Fremder schramt Auto mit Tür bei enger Parklücker?

4 Antworten

Der Straftatbestand der Sachbeschädigung bedingt vorsätzliches Handeln (§§ 15, 303 StGB).

Ein Unfall ist eben das Gegenteil von einer vorsätzlichen Handlung, also keine Sachbeschädigung

Es bleibt eine zivilrechtliche Schadenersatzangelegenheit, die über die KFZ Haftpflicht des Schädigers läuft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das gilt nicht als Sachbeschädigung sondern als Verkehrsunfall. Wenn er dann einfach nichts macht ist das unerlaubtes entfernen vom Unfallort (aks "Fahrerflucht").

Normalerweise muss die KfZ Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.

Gilt das schon als Sachbeschädigung

Natürlich .......der Verursacher muss für den Schaden aufkommen.

Der Verursacher haftet. In dem Fall der derjenige, der die Schramme reingefahren hat. Ist er abgehauen ohne sich zu melden, nennt man das Fahrerflucht.