Paket einfach im Hausflur abgestellt, wer haftet da?
Guten Tag,
bevor hier gleich das übliche Mimimi kommt: Natürlich verstehe ich, dass aufgrund der aktuellen Zeit die Zusteller nicht unbedingt bis zur Wohnungstür kommen wollen. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Es gibt bei uns aber Lieferdienste die klingeln und rufen dann hoch "ich stell Ihnen das Paket hier auf die Treppe" und es gibt welche, die stellen es einfach so auf die Treppe ohne überhaupt zu klingeln oder das irgendwie bemerktbar zu machen.
Und um genau den zweiten Fall geht es mir, den ich eben hatte. Ich wartete auf ein Paket, es sollte zwischen 9 und 10 ankommen. Es kam einfach nichts. Als ich dann online nachschaute, wurde dort angezeigt "Das Paket wurde erfolgreich zugestellt". Erst dachte ich "na gut, vielleicht war es so schmal, dass er es in den Briefkasten geworfen hat". Stattdessen stand mein Paket einfach so auf der Treppe im Hausflur. Da ich in einem Mehrfamilienhaus wohne hätte ja nun in der Theorie jeder das Paket an sich nehmen können.
Also: Wäre das Paket weg (es hat einen Warenwert von rund 200€), wer hätte hier haften müssen?
Und nebenbei: Was haltet ihr davon? Ist kurz klingeln und bescheid sagen wirklich zu viel verlangt?
12 Antworten
Wäre das Paket weg (es hat einen Warenwert von rund 200€), wer hätte hier haften müssen?
Der Zusteller
Ist kurz klingeln und bescheid sagen wirklich zu viel verlangt?
Nein, bei DHL darf nur in der Nähe, und auch nur bei Anwesenheit eines Empfangsberechtigten die Sendung abgestellt werden.
In dem Fall haftet ggf der Zusteller.
Das läuft so ab:
- Kunde reklamiert die nicht erhaltene Sendung beim Verkäufer
- Verkäufer lässt die Sendung verfolgen und findet: Sendung wurde zugestellt
- Kunde versichert gegenüber Verkäöufer schriftlich, die Sendung NICHT erhalten zu haben
- Verkäufer schickt entweder Ware neu oder erstattet Geld zurück, je nach Kundenwunsch
- Verkäufer fordert von Zustellfirma Schadenersatz
- Zustellfirma stellt Vertragsverletzung aus den pflichten des Arbeitsvertrags beim Zusteller fest (da stehen meist genaue Regeln drin wie bei Zustellung zu verfahren ist!) und mahnt diesen ab. Eventuell muss der Zusteller den Schadenersatz tragen...
Es gelten die gleichen Rechte als würde Corona nicht existieren.
Beim Kauf bzw Versand durch einen Händler trägt er das Transportrisiko und muss dir beweisen, dass du die Ware in den Händen hältst bzw in einer Postfiliale oder Packstation liegt.
Ist der Absender eine Privatperson, trägst du das Transportrisiko.
Allerdings machen sich DHL, Hermes und so weiter so herrlich einfach und verweisen auf ihre AGB wo sie sehr weitreichende Rechte sich einräumen an wen Sie das Paket aushändigen bzw abstellen. Gerichtsurteile haben dies bereits als nichtig abgeurteilt.
Also einfach ins Treppenhaus abstellen und dann meinen man hätte seine Beförderungspflicht erledigt, geht natürlich nicht. Auch nicht während Corona.
Was natürlich geht. Das Paket vor deiner Haustür stellen, zu klingen und 2 Meter Abstand halten und warten bis jemand die Tür öffnet.
Also...
Die übliche, Vorschriftsgemäße, kontaktlose Zustellung läuft so ab, dass der Zusteller das Paket auf die Türschwelle stellt, klingelt und wartet, bis der Empfänger die Tür öffnet.
Nun aber zu deinem Fall:
Hast du eine Abstellgenehmigung erteilt, bist du selbst dafür verantwortlich, bleibst also auf dem Schaden sitzen.
Gibt es solch eine Genehmigung nicht und der Zusteller hinterlegt das Paket trotzdem irgendwo, so haftet er persönlich für Beschädigungen oder Abhandenkommen.
In dem Fall haftet das Transportunternehmen natürlich, außer du hast extra angegeben, dass du dies gestattest.