ausgestellt.

Beispiel: https://i.ebayimg.com/00/s/MTYwMFgxMjAw/z/8BcAAOSwEDNiJxgK/$_59.JPG

Wenn du der Ansicht bist, dass der TÜV seine Gutachten fälscht, indem er unten den deiner Ansicht nach unzulässigen Abschnitt "Bescheinigung der Zulassungsstelle" mit dem deiner Ansicht nach unzulässigen Vordruck "für das Fahrzeug wurde die Betriebserlaubnis erteilt" anfügt, dann zitiere bitte die Rechtsgrundlage für deine diesbezügliche Feststellung.

Beispiel: https://webimg.secondhandapp.at/w-i-mgl/562b4c6e94794be14cff31d8

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Wenn du ein Versicherungskennzeichen hast, musst du den Roller NICHT auf dem Straßenverkehrsamt anmelden.

telestik69 
Fragesteller
 27.04.2022, 12:56

Ja anmelden nicht. Aber ich spreche über die Betriebserlaubnis die ich evtl Umschreiben muss

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telestik69 
Fragesteller
 27.04.2022, 13:10
@DerHans

Ja so denke ich nämlich auch, aber andere sagen man muss dies trotzdem Umschreiben lassen

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Das trägt die Zulassungsstelle in den Papieren um, dann darfst du legal fahren

telestik69 
Fragesteller
 26.04.2022, 19:22

Okay, weil laut meiner Zulassungsstelle dauert es 25 Wochen bis ich ein Termin dafür bekomme..

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wattdennnu2  26.04.2022, 19:26

Dieses Fahrzeug wird nicht zugelassen!

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migebuff  26.04.2022, 19:32
@wattdennnu2

Auch ein zulassungsfreies Fahrzeug braucht eine Betriebserlaubnis. Für deren (Neu-)Erteilung ist die Zulassungsstelle zuständig.

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Damit hinterher auch alles amtlich seinen "Segen" hätte , müßtest Du zum Schluss noch die originalen Papiere mit dem TÜV - Bericht und den ABE-Papieren vom Straßenverkehrsamt "besiegeln" lassen .

So war es zumindest bei uns . Die hefteten das einfach zusammen , und klebten dann ihr amtliches Siegel über die Heftklammer .

telestik69 
Fragesteller
 27.04.2022, 00:09

Musstest du ein Termin machen? Oder bist du einfach hingegangen und die haben es schnell erledigt?
Weil bei mir auf deren Seite steht das es 25 Wochen dauert bis ich ein Termin bekomme..

Für so eine kleine Änderung schon etwas lächerlich

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verreisterNutzer  27.04.2022, 00:28
@telestik69

Mein "Amtsgang" in diesem Bezug ist schon weit mehr als 10 Jahre her , und das war tatsächlich auch nur eine verwaltungsrechtliche "Formalie" . Einmal kurz durchgesehen was ( nötig & komplett ) vorgelegt wurde , zusammen getackert , Siegel drauf , und der eigentliche "Arbeitsvorgang" war nach 5-10 Minuten beim Straßenverkehrsamt durch .

Wie es bei Euch läuft , weiss ich leider nicht . Das kann regional beim Amtsschimmel recht unterschiedlich im Detail gestaltet sein .

Kommuniziere eurer Behörde doch einfach vorab noch mal , daß Du sämtliche Papiere wie die originale 45-er ABE zum Fahrzeug , der ABE für den Drosselsatz für dieses Fahrzeug zur Herunterstufung zu Mofa + TÜV - Abnahme und Bestätigung der Werkstatt für den sachgerechten Einbau bereits alles direkt in zeitnahem Zusammenhang bereits beisammen hast .

Betone halt :

- alles an Papieren , Bestätigungen /Prüfberichten und Rechnungen vorhanden

- lediglich als Begehr Abstufung von Kleinkraftrad 45 KM/h @ 50 ccm auf Mofa 25 @ 50 ccm aufgrund vollständig vorhandener Papiere und Dokumentationen für diesen letzten Amtsvorgang der Besiegelung . ( sofern regional denn auch tatsächlich amtsverfahrentlich [derzeit] zwingend nötig , wenn stets alles im Original mitgeführt wird )

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telestik69 
Fragesteller
 27.04.2022, 00:45
@verreisterNutzer

Danke, weißt du zufällig ob mein Mofa in der Zeit Versichert sein muss für die Umschreibung?

Weil der würde neu ankommen, und ich würde bevor ich den versichere, gerne erstmal die Umschreibung machen.

Ich rufe da mal Morgen an und frag mal nach, wenn das Wirklich so lange dauern wird werde ich trotzdem damit Fahren und die ganzen Unterlagen einfach bei mir tragen..

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verreisterNutzer  27.04.2022, 01:05
@telestik69
Weil der würde neu ankommen, und ich würde bevor ich den versichere, gerne erstmal die Umschreibung machen.

Du kannst das Fahrzeug auch erst mal unter entsprechendem Verweis "vorläufig" unter Vorlage der 45-er Originalpapiere bei der KFZ-Haftpflicht versichern lassen . Nachträgliche Änderungen von wegen 45 auf 25 sollten danach für die Versicherung kein sonderliches Problem darstellen in der detaillierten Nachanpassung .

Diese Erstversicherung solltest Du ggf. dann aber besser mal in einer versicherungsvertreterlichen Geschäftsniederlassung vor Ort "Face2Face" einleiten .

Die wichtigsten und grundlegenden Fahrzeug-Zuordnungsmerkmale ( Hersteller , Rahmennummer , Motornummer , Modell und ggf. Typ + Baujahr ) ändern sich dabei ja erst mal nicht großartig für die versicherungsrechtliche Vertragsbeschreibung für genau "dieses" Fahrzeug )

Dann hast Du aber halt schon mal Dein Versicherungskennzeichen samt Basispolice für genau dieses Fahrzeug in seiner allgemeinen , und nicht missverständlichen + einzigartigen Zuordnung .

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Nein. Du meldest deinen Roller bei der Versicherung als 25kmh Roller an. Mehr nicht.

Auf deinen TÜV Gutachten muss aber stehen dass der 25kmh fährt.

telestik69 
Fragesteller
 26.04.2022, 19:23

Also kann ich mit den 45er Papieren fahren, wenn ich das TÜV Gutachten immer bei mir habe? (Und er als Mofa Versichert ist)

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peterobm  26.04.2022, 19:41
@wattdennnu2

gaanz dünnes Eis

ohne Eintrag in der Betriebserlaubnis ist das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

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