Totalschaden selbst verkaufen?

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Klar kannst du ihn selbst verkaufen. Es ist aber so, dass Du Dir dann den Wert anrechenen lassen musst. Also nicht der Wert, der im Gutachten steht. Wiederbeschaffungswert ./. Restwert. Wenn Du also mehr bekommst, wie im Gutachten steht, kann die Versicherung von Dir den Kaufvertrrag verlangen, den erzielten Mehrerlös kannst Du nicht behalten. Auch sucht die Versicherung meistens selbst Aufkäufer.Solltem die einen Aufkäufer finden, der dann sogar noch über Deinem erzielten Kaufpreis liegt, bringen sie den eigentlich zu erzielenden Kaufpreis in Abzug, so dass Du letztendlich drauf legst.
Zur Info:Habe in der Vergangenheit vor meiner Elternzeit Unfallsachen beimn Rechtsanwalt bearbeitet.

Leon97531  12.11.2009, 10:19

Nein, ich kann mit dem Fahrzeug machen was ich möchte, die Versicherung hat kein Recht auf den Kaufvertrag welchen ich mit irgendjemanden abschließe.
Ist ein Restwert von z.B. 600€ aufgeführt, hat die gegnerische Versicherung KEINEN Anspruch darauf wenn ich den Wagen für 1000€ verkaufen kann.
Ich bin der gegnerischen Versicherung keinerlei Rechtfertigung verpflichtet den endgültigen privaten Verkaufspreis mitzuteilen.

Wenn du allerdings den Verkauf des Fahrzeuges der Versicherung überlässt, dann wird der letztendlich erzielte Preis als Restwert gegengerechnet.

Anwalt ist nie schlecht, aber sicher kannst Du Ihn behalten.Es ist schließlich deine Entscheidung, was Du mit dem Geld (ggf.Restwert) machst. Meist versuchen die Versicherungen es, aber Du sagst einfach nein und gut ist.

SinChiPer  11.11.2009, 23:45

klar kannst dus versuchen aber mit gutachter und anwalt kommt echt mehr am ende dabei raus glaub mir die machen das schon zu deinen gunsten!!!

princess9907  11.11.2009, 23:49
@SinChiPer

JA ja sicher, meinte es im Bezug aufs behalten des Fahrzeugs. Am besten immer nen unabhängigen Gutachter, dann ggf. Schmerzensgeld usw.

da kommt oft mehr dabei raus wenn du dir anwalt holst und gutachter das musst du auch nicht bezahln bist ja nicht selber schuld hab ich bei meinen zwei unfällen auch so gemacht...ist immer besser und schmerzensgeld bekommst da auch noch!!!

Klar kannst du ihn selbst verkaufen. Es ist aber so, dass Du Dir dann den Wert anrechenen lassen musst. Also nicht der Wert, der im Gutachten steht. Wiederbeschaffungswert ./. Restwert. Wenn Du also mehr bekommst, wie im Gutachten steht, kann die Versicherung von Dir den Kaufvertrrag verlangen, den erzielten Mehrerlös kannst Du nicht behalten. Auch sucht die Versicherung meistens selbst Aufkäufer.Solltem die einen Aufkäufer finden, der dann sogar noch über Deinem erzielten Kaufpreis liegt, bringen sie den eigentlich zu erzielenden Kaufpreis in Abzug, so dass Du letztendlich drauf legst.

Hallo! Allgemein darfst du mit deinem Eigentum natürlich tun und lassen was du willst. Meistens bringt es mehr, das Wrack selbst zu verkaufen bzw. einen eigenen Gutachter zu bestellen. Keinen Gutachter von der Versicherung aufreden lassen! Nichtsdestotrotz würde ich mir einen Anwalt nehmen, die Kosten hierfür muss bei eindeutig geklärter Schuldfrage auch die gegnerische Partei zahlen. Gruß