Haftet meine private Haftpflichtversicherung, wenn ich eine fremde Autotür beschädige?

4 Antworten

Ich muss hier meinen Vorrednern in Teilen wieder sprechen. Es gibt ein Pflichtversicherung gesetz. Da steht in §1:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

Heißt: die Haftpflichtversicherung muss nicht haften, wenn dies auf einem nicht öffentlichen Weg oder Platz passiert, wie ein Parkhaus.

Ob die Versicherung dies in der Praxis trotzdem tut, ist eine andere Sache. Nach dem Gesetz muss sie dies nicht zwingend.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.
Haftet hier dennoch die KFZ Haftpflicht?

Ein klares Ja.

Die KFZ-Haftpfichtversicherung zahlt.

Jeder Schaden, der Anderen durch ein KFZ entsteht, wird von der KFZ-Haftplicht bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung