Anhänger Unfallschaden Versicherung?
Hallo, leider ist mir jemand auf meinen 750kg anhänger aufgefahren Anhänger ist quasi Totalschaden, die gegnerische Versicherung bietet mir Pauschal ohne Gutachter 400euro ist das realistisch?
War der Anhänger mit einem Zugfahrzeug verbunden?
Ja aber mit dem Auto von meinem Bekannten hatte ihmmden anhänger nur geliehen
2 Antworten
Ja aber mit dem Auto von meinem Bekannten hatte ihm den Anhänger nur geliehen
Dann solltest du nicht nur das pauschale Angebot ablehnen, sondern die Bekannter sollte auch sein Auto auf Schäden überprüfen lassen und ggf. Ansprüche stellen!
750kg Anhänger, Vermutlich ungebremst und dann noch Totalschaden?
Als ersten würde ich einen Sachverständigen beauftragen, das steht dir als Geschädigter zu. Dieser sollte, sofern der Anhänger zum Zeitpunkt des Unfalls am Auto hing, dieses mal überprüfen.
Bzgl. 400€ Restwert, schau im Internet was ein vergleichbarer gebrauchter Anhänger kostet. Dann hast du schon mal ein Gefühl für den Restwert. Aber meines Wissens nach verlieren Anhänger nicht so schnell an Wert.
Seine eigene Versicherung hat mit diesem Haftpflichtschaden nichts zu tun.
Seine eigene Versicherung kann ihm aber Auskunft geben. Gute Versicherungen tun das zumindest.
Ich verstehe nicht was mein Beruf damit zu tun hat. Aber offenbar scheinst du das Gefühl zu haben dass ihr irgendeine deiner Aussagen in Frage gestellt hätte, ansonsten hättest du mir vermutlich nicht unterbreitet dass du 33 Jahre Versicherungsmakler bist. Was nebenbei mit Sicherheit die beste Begründung für irgendetwas ist. Also wozu dient diese Information?
Aber auf Grund deiner Berufserfahrung kannst du meine Aussage ja sicherlich bestätigten. Meine Versicherung berät mich zu nötigen Vorgehensweisen auch wenn ich nicht schuld an einem Unfall bin. Das erachte ich als eine sehr gute Eigenschaft. Und da ich natürlich nicht weis wie das bei anderen Versicherungen so ist, habe ich mich für den Wortlaut "Gute Versicherungen tun das zumindest." entschieden.
...auch deine Versicherung kann nichts zu dem Fall sagen, da sämtlich relevante Informationen fehlen. Und genau DAS kann ich als Versicherungsmakler beurteilen.
Meine Versicherung könnte mir sagen: Das ist ein Bagatellschaden, verhalte dich so und so...
Oder: Sie sind der Geschädigte, schnappen sie sich einen Sachverständigen...
und so weiter...
Aber was mit meine Versicherung mir erklärt weis bestimmt ein Versicherungsmakler besser als ich selber. Ich werde meiner Versicherung mitteilen, dass sie solch ein Verhalten zukünftig lassen soll. Danke für den Hinweis.
...deine Albernheiten kannst du ruhig weglassen. :) Ende des Wortwechsels.
Nicht bei Bagatellschäden (Grenze 750€) !