Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?

4 Antworten

das einzige was du machen könntest wäre die lampen zusammen zu bauen, wieder zu zerlegen und als bausatz anzibeiten. dafür muss das ganze aber so aufgebaut werden, dass alles mit entsprechend zertfizierten steckverbindern zusammengesteckt wird. stichwort möbelunterbauleuchten.

wenn du mit stckbaren led stripe systemen oder so wie z.B. von paulmann arbeitest, geht es.

lg, anna

Du bist in diesem Fall Hersteller eines Elektrogeräts und somit haftbar für Dein Produkt, und zwar ohne wenn und aber.

Außerdem musst Du selbstverständlich ein Gewerbe anmelden und Deine Einnahmen versteuern, aber das weißt Du ja sicher.

MeSeByOi 
Fragesteller
 28.02.2021, 08:54

Wenn ich die LEDs selber dann doch nicht fertig einbaue und einsetze, sondern der Kunde es selber zusammenstecken müsste.. würde das die Situation ändern? Lg

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Ratefuchs007  28.02.2021, 08:57
@MeSeByOi

Nein.

Und sorry, Du hast offensichtlich keine Ahnung von dem, auf was Du Dich da einlassen willst und welche (finanziellen) Folgen da auf Dich zukommen können.

Lass es!

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Gluglu  28.02.2021, 08:58
@MeSeByOi

Wie werden die LEDs denn "befeuert"? Mit 230V? Das wäre dann der Knackpunkt...

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MeSeByOi 
Fragesteller
 28.02.2021, 09:04
@Ratefuchs007

Stimmt vielleicht, aber ich möchte es ja verstehen und etwas darüber lernen ;)

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Ratefuchs007  28.02.2021, 09:07
@MeSeByOi

Gute Einstellung.

Und hier lernst Du sogar kostenlos, aber nicht umsonst. ;-)

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MeSeByOi 
Fragesteller
 28.02.2021, 09:08
@Gluglu

Ja genau, die LEDs laufen mit 230V

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Gluglu  28.02.2021, 09:11
@MeSeByOi

Siehst Du... und damit bist Du in einem Spannungsbereich, der lebensgefährlich sein kann. Jetzt kannst Du natürlich sagen, Du nimmst eine fertige Anschlußleitung mit Schnurschalter und Fassung... aber die must Du dann auch so verbauen, dass mechanisch nichts passieren kann. Das ist Deine Verantwortung und wenn hier eine Zugentlastung fehlt oder das Kabel sich irgendwo aufscheuert... und es passiert ein Unfall, wirst Du in die Pflicht genommen.

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MeSeByOi 
Fragesteller
 28.02.2021, 09:22
@Gluglu

Weißt du denn auch, wie sich das Thema verhält wenn ich mit LEDs arbeiten würde, die sich in einem niedrigeren Spannungsbereich befinden würde ?

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Ratefuchs007  28.02.2021, 09:26
@MeSeByOi

Spielt keinerlei Rolle; wenn Du etwas gekauftes änderst, dann bist Du der Hersteller:

Beispiel Elektronikprodukte

Verkauft ein Onlineshop Elektronikprodukte, ganz gleich welcher Art, so hat der Betreiber darauf zu achten, dass die Produkte auch die entsprechenden Sicherheitsstandards einhalten. Sämtliche Elektrogeräte bzw. Elektronikprodukte müssen vom Hersteller auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit geprüft werden. Wenn ein Onlinehändler Elektronikprodukte aus dem Inland zum Weiterverkauf bezieht, muss er im Prinzip auf die CE-Kennzeichnung achten. Dies gilt vor allem dann, wenn das Produkt noch nicht vorher Inverkehr gebracht worden ist. Onlinehändler, die Elektronikprodukte z.B. aus dem nichteuropäischen Ausland importieren und Ihrem Onlineshop verkaufen, sind erstmalige Inverkehrbringer und damit Hersteller. Als solcher ist der Onlinehändler auch verpflichtet, die Sicherheit des Produktes gegenüber seinen Kunden zu gewährleisten.

Quelle: https://www.onlineshop-basics.de/kurz-erklaert--das-produkthaftungsgesetz-14.html

Und deshalb nochmal der eindringliche Rat:

Lass es!
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MeSeByOi 
Fragesteller
 28.02.2021, 09:35
@Ratefuchs007

Danke, also das ist ja schonmal ein wichtiger Punkt. Für mich liest es sich jetzt so, dass wenn ich LEDs innerhalb Deutschlands bestelle, die das CE-Prüfsiegel haben, dadurch eine Sicherheit gewährleistet wird (auch von mir als Hersteller) .. verstehe ich das richtig? LG

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Ratefuchs007  28.02.2021, 09:48
@MeSeByOi
..dadurch eine Sicherheit gewährleistet wird ( auch von mir als Hersteller) .. verstehe ich das richtig?

Ja.

Du gewährleistest dadurch eine Sicherheit, für die Du im Falle eines Falles auch vollumfänglich haftest.

Und damit bin ich auch hier raus.

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jort93  28.02.2021, 09:49
@MeSeByOi

CE ist kein prüfsiegel.

CE ist eine kennzeichnung des herstellers, dafür muss das produkt nicht durch eine prüfung gehen(sollte es aber wohl).
Mit der CE kennzeichnung sagt ein händler/hersteller dass das produkt europäischen standards entspricht. Das ist erstmal nur eine behauptung die von niemandem geprüft wird(darum kein prüfsiegel).

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Gluglu  28.02.2021, 12:12
@MeSeByOi

Wenn Du beispielsweise bei 12 oder 24V mit einer Buchse und einem Steckernetzteil betreiben würdest, wäre es kein Problem. Einfach ein universelles Netzteil mit einem Hohlstecker nehmen und an der Lampe dazu eine Buchse... fertig! Dann kannst Du auch, wenn man mit dem Netzteil was ist, dieses problemlos tauschen. Nimm 12V mit einem passenden Hohlstecker, was die Router auch haben und Du hast ein Argument, dass der Kunde auch in Bedarfsfall so eines nehmen kann... was man auch oft noch irgendwo zuhause hat.

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Ich würde höchstens ein "gehäuse" für die lampe bauen und gehäuse und lampe seperat verkaufen(oder, die lampe einfach verlinken). Damit solltest du alle probleme die damit kommen, umgehen können.

Weil wenn es zusammengebaut ist, dann baust du ein elektrogerät, das würde ich nicht empfehlen.

Ein gewerbe musst du wohl bei beidem anmelden.

Ratefuchs007  28.02.2021, 09:49
Ein gewerbe musst du wohl bei beidem anmelden.

Nicht "wohl", sondern ohne wenn und aber.

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MeSeByOi 
Fragesteller
 28.02.2021, 09:50

Danke für deine Antwort! So war auch mein Plan, sozusagen ein Gehäuse zu bauen und die LED Leuchtröhren mit fertigem Anschluss zu bestellen und so wie bestellt rein zukleben. Aber vielleicht kommt man um das separierte Verkaufen nicht herum. LG

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jort93  28.02.2021, 09:51
@MeSeByOi

Ich denke wenn du nur das gehäuse verkaufst bist du relativ fein raus.
Aber wenn du es vorher zusammenbaust ist das schlecht, weil dann ist es dein produkt.

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Ganz schlechte Idee. Du haftest für alle Schäden die deine Lampen verursachen. Und eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung wirst du zum einen nicht kriegen und zum anderen könntest du die nie bezahlen.