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Frage zu Kaution bei Mietwagen – wer ist eigentlich zuständig?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer etwas komplizierten Situation mit einer Autovermietung und bin mir unsicher, wie das rechtlich einzuordnen ist.

Vor ein paar Wochen habe ich ein Auto gemietet. Im Vertrag stand allerdings eine andere Person als Vertragspartner. Ich selbst habe nur die Zahlung übernommen (Mietpreis und Kaution). Die Kaution sollte ich nach der Rückgabe eigentlich wieder zurückbekommen.

Jetzt gibt es allerdings ein Problem: Laut Autovermieter seien zu viele Kilometer gefahren worden, und deshalb soll die Kaution einbehalten werden. Mir wurde gesagt, dass ich die Kaution nur zurückbekomme, wenn die Person, die im Vertrag steht, diese zusätzlichen Kosten bezahlt.

Ich hatte vorab klar gesagt, dass mögliche Zusatzkosten an die Person im Vertrag gehen sollen, da ich selbst nicht Vertragspartner bin. Den Vertrag habe ich ehrlich gesagt auch nicht im Detail geprüft, was im Nachhinein natürlich unglücklich war.

Zusätzlich möchte der Vermieter jetzt, dass ich Kontakt zu der Vertragsperson aufnehme, damit diese die Kosten übernimmt. Er meinte zu mir, dass die Person nicht erreichbar . Ich möchte diesen Kontakt aber nicht mehr herstellen, da es zuvor zwischen uns sehr unschöne Situationen gab und ich mich dadurch belastet fühle.

Erschwerend kommt noch hinzu: Die Person, die im Vertrag steht, hat mir gegenüber gesagt, sie könne jederzeit zum Vermieter gehen und einfach sagen, dass sie nicht zahlt. Gleichzeitig wurde mir vermittelt, dass ich dann am Ende „die Geschädigte“ wäre. Ich habe mich dadurch ehrlich gesagt auch etwas unter Druck gesetzt gefühlt.

Jetzt frage ich mich insgesamt:

  • Darf die Autovermietung meine Kaution überhaupt zurückhalten, bis der Vertragspartner zahlt?
  • Oder müsste die Kaution eigentlich unabhängig davon an mich ausgezahlt werden, da ich nicht Vertragspartner bin?
  • Ist das rechtlich nicht eigentlich eine Sache zwischen Vermieter und Vertragspartner, falls offene Forderungen bestehen?
  • Und könnte ich theoretisch überhaupt irgendetwas bei der Polizei melden oder müsste das der Autovermieter tun?

Nach meinem Verständnis wäre das Ganze eher eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen der Autovermietung und der Person, die im Vertrag steht. Die Polizei wäre doch eigentlich nur zuständig, wenn der Vermieter z. B. Betrug vermutet – und dann würde sich das doch gegen den Vertragspartner richten und nicht gegen mich, oder?

Ich bin gerade ziemlich unsicher, ob ich hier überhaupt irgendeine rechtliche Verantwortung habe oder ob ich da gerade in etwas hineingezogen werde, das eigentlich nicht mein Problem ist.

Danke schon mal für jede Einschätzung!

Kaution, Autovermietung

123-transportwagen.de?

Hallo

Ich habe am 30.08.25 bei 123-transporter einen Transporter gemietet für den ganzen Tag. Jetzt hatte ich am 30.08.25 während der Fahrt mehrere Emails von den erhalten mit Sonderrechnungen. Dann habe ich etwas später mal in die Mails reingeguckt und gelesen, dass Sie mir wirklich dutzende von Emails geschickt haben, dass ich Vertragsstrafen während der Fahrt begangen habe und diese Beträge wurden auch sofort von meinem Bankkonto abgebucht.

Diese Vertragsstrafen wurde per GPS aufgenommen. Hierbei lautet es von denen, wenn man mehr als 10s schneller fährt als die gesetzliche Geschwindigkeit vorgibt hat man eine Vertragsstrafe begangen. Dies ist nur über GPS aufgenommen worden und nicht durch Polizei oder Blitzer/Laser. Ich habe dann am nächsten Tag denen eine Email geschrieben mit einer Frist von 7 Tagen, dass sie mir bis dahin die Beträge zurück bezahlen und die noch offenen Rechnungen die Sie mir geschickt haben löschen sollen. Sie hatten sich nicht dran gehalten und mir auch nicht geantwortet.

Nach paar Tagen hatte ich noch zusätzlich einen Widerruf gegen die Rechnungen per Mail gesendet. Nach 7 Tagen habe ich dann ein Mahnverfahren eröffnet und denen nochmals eine Mail geschickt, dass ich gegen Sie ein Mahnverfahren eröffnet habe. Nach einem Tag kam dann eine Mail von denen aber die zwei Email davor kam nie eine Antwort.

Auf jeden fall ist es jetzt so dass das Mahnverfahren läuft. 123-transporter hatte jetzt ein Inkasso Unternehmen beauftragt und die hatten mir schon zweimal Emails geschickt. Dagegen habe ich auch schon widerrufen.

Jetzt ist meine Frage, ob ich noch irgendwas dagegen machen muss, da ich ja gegen 123-transporter schon ein Mahnverfahren eröffnet habe und die ja jetzt ein Inkasso beauftragt haben? In meinem Widerruf habe ich auch reingeschrieben, dass Sie von weiteren Mahnungen und Inkassomaßnahmen absehen sollen.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe.

Rechnung, Betrug, Autovermietung, Inkasso

Autounfall, kein Ersatzauto?

Hallo

Ich hatte für nächste Woche eine Urlaubsreise nach Polen geplant. Doch einige Tage zuvor wurde mein Auto bei einem Unfall beschädigt – ein LKW ist mir hinten aufgefahren. Der Unfallverursacher ist eindeutig der LKW-Fahrer, da er von hinten aufgefahren ist.

Bei dem Unfall wurde die Heckscheibe (hintere Autoscheibe) zerstört. Meine eigene Versicherung hat mir gesagt, ich solle das Auto in eine Werkstatt bringen. Das habe ich getan – seitdem steht das Auto dort und ist nicht benutzbar. Ich habe kein anderes Fahrzeug zur Verfügung.

Ich bin jedoch auf ein Auto angewiesen, besonders jetzt bei Regenwetter, da ich wichtige Wege zu erledigen habe, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer möglich sind.

Ich habe die gegnerische Haftpflichtversicherung kontaktiert und erklärt, dass ich eine Entschädigung oder ein Ersatzfahrzeug benötige. Auch wegen der entgangenen Reise habe ich gefragt, ob ich zumindest einen Teil ersetzt bekommen kann.

Die gegnerische Versicherung hat jedoch gesagt, dass sie laut Gesetz kein Ersatzfahrzeug, keine Nutzungsausfallentschädigung und keine Urlaubskosten zahlen müssen – nur die Reparatur des Autos.

Meine eigene Versicherung hat diese Aussagen leider bestätigt.

Ich möchte nun wissen: Was ist laut österreichischem Gesetz richtig? Habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung, solange mein Auto in der Werkstatt steht? Und kann ich etwas für den ausgefallenen Urlaub geltend machen, obwohl ich kein Hotel gebucht habe?

Danke

Autovermietung, Österreichisches Gesetz

Meinung Sportwagenvermietung?

Hallo

Ich habe heute Geburtstag, bin 20 Jahre geworden und eines meiner größten Träume ist es, mich irgendwann selbstständig zu machen. Ich hatte gestern ein kurzes Gespräch mit einem Sportwagenvermieter und daher hat mich das Thema so interessiert. Was hält ihr von dem Geschäft? Ich weiß, es ist nicht so leicht wie man es sich vorstellt. Man hat immer oder oft Stress mit Kunden, hat wenig Freizeit und und und. Aber mir ist bewusst das nahezu jede Selbstständigkeit am Anfang so stressig ist. Das hat der typ mir auch gesagt. Wichtig ist es, immer dran zu bleiben.

Ich würde dann vielleicht anfangen mit einem RS3 und mich dann langsam je nach Anfragen steigern.

Meine Frage ist jetzt: Was hält ihr davon? Wie würdet ihr das angehen ?

Noch eine Sache: Ich habe dieses Jahr mein Abitur bekommen und habe leider keine Ausbildung gefunden..Daher arbeite ich dieses Jahr an der Tanke und danach möchte ich eine Ausbildung anfangen. Allerdings ZWINGEN mich meine Eltern, ein duales studium anzufangen, weil sie der Meinung sind, dass das das beste ist was man machen kann. Sie denken noch wie im "alten System" sag ich mal. Der Typ von der Vermietung ist 23 und vermietet schon rs6, lambos, e63s amgs und so weiter. Hab meiner Mutter davon erzählt und sie schrie mich an und sagte "ohne krümme Geschäfte schafft man sowas mit 23 nicht!". Sie denken noch im alten System. Sie wollen das ich erst studiere, mich absichere und danach meiner Selbstständigkeit nachgehe.

Irgendwo ist das sinnvoll aber ich möchte meine Selbstständigkeit in jungen Jahren aufbauen! Ich will nicht studieren!

Was hält ihr davon? Was würdet ihr tun?

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