Man kann es sein, ist aber in der Regel unsinnig.

Da du aber schon in der PKV bist, kommst du nicht so ohne Weiteres in die GKV zurück. Da hättest du dich damals schon dazu entscheiden müssen in der GKV zu bleiben.

Und ob der Beitrag für " GKV Beitrag auf halbes Einkommen plus PKV" wirklich mehr ist als "GKV Beitrag auf volles Einkommen" müsste man mal nachrechnen. Die Frau hat doch bestimmt Anspruch auf Beihilfe, für sie wäre die PKV also auch eine Option, wenn man es erstmal nur aus Sicht der Beitragshöhe betrachtet (was man natürlich nicht tun sollte).

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Bei manchen ist es eben besser, wenn sie kein Auto fahren. Du wirst es überstehen.

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Bei Hausrat und Haftpflicht spricht nichts dagegen wenn die Leistungen passen, Rechtsschutz ist ohnehin immer ein rechtlich selbständiges Unternehmen.

Grundsätzlich sollte man Versicherungen nach Leistung (und Preis-Leistungs-Verhältnis) auswählen. Wenn man dann in verschiedenen Sparten beim selben Versicherer landet, kann man das machen. Wenn nicht, dann nicht.

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Der Attack Titan kann nicht nur die Erinnerungen seiner Vorgänger, sondern auch seiner Nachfolger sehen. Eigentlich ganz einfach.

In gewissem Maße erlaubt ihm das die Vergangenheit zu manipulieren, weil seine Vorgänger eben auch seine Erinnerungen aus der Zukunft sehen. Er reist zwar nicht in die Vergangenheit, trotzdem haben wir es hier mit dem klassischen Zeitreise Parodoxon zu tun. Darüber muss man sich nicht groß den Kopf zerbrechen, einfach so hinnehmen wie es ist.

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Du solltest dringend einen Anwalt zu Rate ziehen.

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Die "Benzinklausel" greift NICHT, da du nicht Eigentümer, Halter oder Führer des Fahrzeugs bist.

Die Knackpunkte hier sind:

  • Gefälligkeitsschäden
  • Bearbeitungsschäden
  • nebenberufliche Tätigkeit

Gefälligkeitsschäden können problemlos versichert werden.

Nebenberufliche Tätigkeit ist es nach deiner Aussage ja nicht. Das wirst du natürlich beweisen müssen. Es gibt auch Tarife in denen bis zu einem Gewissen Umsatz die nebenberuflichen Tätigkeiten versichert sind, hier sind dann aber die Bearbeitungsschäden ausgeschlossen.

Der alles entscheidende Punkt ist also die Frage nach der nebenberuflichen Tätigkeit. Wenn du beweisen kannst, dass diese nicht vorliegt, dann kann reguliert werden, sofern Gefälligkeitsschäden mitversichert sind.

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Das hat er wirklich als offiziellen Ablehnungsgrund genannt? Wie dämlich ist das denn, damit macht er sich verdammt angreifbar wegen Verstoßes gegen das AGG...

Natürlich muss euch der Vermieter die Wohnung nicht zur Verfügung stellen, aber dann sollte er besser überhaupt keine Begründung liefern (denn das muss er nicht).

Theoretisch könntest du nun klagen, aber ob das den Aufwand wert ist...

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Bei Privatpatienten verdient der Arzt für die selbe Behandlung mehr Geld, weil er dort einen höheren Betrag in Rechnung stellen darf.

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Wenn du nicht weißt wie du das bezahlen sollst, dann kannst du dir halt kein Auto leisten.

Ich schätze mal du hast dir auf eigene Faust im Internet ne Versicherung gesucht? Vermutlich auch noch mit SF0? Eine gescheite Beratung bei einem Makler hätte die sicherlich bares Geld gespart.

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Nein. Hat er aber auch nicht.

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Sämtliche Behandlungskosten übernimmt selbstverständlich deine Krankenversicherung. Sollte die Freundin haften, wird deine Krankenversicherung von ihr Regress fordern. Ob dies dann von ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert wird, sollte sie dort anfragen.

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Gib dem Kind halt das was du geben willst und kannst. Die doofe Tabelle ist doch kein Gesetz...

Aber irgendwie glaube ich eher, dass du die Jugendliche bist die Bestätigung sucht, dass sie zu wenig Taschengeld kriegt...

Ich habe damals übrigens 20 Mark pro Monat bekommen. Das war auch in Ordnung, denn mehr konnte sich meine Mutter nicht leisten.

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Vielleicht klappts, vielleicht auch nicht. Kannst es eh nicht beeinflussen.

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Wenn auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird, dann wird der Brandschaden reguliert. Wenn nicht, dann nicht.

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