Selbstgebaute Lampe verkaufen?

Hallo zusammen, ich habe vor einiger Zeit Spaß daran gefunden, Lampen zu bauen. Bisher nur für den Eigengebrauch. So stehen in meiner Wohnung mittlerweile mehrere selbstgebaute Lampen herum. Ich gehe hierbei sehr gewissenhaft vor und frage lieber einmal zuviel als einmal zu wenig nach, ob ich alles korrekt gemacht habe. Zudem bin ich - damals motiviert durch meinen Großvater - schon mein Leben lang Hobbyhandwerker. Grundwissen ist daher vorhanden. Erst kürzlich habe ich mich zum ersten mal an das Thema "Rohrlampe" herangewagt und hier auch einige super Tipps zu einer ganz bestimmten Frage erhalten, die ich im Vorfeld noch klären musste. An dieser Stelle nochmal danke an die zahlreichen Helfer.

Ich werde in letzter Zeit nun des Öfteren von Freunden und Bekannten angesprochen, warum ich mir nicht etwas nebenbei verdiene, indem ich mir ein Kleingewerbe anmelde und nebenberuflich in kleiner Stückzahl Lampen produziere. Wie ich schon bei ersten Netzrecherchen feststellen musste, ist es in Deutschland aber wohl scheinbar fast unmöglich, als Amateur (bin kein gelernter Elektriker) vollkommen risikolos elektronische Geräte aus Eigenproduktion zu verkaufen, ohne, dass man mit einem Fuß im Gefängnis und / oder in der Privatinsolvenz steht.

Meine Frage lautet dahr wie folgt: Gibt es einen einigermaßen sinnvollen und vorallem finanziell rentablen Weg, diese Idee evtl. doch noch in die Tat umzusetzen?

Drei Ideen hatte ich bereits, ich weiß aber natürlich nicht, ob das realisierbar wäre, bzw.. ob ich es mir hier nicht zu leicht mache:

1) Die Lampen Als "Bausatz" verkaufen. Sprich, das Gehäuse komplett fertig bauen und sämtliche Elektrokomponenten nur zur Selbstmontage beilegen mit dem Hinweis, dass diese nur durch einen Fachmann montiert werden dürfen.

2) Sollte Idee 1 nicht haltbar sein, evtl. komplett auf die Zugabe der Elektrokomponenten verzichten und bewusst nur als "Lampengehäuse" verkaufen? Wäre zwar suboptimal, da es die Nachfrage sicherlich stark reduzieren würde, aber besser als nichts.

3) Jede Lampe einzeln vor Verkauf von einem Elektriker nach VDE prüfen und dies bescheinigen lassen. Die Frage wäre, ob sich dann ggfls. eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung auf dieses Szenario einlässt und ob sich das in der Konstallation finanziell noch lohnt. Das könnte man ja aber im Vorfeld prüfen.

Für nützliche Ideen wäre ich sehr dankbar.

verkaufen, Selbständigkeit, Lampe, Elektronik, Elektrik, Elektrotechnik, Haftung, Nebenberuflich
Asbestreste unter dem Gartenhaus entdeckt. Haftet der (unwissende) Vorbesitzer?

wir haben letzte Woche das Gartenhaus abgebaut, das der vorbesitzer dort errichtet (lassen) hat. Darunter haben wir zahlreiche Asbesthaltige Platten und splitter (Dach, gebrochen) gefunden. Nur unter dem Haus. Man kann daher davon ausgehen, dass der, der das Haus gebaut hat, den Asbest dort entsorgt hat. Das Gartenhaus wurde laut Aussage der Vorbesitzerin zwischen 1993 und 1997 aufgebaut.

Ih habe den Asbest jetzt fachmännisch für ca. 800 EUR entsorgen lassen.

Das Haus haben wir vor 3 Jahren erworben und das Gartenhaus hat der Ehemann der Verkäuferin errichtet. Daher habe ich die angeschrieben und nach einer Rückerstattung der Kosten gefragt, da mir der Mangel am Grundstück (arglistig) verschwiegen wurde.

Das wurde Seitens der Verkäufer natürlich abgelehnt. Begründung: man wisse nichts von dem Asbest und kenne den Namen der Firma nicht mehr, die das Gartenhaus dort errichtet hat.

In Wahrheit hat der vor Jahren (vor dem Hauskauf) verstobene Ehemann der Verkäuferin das Gartenhaus selber aufgebaut (das kann der Nachbar bezeugen) und daher auch den Asbest dort (vermutlich) entsorgt.

Spielt das für die Haftung überhaupt eine Rolle, ob es der Ehemann oder eine Firma war ? Wenn es eine Firma war, spielt es eine Rolle für Ihre Haftung mir gegenüber ? die (angebliche) Firma bringt doch nicht einfach asbesthaltigen Müll von einer anderen Baustelle her und vergräbt den bei Ihr im Garten...und sie kriegt es nicht mit........das ist doch etwas weit hergeholt. oder nicht ?

Jetzt behauptet sie jedenfalls damals berufstätig gewesen zu sein, sich nicht an die Firma zu errinnern und daher nichts davon gewusst zu haben. Sie war damals mit dem Ehemann im Grundbuch eingetragen.

Im Kaufvertrag wird die Haftung für versteckte Mängel natürlich ausgeschlossen.

Kan die sich so einfach da rausreden oder muss sie für die Entsorgung zahlen ?

Ich würde mich über Eure Einschätzung der Situation sehr freuen....Danke im Voraus.

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Recht, Asbest, Haftung
Was kann ich tun, wenn Warensendung nicht ankommt?

Habe ein etwas kniffliges Problem.... Ich habe bei Ebay 3 Teile bestellt. Unter Versand stand sonstige, (schön gerissen gemacht), und 4,00 €. Dann stand da noch: sparen Sie Versandkosten und bezahlen Sie nur 1,00 € pro Zusatzartikel. Also habe ich insgesamt 6,00 € Versand bezahlt. Das Päckchen, wovon ich ja ausging, wurde am 03,08.2011 als verschickt markiert. Vor etwa 3 Tagen schrieb ich dem (Privat)-Verkäufer, dass das Päckchen noch nicht da sei. Er bat mich um ein bisschen Geduld, da er es als Warensendung verschickt hätte. Heute ist immer noch nichts gekommen. Also schrieb ich ihm wieder. Jetzt will er in ein paar Tagen einen Nachforschungsantrag stellen. Darüber habe ich mich jetzt kundig gemacht und sehe da nicht viel Chancen. Vielleicht kommt es ja noch. Es handelt sich um einen Warenwert von über 50,00 €. Wie kann man so etwas als Warensendung verschicken??? Ich bin wirklich alles andere als reich, und es ist für mich viel Geld. Was kann ich denn machen, wenn es hart auf hart kommt??? Ich glaube ja sogar, dass es abgeschickt wurde. Nur eben als Warensendung. So ein Nachforschungsantrag dauert ja wohl auch bis zu ein paar Monaten. Bis dahin kann ich bei Ebay dann nichts mehr erreichen. Was würdet ihr tun??? Und wie sieht es aus, bei: Versand "sonstige". Es stand 4,00 € Versand daneben. Da geht man doch davon aus, dass es wenigstens als Päckchen geschickt bekommt. Einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten und mit Paypal hab ich auch nicht gezahlt. Habe lediglich die Kontoauszuge von der Bank... Also ??????

eBay, Haftung, Warensendung
Haftung für fremde Inhalte auf Social Media?

Ich frage mich das schon länger wie das eigentlich funktioniert, rechtlich wenn ich beispielsweise auf Instagram Twitter oder anderen Plattform ein illegalen/rechtswidrigen Inhalt sehe anschaue und dann einfach weiter schauen, ohne zu kommentieren, liken oder Ähnliches. Kann ich dafür haften? Kann ich dafür in die Verantwortung gezogen werden da bei vielen Dingen weiß man es ja häufig einfach nicht, ob es illegal ist oder nicht. Außerdem, wenn die Website mir das vorschlägt, habe ich ja nicht spezifisch danach gesucht. oder ähnliches. Oder wie ist das wenn wir Profile von anderen Profilen vorgeschlagen werden und ich drauf klicke und die beispielsweise rechtswidrig sind? kann ich für solche Sachen haften? Ich würde jetzt davon ausgehen, dass eine Website prüft, was gepostet wird und filtert. Und gehe daher davon aus, dass eigentlich alles legal ist auf der Website. Kann ich trotzdem dafür haften falls was nicht legal ist. Also wenn ich davon ausgehe, dass es legal ist es aber doch illegal ist. Ohne dass ich wusste. Besonders bei Twitter interessiert mich das da da ja die Regularien dort deutlich lockerer sind als woanders. Dort werden ja auch Dinge gepostet, die eventuell nicht für Leute unter 18 Jahren sind beziehungsweise pornographische Inhalte haben. Twitter erlaubt ja diese Dinge. Aber wie kann ich sichergehen, dass ich mich nicht strafbar mache, wenn ich mir solche Sachen anschaue? Beabsichtigt oder nicht.

X (Twitter), App, Webseite, Facebook, Recht, Urheberrecht, Haftung, Instagram
Gastronomie/ Ist es rechtmäßig die Haftung für Umsatz und Kassendifferenzen völlig den Servicekräften zuzuschreiben?

Hallo in die Runde,
wer von euch ist Gastronomie erfahren oder sogar Arbeitgeber und hat eine begründete Meinung zu folgendem Sachverhalt?

Einem Kollegen wurde auf der Arbeit kurz vor Schichtende der Kellnergeldbeutel gestohlen. Unser Arbeitgeber geht selbstverständlich davon aus, dass er vollständig für den Verlust bzw. die Kassendifferenz von deutlich über 1000€ aus eigener Tasche aufkommen muss. Auch im Arbeitsvertrag ist es so schriftlich festgehalten: "Servicekräfte haften vollständig für Bargeld".

Meines Wissens (anhand verschiedener Diskussionen im Netz) gibt es im Arbeitsrecht die generelle Regelung das der Arbeitnehmer für Schäden, die dem Arbeitgeber entstehen nur dann Haften muss, wenn er diese fahrlässig (Teilhaftung) oder grob Fahrlässig (vollständige Haftung) verursacht hat. Die Beweislast dafür liegt beim Arbeitgeber.
Für einen Schaden z.B. bei der Bedienung einer Maschine macht das total Sinn, der Fall des Kellners ist aber speziell, da er ja Leistungen im Namen des Arbeitsgebers kassiert und selbstständig in einer eigenen Geldbörse Geldbestände verwaltet. Hier kann ich jetzt zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden und sagen, dass das Geld nur im Besitz des Kellners ist, aber eigentlich Eigentum des Arbeitgebers (abzüglich Trinkgeld).

Nun gibt es noch die Regelung zur Mankohaftung, die nach meinem Verständnis sagt, ich kann Verantwortung für Kassenfehlbeträge dem Mitarbeiter vollständig zuschreiben, muss dafür aber zusätzlich Mankogeld zahlen mit dem ich die Verantwortungsübernahme zusätzlich vergüte. Weiter scheint die Haftung dann auch auf die Höhe dieses Mankogeldes begrenzt. Dazu habe ich aber nur im Zusammenhang von Kassenbeständen und nicht mobilen Geldbörsen gelesen.

DARAUS SCHLUSSFOLGERE ICH: Wenn das so auch für Geldbörsen stimmt, dann ist es nicht rechtens, dass der Arbeitgeber die Kassendifferenz vom Arbeitnehmer fordert.
(Wie das dann praktikabel sein soll, wenn der Arbeitgeber keinerlei Überblick über die Bargeldbestände des Personal hat, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Könnte ja jeder kommen und sagen, ich hab meinen Umsatz verloren, tut mir leid. Wie sollte man da Missbrauch verhindern?)

Das führt mich zurück zur Frage: Kann der Arbeitgeber die Verantwortung für den Umsatz/Kassendifferenz/Bargeldbestand (und deren Verlust) im Falle von Geldbörsen vollständig auf den Arbeitnehmer abwälzen?
Für Fleissige:
+ Ohne es extra zu vergüten (Mankoregelung)
+ ohne Begrenzung der Haftungssumme, die schnell mal über ein Monatsgehalt hinausgehen kann
+ Kann ich als Gastronom solche Diebstähle und Verluste versichern?

Recht, Arbeitsrecht, Diebstahl, Gastronomie, Haftung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?

Hallo zusammen,

ich möchte ausprobieren, neben meinem Studium Lampen zu bauen und zu verkaufen. Ich habe schon in anderen Einträgen etwas dazu gelesen und auch auf der Seite des BMWi etwas zum rechtlichen Part gefunden, der mir die Frage beantwortet hat, ob ich als Studentin überhaupt designte Stücke verkaufen dürfte (Füge ich unten an). Das lasse ich auch noch vom Steuerberater prüfen und ich habe eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit angemeldet. Die Lampen als solche sollen auch jeweils Unikate werden.

Wo ich mir aber immer noch unsicher bin, ist die Frage nach den Leuchtmitteln und die damit verbundene Haftung und legale Umsetzung.

Meine Idee war mit LED-Leuchtstoffröhren zu arbeiten und diese mit einem Durchleitungskabel zu verbinden (Link dabei). Da die einzelnen Elemente ja TÜV geprüft sind und ich sie nicht verändern würde, habe ich die Hoffnung, dass das eine Variante sein könnte, bei der ich die Lampe samt Leuchtmittel fertig verbaut zu einem Kunden schicken könnte. Das wäre mir sehr wichtig.

Meine große Frage also, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit, um eine Prüfung durch einen Elektromeister zu umgehen und wie verhält es sich mit der Haftung etc.?

Ich suche ganz dringend nach einer Lösung, vielleicht fällt euch ja eine bessere/andere Variante ein!

Danke im Voraus schonmal :)!

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Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hätten. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen und Ihre Tätigkeit einschätzen zu lassen.
Computer, Selbständigkeit, Technik, Designer, Elektronik, Recht, Haftung, Technologie