Mietminderung auf Grund eines defekten Parkettboden

Hallo, habe in meiner Wohnung nun seit 2 Monaten einen sich vom Boden lösende Parkettboden. Habe dies auch direkt der Hausverwaltung gemeldet. Dann tat sich erstmal nichts. Nach einer Woche meldete sich ein Handwerker, der aber zwei Termine sausen ließ. Ich meldete mich umgehend bei der Hausverwaltung mit der Ansage, dass es Zeit wird. Es waren zwei Wochen vorbei. Es passiete nun erstmal nichts. Ich muss dazu sagen, dass in der Wohnung meine Freundin mit mir zusammen wohnt, ich aber oft arbeitstechnisch nicht da bin. Ich rief nun regelmäßig die Hausverwaltung an und sie vertrösteten mich immer, dass alles in die Wege geleitet ist und der Handwerker sich melden sollte. Es geschah weiterhin nichts. Vor zwei Wochen bin ich dann persönlich bei der Hausverwaltung erschienen. Diese riefen umgehen noch im Büro den Handwerker an und wir machten einen Termin für den selben Abend aus. Er kam auch abends und sagte, dass der komplette Parkett neu gemacht werden muss, da die alte Arbeit laienhaft ausgeführt wurde. Er würde sofort ein Angebot erstellen und es der HV zukommen lassen. Am nächsten Tag rief ich die HV an und die bestätigte mir, dass der HW sich gemeldet und die Probleme geschildert hatte. Er wolle nun ein Angebot erstellen. Bisher nichts. Erneuter Anruf brachte nur das Ergebnis, dass sie weiter warten und sich kümmern.

Jetzt zum Schaden und den Umständen. Es ist eine ein Zimmerwohnung. Großes Wohn/Schlafzimmer. Gesamtgröße 50m². Der Parkett liegt im Wohnbereich. Und genau im Durchgang hat sich dieser nun komplett vom Esstrich gelöst. Zunächst kamen nur einzelnen Platten hoch(wo wir den Schaden umgehend meldeten). Nun ist wirklich schon viel hinüber. 2m² sind komplett "rausgebrochen" und liegen nun so provisorisch oben drauf weil wir den Esstrich nicht sehen wollen. Da ich gerade zu Hause bin, werde ich morgen wieder die HV persönlich nerven.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie setzt ich eine Mietminderung durch und in welchen Maßen kann ich die Miete mindern. Und wie weit rückwirkend kann ich dies tun?

Mietrecht, Mietminderung, Parkett

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