Paketzustellung im Briefkasten - ordnungsgemäße Zustellung?
Ist die Zustellung eines Paketes durch einen Zusteller im Briefkasten eine ordnungsgemäße Zustellung, da ich eigentlich Zuhause war und deshalb DHL verpflichtet ist mindestens einmal zu klingeln.
Nach Angaben von DHL wurde das Paket im Briefkasten zugestellt. Die Sendung ist nicht mehr aufgetaucht.
Liegt in diesem Fall eine ordnungsgemäße Zustellung vor?
6 Antworten
Nach Angaben von DHL wurde das Paket im Briefkasten zugestellt. Die Sendung ist nicht mehr aufgetaucht.
Liegt in diesem Fall eine ordnungsgemäße Zustellung vor?
Natürlich nicht.
Aber das ist bei den Zustellungen mittlerweile üblich. Der Zusteller klingelt nicht erst, sondern gibt das Paket bei einem Nachbarn in Parterre ab und kreuzt ab das man nicht zu Hause war, obwohl das natürlich nicht stimmt. Manche sind so dreist und legen das Paket vor dem Briefkasten ab und man kann von Glück sagen das es ein Nachbar mitnimmt und bei mir abliefert. Ein Anderer wieder klingelt, erscheint jedoch nicht an der Wohnungstür. Eine Benachrichtigung gibt es auch nicht. Wieder erscheint irgendwann ein Nachbar und gibt das Paket dann ab.
Seitens der Post gilt Briefkastenzustellung, als ordnungsgemäß. Ausnahme: Wenn die Sendung zu groß ist, um durch die Einwurfklappe zu passen. Also nur “Einklemmen“, sodaß die Sendung nicht im Briefkasten ist, sondern rausragt, könnte man dem Zusteller anlasten, wenn das Päckchen weg ist. Möglichweise war es so und ein Fremder hat es geklaut.
Liegt in diesem Fall eine ordnungsgemäße Zustellung vor?
Ja, wenn die Sendung vollständig in den Briefkasten passte.
...ich eigentlich Zuhause war und deshalb DHL verpflichtet ist mindestens einmal zu klingeln.
Nein, da eine Briefkasten-Zustellung erfolgte.
Die erste Frage die sich stellt ist, ob es tatsächlich als Paket versandt wurde. Wenn es in den Briefkasten passt, eher nicht.
Die zweite Frage ist, was der Versender dazu sagt. Bei gewerblichen Versendern ist das deren Problem.
Es geht um die Versandoption, die der Versender gewählt hat.
Nicht, wenn die Versandtasche aus dem Briefkasten herausragt und deshalb gestohlen werden kann.
Also Absender ist Amazon und es wurde in einer Versandtüte versandt.