Digitale Cover Artworks verkaufen Freiberufler oder Gewerbe?
Hallo erstmal. Ich bin derzeit 19 Jahre alt Arbeitslos und habe meine Schulausbildung vor kurzem beendet und bin hobbymäßig seit Jahren als Grafikdesigner beschäftigt und möchte nun auf einer Website einen digitalen online Shop errichten auf dem ich Vorgefertigte Cover Artworks für Musiker verkaufen werde.
Beim Kauf der vorgefertigten Artworks wird der Name und Titel für die Kunden angepasst.
Da ich natürlich noch nicht begonnen habe und überhaupt keine Ahnung habe ob ich Kunden haben werde und Einnahmen erzielen werde ist meine Frage ob ich das ganze nun als Gewerbe anmelden muss oder als freiberufliche Tätigkeit?
ich habe keinen Steuerberater und es wäre mir ehrlich gesagt viel zu dämlich sich einen auf zu suchen und einen Haufen Kohle monatlich zu bezahlen wenn ich nicht mal weiß ob ich dadurch Einnahmen erzielen werde.
Ich habe schon viele Leute zu diesem Thema befragt und keiner bietet mir eine eindeutige Antwort.
der eine sagt dass der andere dass.. Ich bin dankbar für alle Antworten.
Aber bitte antwortet nur wenn ihr euch zu diesem Thema sehr sicher seid.
3 Antworten
Hey,
wenn du Grafiken im Auftrag anfertigst ist das eine freiberufliche Tätigkeit. Druckst du die Grafik ins verkaufst sie, ist das Handel und keine freiberufliche Tätigkeit.
„In einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Februar 1976 (AZ III 27/75) wird ausdrücklich festgestellt, dass die Designer generell eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, sofern sie die Ergebnisse ihrer schöpferischen Tätigkeit nicht selbst verwerten, sondern – wie im Regelfall – gegen Entgelt einem Dritten zur praktischen Auswertung überlassen.“
Gerade bei Grafikern wird seitens des Finanzamtes die Künstlereigenschaft gerne angezweifelt, die die Voraussetzung der Freiberuflichkeit ist. Kein Verkauf von Produkt sondern von Ideen, lässt da die Definition eindeutiger dastehen.
aber solange du unter der Einkommensgrenze zur Abgabe von Gewerbesteuer bleibst, kannst du dich Freiberuflicher Grafiker nennen, ohne daß es jemand überprüft. Erst wenn dein Einkommen die Grenze von 24.500,- Gewinn per Anno übersteigt wird mal nachgefragt. Dann heißt es schnell die Definition klären uns gegen einen evtl. Gewerbesteuerbescheid Einspruch einlegen.
Dem ist genau so. Geistige Leistung = Freiberufler. Der Verkauf von "Vorgefertigtem" ist gewerblich. Also: Du entwickelst deine Cover bietest verschiedene Entwürfe im Netz an und machst dann für den Kunden eine Anpassung. Für alles verlangst du keinen Preis, sondern sprichst konsequent von Honoraren für den ausgewählten Entwurf und die Anpassung.
Bis ca. 25.000 ,- EUR Gewinn (nicht Umsatz!) ist es egal, verdienst du mehr, wird das Finanzamt nachfragen. Du bestehst auf deiner kreativen Tätigkeit, woraufhin das FA Arbeitsproben von dir haben will, die es auf ihre künstlerische Qualität hin begutachten lässt. Das haben wir zweimal hinter uns, seitdem sind wir Freiberufler.
Du übersiehst bei deinen Ausführungen, dass nicht die Finanzämter entscheiden, ob etwas Gewerbe ist oder nicht, sondern die Gewerbeämter. Wenn du von dort einen Bußgeldbescheid bekommst, interessiert es niemanden, was dir irgend wann einmal ein Finanzbeamter oder ein Finanzgericht gesagt hat...
Es interessiert die Gewerbeämter schon, ob ein Gewerbetreibender sei Gewerbe angemeldet hat oder nicht, egal ob er Gewinn oder Verlust macht.
Und auch ein Freiberufler, der in untergeordnetem Maße Handel betreibt, muss ein Gewerbe anzeigen (z.B. Apotheke).
Vorsicht: Da spielt das Finanzamt nur sehr ungerne oder gar nicht mit. Wir haben nach Rücksprache mit dem FA für die Lieferung von Drucksachen wie z.B. Visitenkarten zum Logoentwurf eine eigene Firma gegründet. Die hat zwar nur 2 - 3 Tausend EUR Umsatz gemacht, dafür waren die knapp 100.000 EUR Umsatz aus Honoraren für grafische Leistung aber eindeutig freiberuflich und somit gewerbesteuerfrei.
Machst du Grafiken nach deinen Vorstellungen, die du nur einmal zum Verkauf anbietest, ist das wie Kunst = freiberuflich.
Verkaufst bzw. bietest du diese Grafik mehrfach an, ist das Handel = Gewerbe.
Sagt dir der Kunde, was er will und du machst es, ist es Gewerbe.
Ich könnt emir vorstellen, daß Du bei eienem Steuerberater auch eine verbindliche Auskunft bekommst.
Und monatlich bezahlen braucht man den für einmalige Fragen nicht, den bezahlt mann dann einmalig.
Ich denke Geochelone hat es mit seiner Antwort ganz gut getroffen.
Ich meine auch, daß die einstufung regelmäßig bei Webdesignern für Streit mit Finanzamt/ KSK sorgt.
Natürlich darf man in gewissen Grenzen auch Handel betreiben, sofern der Gewinn aus dem Handel deutlich unter den Einkünften der künstlerischen Dienstleistung bleiben und der Handel zum Schwerpunkt der künstlerischen Tätigkeit gehört. In deinem Fall also der Print zum Shirtentwurf.
die Rechnungslegung ist also wichtig: verkaufe den Entwurf hochpreisig und gebe die Shirts zum Selbstkostenpreis dazu - dann ist im Zweifel der Nachweis der künstlerischen Tätigkeit viel einfacher erwiesen.