Autounfall, kein Ersatzauto?

4 Antworten

Schlecht.

Meine eigene Versicherung hat mir gesagt, ich solle das Auto in eine Werkstatt bringen. Das habe ich getan – seitdem steht das Auto dort und ist nicht benutzbar. Ich habe kein anderes Fahrzeug zur Verfügung.

Du wirst hier warten müssen, bis die Reparatur beendet wurde.

Ich bin jedoch auf ein Auto angewiesen, besonders jetzt bei Regenwetter, da ich wichtige Wege zu erledigen habe, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer möglich sind.

Dann wirst du dir wohl auf eigene Kosten einen Mietwagen nehmen müssen.

Ich habe die gegnerische Haftpflichtversicherung kontaktiert und erklärt, dass ich eine Entschädigung oder ein Ersatzfahrzeug benötige. Auch wegen der entgangenen Reise habe ich gefragt, ob ich zumindest einen Teil ersetzt bekommen kann.
Die gegnerische Versicherung hat jedoch gesagt, dass sie laut Gesetz kein Ersatzfahrzeug, keine Nutzungsausfallentschädigung und keine Urlaubskosten zahlen müssen – nur die Reparatur des Autos.

Dann ist das auch so.

Ich möchte nun wissen: Was ist laut österreichischem Gesetz richtig?

Im Gegensatz zum deutschen Recht (hier § 249 BGB) ist es in Österreich nicht zwingend vorgesehen, dem Geschädigten ein Ersatzfahrzeug zu stellen - wenn der Geschädigte in *seiner* KFZ-Haftpflicht sich nur für die sog. "Variante A" entschieden hatte. Die ist aus genau diesem Grund nämlich um rd. 20% günstiger. Siehe dazu u.a.

https://www.autorevue.at/ratgeber/leihwagen-unfall-kostenersatz

Und kann ich etwas für den ausgefallenen Urlaub geltend machen, obwohl ich kein Hotel gebucht habe?

Diese Frage sollte einem österreichischen Anwalt gestellt werden. MMn handelt es sich hier um Schadenersatz, der in jedem Fall gesondert einzufordern wäre. Jedoch - die entgangene Urlaubsfreude ist hier kaum als finanzieller Schaden anzurechnen. Ein echter Schaden läge wohl nur bei einer finanziellen Benachteiligung (Buchungs-/Stornokosten) vor.

wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber wenn du beim öamtc bist, kriegst du bei einer Panne (und wohl auch bei einem Unfall) ein Ersatzauto geliehen, ich glaub für 3 tage oder so zumindest.


wiki01  06.08.2025, 07:25

Es sind 4 Tage! Der Haken: Bei Verfügbarkeit. Es gibt ca. 400 „Clubmobile“, die dafür vorgesehen sind. Längere Zeiten nur mit Schutzbrief.

Bei dem Unfall wurde die Heckscheibe (hintere Autoscheibe) zerstört.

Wo ist das Problem? Die Scheibe sollte innerhalb von zwei Tagen getauscht werden können.


Rodini 
Beitragsersteller
 06.08.2025, 08:07

Das Fahrzeug steht mittlerweile seit 6 Tagen in der Werkstatt (inklusive Wochenende), und die Reparatur hat bisher noch nicht begonnen. Erst heute, also nach 6 Tagen, kommt ein Sachverständiger, um das Fahrzeug zu begutachten.

Rodini 
Beitragsersteller
 06.08.2025, 08:28
@wattdennnu2

Ich denke, Sie haben meine Situation und das Problem bereits gut verstanden.

Mein Auto ist immer noch nicht repariert (obwohl Sie gesagt haben, dass das normalerweise in zwei Tagen erledigt sein sollte).Es ist jetzt seit sechs Tagen außer Betrieb, und es regnet hier , ich muss andere wichtige Dinge erledigen und auch einkaufen, wie ich oben bereits erwähnt habe.

Sie können also leicht nachvollziehen, wo das eigentliche Problem liegt.

wattdennnu2  06.08.2025, 08:41
@Rodini

Warum ist die Werkstatt nicht in der Lage, eine Heckscheibe kurzfristig zu besorgen?

Rodini 
Beitragsersteller
 06.08.2025, 09:57
@wattdennnu2

Zuerst hat der Mechaniker gesagt, dass die hintere Autoscheibe (Heckscheibe) bereits bestellt wurde, aber es kann bis zu einer Woche dauern, bis sie geliefert wird.Außerdem wurde mir erst heute mitgeteilt, dass ein Sachverständiger kommen soll, um zu prüfen, ob das Fahrzeug überhaupt repariert werden kann oder nicht.

In den letzten sechs Tagen waren wir mehrmals bei der Werkstatt und auch bei der Versicherung , wir sind ständig hin und her gefahren, aber uns wurde jedes Mal gesagt, dass wir einfach warten müssen.

Ehrlich gesagt: Ich verstehe nicht mehr, was eigentlich passiert oder was das Problem ist.Deshalb haben wir um ein Ersatzfahrzeug gebeten, aber man hat uns gesagt, dass laut österreichischem Gesetz so etwas nicht vorgesehen ist.

Das ist genau das Problem – und ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr, was wir in dieser Situation tun sollen.

wattdennnu2  06.08.2025, 10:06
@Rodini
und ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr, was wir in dieser Situation tun sollen.

Warten.

FordPrefect  06.08.2025, 13:28
@Rodini
Zuerst hat der Mechaniker gesagt, dass die hintere Autoscheibe (Heckscheibe) bereits bestellt wurde, aber es kann bis zu einer Woche dauern, bis sie geliefert wird.Außerdem wurde mir erst heute mitgeteilt, dass ein Sachverständiger kommen soll, um zu prüfen, ob das Fahrzeug überhaupt repariert werden kann oder nicht.

Wenn der Aufprall des auffahrenden LKW so stark war, dass die Heckscheibe zersprungen ist, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass auch mindestens die gesamte Heckpartie respektive der Rahmen verzogen sein wird. Ob hier überhaupt eine Reparatur möglich wäre bzw. wirtschaftlich sinnvoll, muss eben jener Gutachter beurteilen. Und vorher darf nicht repariert werden, das ist das Recht des VR. Insofern wird die Werkstatt auch keine Expresslieferung beauftragt haben, wenn der Gutachter ohnehin erst nach einer Woche oder mehr Zeit hat - es ist halt Ferienzeit.

wir sind ständig hin und her gefahren, aber uns wurde jedes Mal gesagt, dass wir einfach warten müssen.

Dem ist auch nichts hinzuzufügen.

Deshalb haben wir um ein Ersatzfahrzeug gebeten, aber man hat uns gesagt, dass laut österreichischem Gesetz so etwas nicht vorgesehen ist.

Nein, hat man euch nicht. Tatsächlich hast du als VN beim Abschluss deiner KFZ-HP explizit darauf *verzichtet*, diesen Service mitzuversichern und entsprechend die ca. 20% teurere Prämie zu zahlen. Stattdessen hast du die günstigere "Variante A" abgeschlossen (so wie die meisten VN in Österreich), und damit selbst einem entsprechenden Leistungsverzicht zugestimmt.

wiki01  06.08.2025, 07:26

Naja, ein LKW ist aufgefahren. Da ist sicher mehr zu reparieren als die Scheibe.

Das kommt auf die Versicherung an. Viele haben, ohne sich dessen bewusst zu sein, eine Versicherung abgeschlossen die eine Leihwagenkostenübernahme ausschließt.
Ausnahmen gibt es dabei wohl nur wenn ein ausländisches Fahrzeug, ein Fahrrad oder ein Fußgänger Unfallverursacher ist. Oder wenn der Fahrzeuginhaber des beschädigten Fahrzeugs körperbehindert ist.

So zumindestens steht es hier: https://www.autorevue.at/ratgeber/leihwagen-unfall-kostenersatz