Beifahrer macht die Tür auf und fahrendes Auto fährt dagegen, greift die private Haftpflichtversicherung des Beifahrers?

10 Antworten

Das hier schreit förmlich nach Teilschuld.

Wer haftet?
Du, Dein Kollege der 2. Autofahrer

1.  Melde den Schaden Deiner KFZ-Haftpflicht-Versicherung.
2. Stellte Ansprüche (Rückstufungsschaden) an die private Haftpflicht Deines Freundes.
3. Stelle den vollen Anspruch an die KFZ-Haftpflicht des 2. Autofahrers.

Sofern Du ein Rechtsschutz hast, solltest Du für diesen Fall direkt einen Anwalt einschalten. Ich glaube nämlich, alleine bekommst Du das hier nicht in den Griff.  

Solltest Du keine RS haben, kannst Du noch schnell einen Vertrag abschließen.

Alles Gute

Nein, sicher nicht, außer es ist im Versicherungsvertrag eingeschrieben.

YesYesYesYesYes 
Fragesteller
 29.08.2019, 14:17

Wenn ich wüsste was ich kaputten machen werde, dann würde ich es doch direkt verhindern??

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NamenSindSchwer  29.08.2019, 14:17

Das muss da nicht extra drin stehen. Relevant ist, dass es unter keinen Ausschluss fällt.

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nein, eine private Haftpflichtversicherung schliesst Autounfälle aus, dafür gibt es die Autohapftpflichtversicherung, d. h. die Schäden am fremden Auto werden übernommen, eigene nicht. Du kannst den Beifahrer nur zivilrechtlich belangen, d. h., ihn auf Schadenersatz verklagen um dein Geld zurück zu bekommen, was ein schwieriges Unterfangen ist.

NamenSindSchwer  29.08.2019, 14:58
eine private Haftpflichtversicherung schliesst Autounfälle aus

Es muss wie so oft die genaue Formulierung berücksichtigt werden. Der hier geschilderte Fall ist in der PHV NICHT ausgeschlossen.

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HAllo,

nein. Es greift die Haftpflichtversicherung des PKW in dem Ihr sitzt.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
YesYesYesYesYes 
Fragesteller
 30.08.2019, 16:49

Hi, verstehe nicht wieso. Wozu hat denn der Beifahrer dann eine private Haftpflichtversicherung? Im Fall der Fälle wenn er etwas kaputt macht oder nicht?

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Dickie59  31.08.2019, 22:10
@YesYesYesYesYes

weil das Gesetz das so regelt, außerdem aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges immer dessen Haftpflichtversicherung greift. Gutes Beispiel, ich habe einen anhänger und mit dem ranngiere ich irgendwo gegen, dann greift nicht die Haftpflichtversicherung des Anhängers, sonder die der Zugfahrzeug.

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YesYesYesYesYes 
Fragesteller
 01.09.2019, 12:53
@Dickie59

Alles klar, die Versicherung hat mir das bestätigt, dass die des zahlen werden. Es kommt halt noch ein Gutachter nächste Woche. Schwarz auf weiß habe ich da noch nichts. Zu erwähnen wäre noch, dass mein Auto aus war. Evtl spielt es auch eine Rolle? Benzinklausel steht nicht im Vertrag. Wäre also abgedeckt eigentlich?

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Dickie59  02.09.2019, 10:57
@YesYesYesYesYes

Das Auto war noch in Gebrauch, solange die Tür aufsteht und der Fahrer das KFZ nicht verlassen und abgeschlossen hat. Wäre es so, dann wäre der Unfall nicht geschehen.

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