Mietwagen Motorschaden, kann ich haftbar gemacht werden?
Hallo,
Habe mir vor 2 Tagen einen alten Mustang gemietet um mal ein paar Runden zu drehen.
Hab mir den Mietvertrag durchgelesen, dort stand drin "keine Bournouts, oder überdrehen im Standgas" .. ist für mich selbstverständlich, bei Oldtimern.
Bin dann den ganzen Tag rum gedüst.
Abends war ich in einer 50er Zone wo es 100er wurde und hab einmal ordentlich drauf gedrückt (ist ja nichts verwerfliches bei) -> ist ein Automatikwagen.
Dann hat es vorne geknallt und ich bin auf eine Tankstelle, der Vermieter hat es dann abgeschleppt und sagte mir heute, dass es ein Motorschaden ist -> der Pleuel ist wohl gerissen. Er meinte das kommt von Überbeanspruchung vom Motor/Überdrehen und sowas.
Es ist ein Ford Mustang Bj. 1967 -> 400 000km runter. V8 Automatik
Kann ich dafür haftbar gemacht werden? Eigentlich hab ich ja nichts schlimmes getan.
Er meinte die zerlegen den Motor jetzt erstmal.
2 Antworten
Ich bezweifle, dass du haftbar gemacht werden kannst. Um haftbar zu sein, müsste man dir zweifelsfrei nachweisen, dass du ursächlich grobfahrlässig schuld am Schaden bist, und das dürfte nicht machbar sein. Selbst wenn du von 50 auf 100 mit Vollgas beschleunigt hast, das muss ein Fahrzeug schon aushalten, ansonsten muss man von einem Vorschaden ausgehen oder eben einen Ermüdungsschaden. Alleine Alter und Laufleistung des Fahrzeugs sollten dich da hinreichend entlasten und ausreichend Zweifel an deiner sicheren Schuld erzeugen, weil allermindestens es entsprechend in Frage gestellt werden muss, ob ein Verhalten deinerseits ursächlich für den Schaden war.
Da würde ich mich auf gar keine Diskussionen bezüglich einer Schuld oder Teilschuld einlassen. Sollte man das tatsächlich versuchen, würde ich es da auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Abgesehen davon hast du ja sogar Anrecht auf einen Schadensersatz, weil im Mietzeitraum das Fahrzeug ausgefallen ist, da müsstest du dann ja sogar was von der Miete zurück bekommen – nur mal so am Rande…
Stimmt, ja und gott sei dank hatte ich meine Freundin neben mir sitzen, diese kann sogar bezeugen, dass ich nichts Fahrlässig zerstört habe
Die werden den Motor zerlegen und nach der Ursache schauen.
Ob es ein Ermüdungsbruch ist oder er durch Überlastung entstand, lässt sich einfach herausfinden.
Aber selbst für eine Überlastung kann ich doch nichts, oder ?
Ein Pleuel bricht nicht ohne Grund.
Falls es ein Ermüdungsbruch ist, lässt sich das feststellen. Genauso, wenn das Lager auf der Kurbelwelle oder der Kolben festgegangen ist.
Kann keine Ursache für den Bruch gefunden werden, bleibt letztlich nur massive mechanische Überlastung übrig, was gegen deine Aussage sprechen würde.
aber dies kann doch vom Vormieter ebenfalls schon vorbeschädigt worden sein, meine Freundin saß sogar neben mir und kann bezeugen, dass ich nur normal beschleunigt hab... ich mein wie soll man ein Automatikfahrzeug bei 50 - 100 überlasten außer man lässt die reifen durchdrehen
Darüber lässt sich lange spekulieren. Im Grunde gibt es viele mögliche Ursachen.
Wenn der Motor zerlegt ist, wird es sich klären.
Okay und was mache ich wenn er sagt er wurde überbeansprucht und ich aber weiß das ich definitiv nur von 50 auf 100 kmh beschleunigt habe ? und es ein Automatikgetriebe ist?
Das würde ich jetzt erst einmal entspannt sehen.
Für einen Schadensersatzanspruch müsste der Vermieter den Nachweis führen, dass du das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß verwendet hast.
Behaupten kann er viel. Er muss es beweisen.
Okay ... ja hab echt sorge bei sowas ... ich mach mir da immer ewig einen Kopf ..vorallem wenn ich selbst weiß das ich nichts falsch gemacht hab ...
Ist ja Automatikgetriebe und von 50 - 100 sollte der ja eigentlich aushalten müssen?