Disco hat meine Jacke verloren

15 Antworten

In Diskotheken z.B. geben die Gäste ihre Kleidungsstücke meist an zentralen Garderoben ab, wodurch regelmäßig ein „Verwahrungsvertrag“ entsteht. In diesen Fällen, wo sie während ihres Aufenthalts keinen Blickkontakt zu ihrem Kleidungsstück in der Garderobe haben, da diese z.B. räumlich getrennt sind (unbewachter Nebenraum, nicht einsehbare Nische, Garderobenwand am Eingangsbereich) haftet der Wirt für das jeweilige Kleidungsstück. Das Schild „Für Garderobe keine Haftung“ spielt dabei absolut keine Rolle. Er kann sich hier also nicht einfach aus der Affäre ziehen. Die Abgabe einer Gebühr, die gerade die Garderobenbedienung dafür entschädigt, dass sie die Kleidungsstücke im Auge behält, verstärkt noch die Haftung des Wirtes. Doch selbst, wenn keine Gebühr verlangt wird, ist er in einem solchen Fall verantwortlich. Außerdem haftet er nicht nur für das Kleidungsstück (Jacke, Mantel), sondern ebenso für den Inhalt (Wertgegenstände etc.). Hier muss der Gast im Einzelfall nachweisen können, dass sich die jeweiligen Gegenstände auch wirklich im Kleidungsstück befanden.

Quelle: recht-gehabt.de

in den meisten fällen haftet der betreiber einer gaststätte oder einer diskothek für die garderobe der gäste. in den fällen, in denen man gegen entgelt seine garderobe abgeben kann, ist der fall ganz eindeutig. dann kann der gastwirt auch durch entsprechende schilder die haftung nicht ausschließen. ausschließne kann er aber die haftung für alles, was sich in der kleidung an wertsachen befindet.

Hallo Janiree Wenn der Discbetreiber für die Garderobe Geld kassiert und nirgends sonst ein Hinweis steht ,das Du auf Deine Garderobe selbst achten mußt ,dann kannst Du ihn für den Verlust in Regress nehmen . N.G.

Du hast für die Garderobe gezahlt. Dann kannst Du sie auch haftbar machen.

Sobald du dafür zahlst, dass sie die Jacke in ihre Gardarobe hängen, sind sie für den Verlust haftbar.