Wer haftet bei gebraucht verkaufter Elektronik?

4 Antworten

Gibt es da irgendwelche Probleme, wenn ich denen das auf eigenes Risiko verkaufe?

Wenn man auf dem Flohmarkt Elektro Geräte verkauft , sollte man auch beim Verkauf jeden Käufer hinweisen das man keine Gewährleistung dafür übernimmt. am besten am Stand ein kleins gut lesbares Schild aufstellen das keine Gewährleistung auf Gebrachtgeräte übernommen werden und das es ein Privatverkauf ist. Viele denken das auch die Gewährleistungsregel für Gebrauchtgeräte auch auf dem Flohmarkt gilt . Das ist leider so nicht richtig. Da man Mit Absicht auf so einen Markt geht und wenn von Priva die Gewährleistung ausgeschlossen ist , dann braucht man sich bei defekt auch keine Gedanken machen. Man kann ( sofern möglich) die Sachen auch vor Ort Prüfen . Wenn ich Sachen Verkaufe stelle ich an meinem Stand immer Testsysteme auf oder eine Spannungsquelle ( Generator ,etc.) . Die Geräte werden so gekauft wie gesehen. Bei Kunden wo ich Unsicher bin oder denen ich nicht vertraue , von dene lasse ich mir dann auch zum kauf ein Schreiben Unterzeichnen das Sie Ausdrücklich auf die gekaufen Elektrogeräte dessen Gebraucht Gewährleistung verzichten. Kopie des Personalausweises hefte ich an dieses schreiben mit dran. Dafür hab ich meinen Laptop mit Scanner und kleinem Laserdrucker am Stand stehen. Dieses Formular wude von meinem RA verfasst und ist so Rechlich Wasserdicht. Heutzutage muss man sich mit allem Absichern. Nur so kann man auch Sachen Verkaufen.

Generell gilt wer auf Flohmärkten in voller Absicht dort hingeht und Elektrogeräte kauft ,sollte sich in vornherein im klaren sein das Gewährleistung generell dort ausgeschlossen wird. Und wenn man z.B. ein Kabel für 1 € gekauft hat das am Stand ging und zuhause nicht mehr liegt das Problem in 98% der Fälle beim Käufer nicht beim Verkäufer.

Als privater Flohmarktverkäufer hafttest du auf keinen Fall für gebrauchte Elektroartikel.

Etwas anderes ist, wenn du sowohl ankaufst und dann mit Gewinnabsicht verkaufst.

Dafür müsstest du dann auch ein Gewerbe anmelden.

lsfarmer 
Fragesteller
 17.02.2019, 16:21

Danke, damit ist mir geholfen, denn ansonsten wäre ja jeder private Ebay Verkäufer mit der vollen Haftung dran. Das kam mir schon von Anfang an seltsam vor.

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Du schließt jede Gewährleistung aus und damit bist Du aus dem Schneider.

Nein, da gibts keine Probleme. Es sei denn, du wüßtest von einem gefährlichen Mangel und würdest den arglistig verschweigen. Ansosten gilt da gekauft wie gesehen.