Einschreiben mit Kündigung bei der Post vermisst, wer haftet für die Folgen?

4 Antworten

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Der betrachtet aber den Vertrag (wg. Fristablauf) als nicht gekündigt und verlangt die Weiterzahlung der laufenden Monatsraten. (...) kann ich mich auf eine ordnungsgemäß und rechtzeitig abgeschickte Kündigung berufen, auf deren korrekte Zustellung ich keinen Einfluss hatte?

Nein, richtgerweise gilt die Kündigung erst mit Zugang als bewirkt :-(.

Haftet die Post für diesen "Schaden", dass ich jetzt ein ganzes Jahr weiter Gebühren zahlen muss? (ca. 200 €)?

Nein, bei einem Sendungsverlust haftet die Deutsche Post gemäß den AGB BRIEF NATIONAL bis zu folgenden Höchstbeträgen: Einschreiben 25,- EUR, Einschreiben Einwurf 20,- EUR

G imager761

Ich habe einen Kabel-TV-Vertrag mit Einschreibebrief gekündigt, abgeben und eine Quittung bekommen.

Immerhin. Noch besser wäre allerdings ein Einschreiben mit RS gewesen (was aber im Endeffekt auch keine Wirkung entfaltet hätte).

Leider ist lt. Sendungsverfolgung der Brief nicht angekommen, sondern steht nach wie vor seit 3 Wochen nur unter "eingeliefert".

Sendung verloren.

Als ich das feststellte, habe ich eine Kopie der Kündigung zusammen mit dem Einlieferungsbeleg per Fax an den Kabelanbieter geschickt.Der betrachtet aber den Vertrag (wg. Fristablauf) als nicht gekündigt und verlangt die Weiterzahlung der laufenden Monatsraten.

So ist es. Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Empfänger wirksam. Warum hast Du die Kündigung nicht gleich per Fax vorweg geschickt?

Wie ist die rechtliche Situation?

Welche? Die Kündigung gilt als nicht fristgemäß eingegangen und kann somit vertragsgemäß erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt lt. Vertragsbedingungen eintreten (vorbehaltlich einer Kulanzregelung respektive der entsprechenden Formulierung).

Haftet die Post für diesen "Schaden"

Nein. Sie haftet bis € 25.-- lt. AGB für den Wert der Sendung.

Oder kann ich mich auf eine ordnungsgemäß und rechtzeitig abgeschickte Kündigung berufen, auf deren korrekte Zustellung ich keinen Einfluss hatte?

Nein. Du willst den Vertrag beenden, also musst auch Du die entsprechenden Bedingungen dazu erfüllen. Und einen Jahresvertrag kündigt man nicht erst auf den letzten Drücker. Natürlich kann das gelegentlich notwendig sein, und ebenso selten gehen Einschreibesendungen verloren. Aber es kann eben vorkommen, und das ist das Risiko desjenigen, der den Vertrag kündigen will.

imager761  01.04.2014, 14:23
Noch besser wäre allerdings ein Einschreiben mit RS gewesen

Auf gar keinen Fall: Übergabe- oder RS-Einschreiben können durch Annahmverweigerung oder verspätete Abholung Verfristung auslösen :-O

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FordPrefect  01.04.2014, 14:59
@imager761

Naja, Annahmeverweigerung kann bei einem kommerziellen Dienstleister wohl ausgeschlossen werden. Und Einwurfeinschreiben haben auch ihre rechtlichen Tücken. Nicht zuletzt deswegen sende ich Kündigungen immer doppelt - per Fax (Belegausdruck) und ES.

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Die Kündigung kann erst wirksam werden nachdem sie beim Empfänger eingegangen ist. Er muss ja schließlich "wissen" dass Du gekündigt hast. Solange der nichts bekommt, muss er von der Fortsetzung des Vertrags ausgehen. Da Dir durch die nicht erfolgte Zustellung des Einschreibens ein Schaden entstanden ist, müsste die Post in der Haftung sein. Das Problem daran ist: Die Versicherung des Einschreibens ist für den Inhalt und auf 25€ begrenzt. Damit kannst Du nichts anfangen. Du müsstest argumentieren dass die Post die Zustellung per Einschreiben garantiert. Und diese Garantie wurde nicht eingehalten, also müsstest Du einen Anwalt einschalten.

Mit der Abgabe als Einwurf-Einschreiben hast du den Brief zwar abgegeben - aber keinen Fristschutz! Nur mit Einschreiben mit Rückschein hättest du einen Nachweis über den fristgerechten Eingang dieses Schreibens! Kostet ca. 2 Euro mehr - lohnt sich dann aber!

akino47 
Fragesteller
 01.04.2014, 13:52

du hast es nicht verstanden! es geht nicht darum, WELCHE art einschreiben, sondern darum, dass es VERLOREN gegangen ist. ob das "nur" ein ganz einfaches oder eins mit rückschein ist, spielt doch keine rolle. wer haftet für den verlust, bzw. für die folgen des verlustes?

weiterhin habe ichg bei korrekter zustellung über den vermerk in der sendungsverfolgung auch einen nachweis der zustellung, das erkennt jedes gericht an.

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imager761  01.04.2014, 14:12

Rechtsirriger Unfug³. Eine Kündigung als einseitige Willenserklärung gilt erst mit Zugang als bewirkt :-O.

  1. Ob die nun als Einwurfeinschreiben, Übergabeeinschreiben oder mit Rückschein nicht ankam, macht die Sache für den Absender nur teurer, aber nicht besser :-O

  2. Und die Frist wäre mit einem schlichten Einwurfeinschreiben genauso gewahrt, nur eben deutlich billiger dokumentiert :-O

  3. Ein teureres Übergabe- oder Rückscheineinschreiben ist unsinnig, weil es annahmeverweigert oder nicht fristgerecht abgeholt werden kann :-O

G imager761

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