Haftung – die meistgelesenen Beiträge

Asbestreste unter dem Gartenhaus entdeckt. Haftet der (unwissende) Vorbesitzer?

wir haben letzte Woche das Gartenhaus abgebaut, das der vorbesitzer dort errichtet (lassen) hat. Darunter haben wir zahlreiche Asbesthaltige Platten und splitter (Dach, gebrochen) gefunden. Nur unter dem Haus. Man kann daher davon ausgehen, dass der, der das Haus gebaut hat, den Asbest dort entsorgt hat. Das Gartenhaus wurde laut Aussage der Vorbesitzerin zwischen 1993 und 1997 aufgebaut.

Ih habe den Asbest jetzt fachmännisch für ca. 800 EUR entsorgen lassen.

Das Haus haben wir vor 3 Jahren erworben und das Gartenhaus hat der Ehemann der Verkäuferin errichtet. Daher habe ich die angeschrieben und nach einer Rückerstattung der Kosten gefragt, da mir der Mangel am Grundstück (arglistig) verschwiegen wurde.

Das wurde Seitens der Verkäufer natürlich abgelehnt. Begründung: man wisse nichts von dem Asbest und kenne den Namen der Firma nicht mehr, die das Gartenhaus dort errichtet hat.

In Wahrheit hat der vor Jahren (vor dem Hauskauf) verstobene Ehemann der Verkäuferin das Gartenhaus selber aufgebaut (das kann der Nachbar bezeugen) und daher auch den Asbest dort (vermutlich) entsorgt.

Spielt das für die Haftung überhaupt eine Rolle, ob es der Ehemann oder eine Firma war ? Wenn es eine Firma war, spielt es eine Rolle für Ihre Haftung mir gegenüber ? die (angebliche) Firma bringt doch nicht einfach asbesthaltigen Müll von einer anderen Baustelle her und vergräbt den bei Ihr im Garten...und sie kriegt es nicht mit........das ist doch etwas weit hergeholt. oder nicht ?

Jetzt behauptet sie jedenfalls damals berufstätig gewesen zu sein, sich nicht an die Firma zu errinnern und daher nichts davon gewusst zu haben. Sie war damals mit dem Ehemann im Grundbuch eingetragen.

Im Kaufvertrag wird die Haftung für versteckte Mängel natürlich ausgeschlossen.

Kan die sich so einfach da rausreden oder muss sie für die Entsorgung zahlen ?

Ich würde mich über Eure Einschätzung der Situation sehr freuen....Danke im Voraus.

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Recht, Asbest, Haftung

Selbstgebaute Lampe verkaufen?

Hallo zusammen, ich habe vor einiger Zeit Spaß daran gefunden, Lampen zu bauen. Bisher nur für den Eigengebrauch. So stehen in meiner Wohnung mittlerweile mehrere selbstgebaute Lampen herum. Ich gehe hierbei sehr gewissenhaft vor und frage lieber einmal zuviel als einmal zu wenig nach, ob ich alles korrekt gemacht habe. Zudem bin ich - damals motiviert durch meinen Großvater - schon mein Leben lang Hobbyhandwerker. Grundwissen ist daher vorhanden. Erst kürzlich habe ich mich zum ersten mal an das Thema "Rohrlampe" herangewagt und hier auch einige super Tipps zu einer ganz bestimmten Frage erhalten, die ich im Vorfeld noch klären musste. An dieser Stelle nochmal danke an die zahlreichen Helfer.

Ich werde in letzter Zeit nun des Öfteren von Freunden und Bekannten angesprochen, warum ich mir nicht etwas nebenbei verdiene, indem ich mir ein Kleingewerbe anmelde und nebenberuflich in kleiner Stückzahl Lampen produziere. Wie ich schon bei ersten Netzrecherchen feststellen musste, ist es in Deutschland aber wohl scheinbar fast unmöglich, als Amateur (bin kein gelernter Elektriker) vollkommen risikolos elektronische Geräte aus Eigenproduktion zu verkaufen, ohne, dass man mit einem Fuß im Gefängnis und / oder in der Privatinsolvenz steht.

Meine Frage lautet dahr wie folgt: Gibt es einen einigermaßen sinnvollen und vorallem finanziell rentablen Weg, diese Idee evtl. doch noch in die Tat umzusetzen?

Drei Ideen hatte ich bereits, ich weiß aber natürlich nicht, ob das realisierbar wäre, bzw.. ob ich es mir hier nicht zu leicht mache:

1) Die Lampen Als "Bausatz" verkaufen. Sprich, das Gehäuse komplett fertig bauen und sämtliche Elektrokomponenten nur zur Selbstmontage beilegen mit dem Hinweis, dass diese nur durch einen Fachmann montiert werden dürfen.

2) Sollte Idee 1 nicht haltbar sein, evtl. komplett auf die Zugabe der Elektrokomponenten verzichten und bewusst nur als "Lampengehäuse" verkaufen? Wäre zwar suboptimal, da es die Nachfrage sicherlich stark reduzieren würde, aber besser als nichts.

3) Jede Lampe einzeln vor Verkauf von einem Elektriker nach VDE prüfen und dies bescheinigen lassen. Die Frage wäre, ob sich dann ggfls. eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung auf dieses Szenario einlässt und ob sich das in der Konstallation finanziell noch lohnt. Das könnte man ja aber im Vorfeld prüfen.

Für nützliche Ideen wäre ich sehr dankbar.

verkaufen, Selbständigkeit, Lampe, Elektronik, Elektrik, Elektrotechnik, Haftung, Nebenberuflich

Haftung für fremde Inhalte auf Social Media?

Ich frage mich das schon länger wie das eigentlich funktioniert, rechtlich wenn ich beispielsweise auf Instagram Twitter oder anderen Plattform ein illegalen/rechtswidrigen Inhalt sehe anschaue und dann einfach weiter schauen, ohne zu kommentieren, liken oder Ähnliches. Kann ich dafür haften? Kann ich dafür in die Verantwortung gezogen werden da bei vielen Dingen weiß man es ja häufig einfach nicht, ob es illegal ist oder nicht. Außerdem, wenn die Website mir das vorschlägt, habe ich ja nicht spezifisch danach gesucht. oder ähnliches. Oder wie ist das wenn wir Profile von anderen Profilen vorgeschlagen werden und ich drauf klicke und die beispielsweise rechtswidrig sind? kann ich für solche Sachen haften? Ich würde jetzt davon ausgehen, dass eine Website prüft, was gepostet wird und filtert. Und gehe daher davon aus, dass eigentlich alles legal ist auf der Website. Kann ich trotzdem dafür haften falls was nicht legal ist. Also wenn ich davon ausgehe, dass es legal ist es aber doch illegal ist. Ohne dass ich wusste. Besonders bei Twitter interessiert mich das da da ja die Regularien dort deutlich lockerer sind als woanders. Dort werden ja auch Dinge gepostet, die eventuell nicht für Leute unter 18 Jahren sind beziehungsweise pornographische Inhalte haben. Twitter erlaubt ja diese Dinge. Aber wie kann ich sichergehen, dass ich mich nicht strafbar mache, wenn ich mir solche Sachen anschaue? Beabsichtigt oder nicht.

X (Twitter), App, Webseite, Facebook, Recht, Urheberrecht, Haftung, Instagram

Loch im Auto / Motorschaden?

Guten Tag,

mitten auf der Autobahn bei der Fahrt ist von untern (unter Fahrzeug) etwas rausgeflogen, daraufhin floss das Mötoröl komplett raus und es ergab sich eine Panne. Es wurde erstmal vermutet, dass es sich um die Schraube der Ölkappe handelte, quasi dass sie nicht richtig befestigt worden ist oä. Es ist tatsächlich ein Loch entstanden. Demnach müsste dadurch auch Öl rausgeflossen sein. Service wurde vor ca. 3 Wochen bei Bmw gemacht. Da es sich jedoch herausgestellt hat, dass die Schraube richtig befestigt worden war, möchte die Filiale dafür nicht haften. Es hat sich ein Motorschaden ergeben. Dies hätte denen doch beim Service auffallen müssen, oder nicht?

Desweiteren kann doch ein Loch nicht einfach so entstehen oder? Das sagt bmw ja auch. Die sagen jedoch auch, die können nicht sagen, wieso das passiert ist. Bmw soll ein sicheres Fahrzeug sein, die können aber nicht sagen, wie das zustande kam. Man müsste anscheinend immer Angst haben, dass sowas passiert!?

Das hat uns alle bisschen traumatisiert. Wir haben beim Fahren Rauch von hinten kommen sehen und dachten, das Auto brennt.

Kennt sich jemand aus und könnte vielleicht sagen, wodurch so ein Loch entstehen kann? Kann es ein Fabrikfehler oder ähnliches sein? (Erstzulassung des Fahrzeugs 2017)

Ich wäre über jede Antwort dankbar.

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Haftung DHL?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich habe bei Ebay-Kleinanzeigen ein Artikel verkauft. Der Käufer hat mir das Geld inkl. der Kosten für einen versicherten Versand per Paypal überwiesen.

Daraufhin habe ich das Paket verpackt und bei DHL, wie gewünscht, als versichertes Paket abgegeben.

Dem Sendungsverlauf konnte ich dann entnehmen, dass Paket beschädigt wurde und für eine neue Verpackung in eine Paket-Station zurückgesandt wurde, damit es dort neu verpackt werden kann.

Heute stand im Verlauf, dass der Inhalt des Pakets beschädigt wurde und sich der Kundendienst mit mir in Verbindung setzten wird.

Ich bin dem Kundendienst zuvorgekommen und habe dort selbst angerufen. Der Mitarbeiter teilte mir quasi das gleiche noch einmal am Telefon mit. Er sagte, dass das Paket durch die Mitarbeiter geöffnet und festgestellt wurde, dass der Inhalt beschädigt ist. (Es handelt sich hier um einen Artikel der eigentlich nicht kaputt gehen kann)

Ferner sagte er mir, dass ich ein Formular zugesandt bekomme, in dem ich den Inhalt des Artikels beschreiben soll. Auch eine Rechnung, die Bezahlung lief ja über Paypal, soll ich dann beifügen. (Paypal Nachweis sei hier wohl ausreichend)

Angeblich wird sich das Paket noch einmal angeschaut und dann entschieden:

  1. Ob ich die Ware an mich zurückgesandt wird, falls diese nicht zu beschädigt ist oder
  2. Die Ware in den MÜLL?? geschmissen wird

Ich finde die ganze Abwicklung/ Situation ziemlich merkwürdig.

Dazu habe ich einige Fragen:

  1. Bin ich als Verkäufer verpflichtet dem Käufer den Kaufpreis und die Kosten für den versicherten Versand zu erstatten, bevor ich das Geld vom Transportunternehmen bekommen habe?
  2. Wie sicher ist es, dass ich mein Geld von DHL inkl. der Kosten für den Versand wiederbekomme? Bin ich in irgendeiner Beweispflicht, dass das Paket unzureichend verpackt wurde? Fotos habe ich keine gemacht.
  3. Ist es DHL überhaupt gestattet meine Ware einfach so in den Müll zu schmeißen? Es ist ja schließlich nicht deren Eigentum! Mein Einverständnis dafür haben sie jedenfalls nicht bekommen.
  4. Habe ich bzw. der Käufer irgendeine Möglichkeit an das Paket zu kommen, den Inhalt des Paketes zu prüfen und dann selbst zu entscheiden, ob der Inhalt wirklich beschädigt wurde?

Ich bedanke mich im Voraus.

Recht, Kleinanzeigen, DHL, Erstattung, Haftung