Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer etwas komplizierten Situation mit einer Autovermietung und bin mir unsicher, wie das rechtlich einzuordnen ist.
Vor ein paar Wochen habe ich ein Auto gemietet. Im Vertrag stand allerdings eine andere Person als Vertragspartner. Ich selbst habe nur die Zahlung übernommen (Mietpreis und Kaution). Die Kaution sollte ich nach der Rückgabe eigentlich wieder zurückbekommen.
Jetzt gibt es allerdings ein Problem: Laut Autovermieter seien zu viele Kilometer gefahren worden, und deshalb soll die Kaution einbehalten werden. Mir wurde gesagt, dass ich die Kaution nur zurückbekomme, wenn die Person, die im Vertrag steht, diese zusätzlichen Kosten bezahlt.
Ich hatte vorab klar gesagt, dass mögliche Zusatzkosten an die Person im Vertrag gehen sollen, da ich selbst nicht Vertragspartner bin. Den Vertrag habe ich ehrlich gesagt auch nicht im Detail geprüft, was im Nachhinein natürlich unglücklich war.
Zusätzlich möchte der Vermieter jetzt, dass ich Kontakt zu der Vertragsperson aufnehme, damit diese die Kosten übernimmt. Er meinte zu mir, dass die Person nicht erreichbar . Ich möchte diesen Kontakt aber nicht mehr herstellen, da es zuvor zwischen uns sehr unschöne Situationen gab und ich mich dadurch belastet fühle.
Erschwerend kommt noch hinzu: Die Person, die im Vertrag steht, hat mir gegenüber gesagt, sie könne jederzeit zum Vermieter gehen und einfach sagen, dass sie nicht zahlt. Gleichzeitig wurde mir vermittelt, dass ich dann am Ende „die Geschädigte“ wäre. Ich habe mich dadurch ehrlich gesagt auch etwas unter Druck gesetzt gefühlt.
Jetzt frage ich mich insgesamt:
- Darf die Autovermietung meine Kaution überhaupt zurückhalten, bis der Vertragspartner zahlt?
- Oder müsste die Kaution eigentlich unabhängig davon an mich ausgezahlt werden, da ich nicht Vertragspartner bin?
- Ist das rechtlich nicht eigentlich eine Sache zwischen Vermieter und Vertragspartner, falls offene Forderungen bestehen?
- Und könnte ich theoretisch überhaupt irgendetwas bei der Polizei melden oder müsste das der Autovermieter tun?
Nach meinem Verständnis wäre das Ganze eher eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen der Autovermietung und der Person, die im Vertrag steht. Die Polizei wäre doch eigentlich nur zuständig, wenn der Vermieter z. B. Betrug vermutet – und dann würde sich das doch gegen den Vertragspartner richten und nicht gegen mich, oder?
Ich bin gerade ziemlich unsicher, ob ich hier überhaupt irgendeine rechtliche Verantwortung habe oder ob ich da gerade in etwas hineingezogen werde, das eigentlich nicht mein Problem ist.
Danke schon mal für jede Einschätzung!