Mit 45er Roller bergab schneller, verboten?

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Du darfst laut Fahrerlaubnisverordnung Fahrzeuge der Kategorie L1e-B fahren:

§6 FeV:

Klasse AM:
-leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

In der Verordnung Nr 168/2013 ist L1e-B wie folgt definiert:

Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann

Definition L1e:

(4) zwei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Verbrennungsmotor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(6) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(7) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und
(8) Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers und

Unter Nr 6 ist die Rede von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist wiederum in §30a StVZO wie folgt definiert:

Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann

Wie schnell das Fahrzeug bergab durch die Hangabtriebskraft und nicht durch seine vom Hersteller konstruktiv vorgebene Bauart fährt, ist somit völlig unerheblich.

Ja, die 45 km/h gelten grundsätzlich, egal wo du fährst. Wenn du mit Vollgas reinfährst und durch die Neigung mehr schaffst, liegt es in deiner Verantwortung so runter zu bremsen, dass du auf 45 km/h bleibst. Wie stark das nun kontrolliert wird, ist eine andere Frage aber erlaubt ist das auf jeden Fall nicht.

Help4Youuuuu  29.03.2020, 03:22

Genau das wollte ich auch schreiben

Du bist ja in der Lage zu bremsen und du weist ja wann du zu schnell bis ,und das Können dir die Beamten vorwerfen

Gruß

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migebuff  29.03.2020, 09:26
@Help4Youuuuu

Dann habt ihr beide ja kein Problem damit, die Rechtsgrundlage zu zitieren.

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