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Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?

Hallo zusammen,

ich möchte ausprobieren, neben meinem Studium Lampen zu bauen und zu verkaufen. Ich habe schon in anderen Einträgen etwas dazu gelesen und auch auf der Seite des BMWi etwas zum rechtlichen Part gefunden, der mir die Frage beantwortet hat, ob ich als Studentin überhaupt designte Stücke verkaufen dürfte (Füge ich unten an). Das lasse ich auch noch vom Steuerberater prüfen und ich habe eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit angemeldet. Die Lampen als solche sollen auch jeweils Unikate werden.

Wo ich mir aber immer noch unsicher bin, ist die Frage nach den Leuchtmitteln und die damit verbundene Haftung und legale Umsetzung.

Meine Idee war mit LED-Leuchtstoffröhren zu arbeiten und diese mit einem Durchleitungskabel zu verbinden (Link dabei). Da die einzelnen Elemente ja TÜV geprüft sind und ich sie nicht verändern würde, habe ich die Hoffnung, dass das eine Variante sein könnte, bei der ich die Lampe samt Leuchtmittel fertig verbaut zu einem Kunden schicken könnte. Das wäre mir sehr wichtig.

Meine große Frage also, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit, um eine Prüfung durch einen Elektromeister zu umgehen und wie verhält es sich mit der Haftung etc.?

Ich suche ganz dringend nach einer Lösung, vielleicht fällt euch ja eine bessere/andere Variante ein!

Danke im Voraus schonmal :)!

https://www.amazon.de/parlat-Unterbau-Leuchte-Rigel-380lm-warm-weiß-einzeln/dp/B00M7WSIWG/ref=pd_aw_fbte_img_2/257-9847829-9405000?_encoding=UTF8&pd_rd_i=B00M7WSIWG&pd_rd_r=8f97d5f5-a024-4d7f-825e-b8f1a4e3a74c&pd_rd_w=bXwrY&pd_rd_wg=Tvvqs&pf_rd_p=141437b4-d76f-4fd0-af96-145bfbe1f29b&pf_rd_r=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT&psc=1&refRID=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT

Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hätten. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen und Ihre Tätigkeit einschätzen zu lassen.
Computer, Selbständigkeit, Technik, Designer, Elektronik, Recht, Haftung, Technologie

Nachbarkinder rodeln ständig in unser Grundstück. Wer haftet wenn sie sich verletzten?

Hallo zusammen.

Unsere Nachbarskinder (zwei im Alter zwischen 7 bis 10 Jahren) rodeln immer auf dem Berg der direkt neben unserem Haus ist (auch mit Freunden). Eine Senke vom Berg endet direkt in unserem Grundstück. Wir haben aktuell keinen Zaun, weil der alte vor 2 Jahren entfernt wurde, weil er so morsch war. Man sieht aber deutlichst wo unser Grundstück beginnt und die Kinder wissen es. Direkt am Rand von unserem Grundstück (also noch auf unserem Grundstück) stehen vereinzelt große "Büsche", die auch unten Äste rausstehen haben. Auch unser Komposthaufen steht am Rand des Gartens, im Grundstück.

Wir haben die Kinder (und die Eltern!!) nun in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass sie doch bitte auf einer anderen Seite des Berges rodeln sollen um nicht in unseren Garten zu rodeln, da dort eben die Büsche mit den Ästen, welche wortwörtlich "ins Augen gehen können" und recht nah nach Beginn des Grundstücks auch eine Hausecke von unserem Haus steht.

Leider werden unsere Bitten jedes Jahr aufs Neue nicht berücksichtigt! Immer wieder rodeln sie bis 2-3 Meter in unser Grundstück und sind einmal sogar beinahe in das Hauseck gekracht! In unseren Komposthaufen, welcher aus einzelnen Gittersätzen zusammengesteckt ist (wie ein Auslauf für Hasen), sind sie auch schon gerodelt vor 2 Jahren. Der ist jetzt komplett verbogen. Wir haben es damals beobachtet aber nichts gesagt, weil es halt auch Kinder sind. Die sollen ja Spaß haben dürfen...

Wir wollen den Kindern ja nichts böses oder so. Sie könnten sich aber echt verletzen. Und wir wollen auch nicht, dass sie ständig auf unserem Grundstück sind.

Deswegen die Frage, was ist wenn sie sich dabei jetzt wirklich auf unserem Grundstück verletzen? Wer haftet?

PS: sie gehen immer ohne die Eltern rodeln. Also ohne Aufsicht

Vielen Dank im Voraus

Grundstück, Haftung

Warensendung kam nicht an wer haftet?

Hallo, habe über Ebay Kleinanzeige etwas verkauft. Die Käufern sagt es wäre nichts angekommen. Ich habe es vor genau 14 Tage (inkl. 1 Feiertag und die Wochendtage) in den Briefkasten der Post eingeworfen. Jetzt will sie ihr Geld zurück wenn sie bis Fr. Nichts erhält. Per Nachricht habe ich ihr die Eibzelpreise genannt und mitgeteilt wenn alkes geholt wird kann ich ein Paketpteis von 26 € (weniger als die Einzelpreise) zzgl Versand anbieten. Dann fragte sie 30 € inkl. Versand. Ich stimmte zu. Sie zahlte per Banküberweisung. Da jedoch nicht explizit auf versicherten Versand ihrerseits angefragt wurde bzw wir nicht auf eine bestimmte Versandart uns geeinigt haben bzw drüber gesprochen haben , habe ich natürlich die günstigste Versandart gewählt und da passte gerade noch die große Warensendung. Habe ihr mitgeteilt das ich dann auch meine Sachen gerne zurück hätte wenn ich das Gejd zurück überweise und das ich am Samstag sofern bis dahin nichts ankommt ein Nschforschungsantrag stelle. Mehr kann und muss ich ja im Moment auch nicht tun, oder? Wie wäre das rechtlich gesehen, bin ich verpflichtet ihr das Geld zurück zu geben obwohl über Versandart nicht expliziet gesprochen wurde? Beweisen kann ja keiner was weder sie noch ich. Habe nur die Kaufbestätigung per Email der Post da ich die Marke online gekauft und gedruckt habe.was würdet ihr raten? Dankeschön

Recht, Post, Haftung, Warensendung

Hund von Hund attackiert. Wer haftet?

Hallo zusammen!

Da ich bei dem Vorfall nicht dabei war, schildere ich ihn bestmöglich:

Mein Freund (nenne wir ihn "Peter") ging mit seinen beiden Hunden spazieren. Die zwei Mischlinge waren, wie immer angeleint und wiegen beide unter 20 Kilo.

Auf dem Weg kommt "Peter" ein unangeleinter Hund und dessen Besitzerin entgegen. Da einer seiner Hündinnen nicht sehr gut mit anderen Hunden kann, macht Peter den anderen viel Platz und macht einen großen Bogen.

Trotz großem Bogen, rennt der unangeleinte Hund auf die drei zu und springt die kleine von "Peters" Hunden an. Die Kleine fiepst und die Große kommt zur Hilfe und springt den "Angreifer" an. ("Peters" Hunde sind noch immer an der Leine)

Die Besitzerin stürmt auf die Hunde los und beschimpft ihn und fordert ihn auf "sich zu verpissen". "Peter" versucht sich noch mit ihr auszusprechen, diese beschimpft ihn allerdings weiter und er beschließt zu gehen. Keiner der drei Hunde schien verletzt zu sein. Kein Humpeln, kein Blut, alle gehen wieder ihrer Wege.

Etwa eine Woche später treffen sich die beiden wieder und die Besitzerin fordert Peter auf, für die verursachten Bisswunden zu bezahlen. Um die Situation zu deeskalieren, stimmt Peter zu.

"Peter" ist ein Bekannter von mir und befindet sich nun in dieser Situation. Die Rechnung an sich ist hier nicht das Problem, sondern eher die Frage wie es nun weitergeht. Sollte es zu einer Anzeige kommen, muss sein Hund dann eingechläfert werden? Ist "Peter" überhaupt Schuld an der Situation, wenn er seine Hunde an der Leine hatte?

Zusätzliche Information: Seine Hunde sind Mischlinge, von nicht Listenhunden, außerdem hat er eine Haftpflichtversicherung. Es ist an einem öffentlichen Ort, in einer Kleinstadt passiert in der eig. Leinenpflicht herrscht.

Falls jemand Erfahrung mit so einer Situation hatte, würden wir uns über ein paar Infos freuen, denn "Peter" und ich haben wirklich Angst um seinen Hund.

Danke im Voraus!

Tiere, Hund, Attacke, Haftung, Bisse

Hund gutwillig verschenkt von jemand anderen, was passiert?

Hallo,

Ich (m/26) habe im Februar Jemanden (w/22) in meine kleine Wohnung aufgenommen die zuvor von Zuhause rausgeflogen ist.

Angekommen bei mir hatte Sie einen Hund dabei, geplant war das Sie eine Woche bleiben kann, wohl gemerkt eine 40m² Wohnung.

Ich wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass das schwierig werden könnte, denn schließlich fliegt man nicht ohne Grund von daheim raus.

Die Chance das man sich auf den Keks war also groß, aus der einen Woche wurden schließlich insgesamt sechs, durchzogen von Diskussionen.

Ich musste natürlich nachwievor Arbeiten gehen, die Person war aber auch nach mehrfachen nachhaken nicht bereit sich etwas neues zu suchen oder gar die bestehenden Probleme anzugehen, sogar dann nicht als ich meine Unterstützung anbot.

Es endete damit, das Sie tatsächlich gedroht hat während meiner Abwesenheit meine Einrichtung zu verwüsten und mir mit dem Tode gedroht hat.

Nicht das mich das sonderlich interessiert hat, ich habe viel mit Menschen zu tun die an psychischen Krankheiten leiden, doch ich lasse mich nicht von meinem Gast in meiner Wohnung anschreien und schon gleich dreimal nicht bedrohen.

Solch ein undankbares Verhalten troz der Tatsache das ich keinen Cent verlangt habe was Essen&Trinken und natürlich die Unterkunft betrifft, lasse ich nicht auf mir sitzen, ich habe das getan weil ich mal in einer ähnlichen Situation war und leider niemanden hatte der mir unter die Arme greifen wollte.

Am besagten Abend an dem Sätze gefallen sind die mich dazu mehr oder weniger gezwungen haben Sie rauswerfen zu lassen von den Herrn in blau,

(schließlich werde ich niemanden mit Gewalt aus meiner Wonung zerren, das kann ärger geben wenn dann die Fakten verdreht werden, besonders wenn es sich um eine Frau handelt)

habe ich selbstverständlich mich um den Hund gekümmert, der konnte nichts dafür, aber ich muss viel arbeiten und es nicht gesund für einen Welpen knapp 15 Stunden am Tag alleine Zuhause zu sein, von der StubenUNreinheit mal abgesehen.

Die besagte person hat mir dann natürlich sämtliche Sachen an den Kopf geworfen, Sie behauptete den Hund aus Tscheching geschenkt bekommen zu haben und an die Papiere momentan nicht ran zu kommen.

Ich habe den Zwergspitz einer netten Familie geschenkt die sich jetzt rührend um das kleine Flauschwesen kümmert, heute bekam ich einen Anruf von dem angeblichen Besitzer, dieser sagte mir das die, die ich meiner Wohnung geworfen habe jetzt natürlich nicht mehr dafür zahlen will und jetzt mir die "Rechnung" aufhalzen will.

Ich frage mich natürlich warum Sie gelogen hat, wo ist der Sinn? aber muss ich denn tatsächlich jetzt dafür aufkommen? zum Zeitpunkt der Hundübergabe an die Familie besaß ich den Hund, der Eigentümer war zu diesem Zeitpunkt aber Niemand, das habe ich überprüfen lassen, er war gechipt aber ohne Eintrag und die Familie hat ihn natürlich jetzt angemeldet, geimpft etc.

Ich möchte auf garkeinen fall für den Hund blechen, der Hund hat es jetzt besser und nur darum ging es mir.

Hund, Haustiere, Recht, Vertrag, Haftung, Schenkung

Wie kann ich ausziehen und mein Mitbewohner wohnen bleiben?

Hallo,

Ich bin vor 3 Jahren in eine WG gezogen, in der beide Mieter Hauptmieter sind. Bisher hat es beim Mieterwechsel immer problemlos funktioniert, dass wir einen Nachmieter gesucht haben und einfach ein neuer Vertrag zwischen den Mietern und dem Vermieter geschlossen wurde.

Jetzt wollte ich ausziehen und mein Mitbewohner möchte die Wohnung alleine übernehmen. Dies wurde ihm bei seinem Einzug auch angeboten, da bereits feststand, dass ich ausziehen werde.

Das Problem ist jedoch, dass der Sohn des Vermieters mit in die Wohnung einziehen möchte als mein Nachmieter. Mein Mitbewohner möchte das jedoch nicht, da er von dem Sohn nicht so überzeugt war. Die beiden hatten sich getroffen und der Vermieter hatte vorher mündlich zugesichert, dass mein Mitbewohner sich auch gegen den Sohn entscheiden darf. Jetzt besteht er jedoch darauf und verweigert mir den Auszug. Um rechtswirksam zu kündigen müssen beide Mitbewohner schriftlich kündigen.

Jetzt ist die Frage ob ich trotzdem irgendwie aus dem Mietvertrag komm und mein Mitbewohner die Wohnung alleine nehmen kann. Er würde mir auch das Geld geben für meinen Teil der Miete, aber ich habe keine Lust trotzdem weiter in dem Mietvertrag zu stecken. Kann ich einen rechtswirksamen Vertrag mit meinem Mitbewohner abschließen, dass er alle Kosten (Miete, Reparaturkosten usw.) für mich übernimmt oder kann ich lediglich vertrauen?

Kündigung, Recht, Mietrecht, Vertrag, Haftung

Asbestreste unter dem Gartenhaus entdeckt. Haftet der (unwissende) Vorbesitzer?

wir haben letzte Woche das Gartenhaus abgebaut, das der vorbesitzer dort errichtet (lassen) hat. Darunter haben wir zahlreiche Asbesthaltige Platten und splitter (Dach, gebrochen) gefunden. Nur unter dem Haus. Man kann daher davon ausgehen, dass der, der das Haus gebaut hat, den Asbest dort entsorgt hat. Das Gartenhaus wurde laut Aussage der Vorbesitzerin zwischen 1993 und 1997 aufgebaut.

Ih habe den Asbest jetzt fachmännisch für ca. 800 EUR entsorgen lassen.

Das Haus haben wir vor 3 Jahren erworben und das Gartenhaus hat der Ehemann der Verkäuferin errichtet. Daher habe ich die angeschrieben und nach einer Rückerstattung der Kosten gefragt, da mir der Mangel am Grundstück (arglistig) verschwiegen wurde.

Das wurde Seitens der Verkäufer natürlich abgelehnt. Begründung: man wisse nichts von dem Asbest und kenne den Namen der Firma nicht mehr, die das Gartenhaus dort errichtet hat.

In Wahrheit hat der vor Jahren (vor dem Hauskauf) verstobene Ehemann der Verkäuferin das Gartenhaus selber aufgebaut (das kann der Nachbar bezeugen) und daher auch den Asbest dort (vermutlich) entsorgt.

Spielt das für die Haftung überhaupt eine Rolle, ob es der Ehemann oder eine Firma war ? Wenn es eine Firma war, spielt es eine Rolle für Ihre Haftung mir gegenüber ? die (angebliche) Firma bringt doch nicht einfach asbesthaltigen Müll von einer anderen Baustelle her und vergräbt den bei Ihr im Garten...und sie kriegt es nicht mit........das ist doch etwas weit hergeholt. oder nicht ?

Jetzt behauptet sie jedenfalls damals berufstätig gewesen zu sein, sich nicht an die Firma zu errinnern und daher nichts davon gewusst zu haben. Sie war damals mit dem Ehemann im Grundbuch eingetragen.

Im Kaufvertrag wird die Haftung für versteckte Mängel natürlich ausgeschlossen.

Kan die sich so einfach da rausreden oder muss sie für die Entsorgung zahlen ?

Ich würde mich über Eure Einschätzung der Situation sehr freuen....Danke im Voraus.

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Recht, Asbest, Haftung

Selbstgebaute Lampe verkaufen?

Hallo zusammen, ich habe vor einiger Zeit Spaß daran gefunden, Lampen zu bauen. Bisher nur für den Eigengebrauch. So stehen in meiner Wohnung mittlerweile mehrere selbstgebaute Lampen herum. Ich gehe hierbei sehr gewissenhaft vor und frage lieber einmal zuviel als einmal zu wenig nach, ob ich alles korrekt gemacht habe. Zudem bin ich - damals motiviert durch meinen Großvater - schon mein Leben lang Hobbyhandwerker. Grundwissen ist daher vorhanden. Erst kürzlich habe ich mich zum ersten mal an das Thema "Rohrlampe" herangewagt und hier auch einige super Tipps zu einer ganz bestimmten Frage erhalten, die ich im Vorfeld noch klären musste. An dieser Stelle nochmal danke an die zahlreichen Helfer.

Ich werde in letzter Zeit nun des Öfteren von Freunden und Bekannten angesprochen, warum ich mir nicht etwas nebenbei verdiene, indem ich mir ein Kleingewerbe anmelde und nebenberuflich in kleiner Stückzahl Lampen produziere. Wie ich schon bei ersten Netzrecherchen feststellen musste, ist es in Deutschland aber wohl scheinbar fast unmöglich, als Amateur (bin kein gelernter Elektriker) vollkommen risikolos elektronische Geräte aus Eigenproduktion zu verkaufen, ohne, dass man mit einem Fuß im Gefängnis und / oder in der Privatinsolvenz steht.

Meine Frage lautet dahr wie folgt: Gibt es einen einigermaßen sinnvollen und vorallem finanziell rentablen Weg, diese Idee evtl. doch noch in die Tat umzusetzen?

Drei Ideen hatte ich bereits, ich weiß aber natürlich nicht, ob das realisierbar wäre, bzw.. ob ich es mir hier nicht zu leicht mache:

1) Die Lampen Als "Bausatz" verkaufen. Sprich, das Gehäuse komplett fertig bauen und sämtliche Elektrokomponenten nur zur Selbstmontage beilegen mit dem Hinweis, dass diese nur durch einen Fachmann montiert werden dürfen.

2) Sollte Idee 1 nicht haltbar sein, evtl. komplett auf die Zugabe der Elektrokomponenten verzichten und bewusst nur als "Lampengehäuse" verkaufen? Wäre zwar suboptimal, da es die Nachfrage sicherlich stark reduzieren würde, aber besser als nichts.

3) Jede Lampe einzeln vor Verkauf von einem Elektriker nach VDE prüfen und dies bescheinigen lassen. Die Frage wäre, ob sich dann ggfls. eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung auf dieses Szenario einlässt und ob sich das in der Konstallation finanziell noch lohnt. Das könnte man ja aber im Vorfeld prüfen.

Für nützliche Ideen wäre ich sehr dankbar.

verkaufen, Selbständigkeit, Lampe, Elektronik, Elektrik, Elektrotechnik, Haftung, Nebenberuflich

Privater Handyverkauf - muss ich für nachträglich eingetretenen Schaden aufkommen?

Guten Morgen Zusammen, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Zum Hintergrund: Ich habe Ende Dezember '16 mein "altes" Handy (iPhone 6 Plus, ca. 1 3/4 Jahre alt) privat verkauft, habe mit der Dame vor Ort einen Funktionstest durchgeführt und ließ mir im Kaufvertrag bestätigen, dass sie das Handy kauft wie gesehen und, dass alles funktioniert. Tat es definitiv auch.

Nach ein paar Wochen, meldete sich nicht der Käufer, sondern eine Freundin, die das Handy vom Käufer geschenkt bekam, das Handy sei defekt und sie will eine Lösung von mir. Sie schilderte den Fehler als "Das Handy schaltet sich ab und zu (es geht mehrere Tage am Stück) einfach aus, obwohl noch 20% restlicher Akku vorhanden sind. Da ich damals einfach mit dem Handy abschließen wollte und keinen Ärger haben wollte (es kann ja sein, dass bei einem Handy das knapp 2 Jahre alt ist und 2 Monate nicht benutzt wurde, der Akku nicht mehr in so gutem Zustand ist), machte ich ihr folgendes Angebot: Sie soll zu einem Laden gehen, der das reparieren kann, soll sich dort einen Kostenvoranschlag holen und dann besprechen wir wie es weitergeht (falls die Reparatur zu teuer wäre, hätte ich das Gerät genommen). Sie meldete sich Tags darauf, der Laden habe ihr (ohne Kostenvoranschlag) gesagt, dass es sich definitiv um ein Problem mit dem Akku handelt und, dass sie diesen gerne austauschen lassen würde (80€). Ich sagte zähneknirschend zu und verlangte ihre Kontodaten. Sie forderte aber dann noch 20€ "Unkostenbeitrag" weil sie ja zu dem Laden fahren musste etc. Aus reinen Kulanzgründen zahlte ich auch das und sagte ihr, dass sie mir dann aber bestätigen muss, dass ich von nun an nichts mehr von dem Gerät höre, da mittlerweile auch schon 5 Wochen ins Land gegangen waren (und ich hatte diese Probleme mit dem Gerät nie).

Nach nun mittlerweile fast 8 Wochen meldete sich die Dame nun wieder, sie wäre jetzt im Handyladen gewesen und hat den Akku tauschen lassen. Das habe aber gar nichts gebracht, das Handy geht jetzt gar nicht mehr an. Sie verlangt nun, dass ich das Gerät zurücknehme.

Meine Frage: Hat diese Dame hier rechtlich irgendeine Möglichkeit mich zu belangen? Das Handy funktionierte als ich es verkauft habe, das habe ich schriftlich. Ich bin ihr aus reiner Kulanz (im Nachhinein könnte ich mich dafür ohrfeigen...) wegen der Akku-Geschichte entgegengekommen und soll nun ein Gerät das nicht mehr funktioniert zum ursprünglichen Kaufpreis zurücknehmen? Was würden Sie mir hier raten? Ich will keinen Ärger, aber alles darf man sich doch auch nicht gefallen lassen, oder?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe :)

Handy, Haftung, Privatverkauf

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