Fremder schramt Auto mit Tür bei enger Parklücker?
Ein anderer rammt mein Auto mit seiner Autotür den Lack weg in einer engen Parklücke wer haftet jetzt? Gilt das schon als Sachbeschädigung
4 Antworten
Der Straftatbestand der Sachbeschädigung bedingt vorsätzliches Handeln (§§ 15, 303 StGB).
Ein Unfall ist eben das Gegenteil von einer vorsätzlichen Handlung, also keine Sachbeschädigung
Es bleibt eine zivilrechtliche Schadenersatzangelegenheit, die über die KFZ Haftpflicht des Schädigers läuft.
Das gilt nicht als Sachbeschädigung sondern als Verkehrsunfall. Wenn er dann einfach nichts macht ist das unerlaubtes entfernen vom Unfallort (aks "Fahrerflucht").
Normalerweise muss die KfZ Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.
Da müsste jeder Verkehrsunfall mit Blechschaden ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen.
Der Straftatbestand greift nur bei Vorsatz. Ein Unfall ist keine Straftat.
Gilt das schon als Sachbeschädigung
Natürlich .......der Verursacher muss für den Schaden aufkommen.
Das gibt nicht als Sachbeschädigung sondern als Unfall. Dafür aufkommen muss er natürlich.
Der Verursacher haftet. In dem Fall der derjenige, der die Schramme reingefahren hat. Ist er abgehauen ohne sich zu melden, nennt man das Fahrerflucht.
Doch.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html