Europcar zahlt kaution nach über einem monat nicht zurück?

Guten Tag zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Durch meine selbstständigkeit bin ich sehr viel unterwegs gewesen und habe mir daher über monate Leihautos von Europcar gemietet. Jede miete ging immer einen Monat und dann musste ich kurz in die Station um zu verlängern.

Während meiner letzten Miete, hab ich bei einer anderen Bank ein neues konto eingerichtet und die alte konto Verbindung aufgelöst, dies habe ich Europcar auch rechtzeitige, per mail und über dem Katastrophalen telefonischen Kundenservice auch mitgeteilt und das mehrmals.

Bei der miete fällt natürlich auch eine Kaution für das auto an, da diese Kaution von meiner alten Bankverbindung abgebucht wurde, wird die automatisch durch das "System", bei ende der Miete, zurück auf die Karte(EC) überwiesen, von der sie auch abgebucht wurde.

Zum ende der Miete, existierte die alte Bankverbindung aber nicht mehr und trotz unzähligen anrufen und mails wurde die kaution auf das alte konto überwiesen, obwohl ich lange vor ende der miete die neue Bankverbindung mitgeteilten habe. Meine alte Bank hat das Geld natürlich wieder zurück überwiesen, da das konto ja nicht mehr existierte.

So, nun laufe ich seit über 7 Wochen hinter meinem Geld(300€) her. Bei jedem Anruf im "Kundenservice" wird mir eine komplett andere Geschichte erzählt. Zu beginn hieß es, ich solle Nachweisen das das konto nicht mehr existiert, gemacht getan. Paar Wochen stille, ich rufe wieder an, ja ist in Bearbeitung. Alles klar, ich warte wieder paar Wochen, kommt keine Antwort. Ich rufe wieder an, auf einmal hieß es, ich soll ein Nachweis Erbringen, das die bank das Geld wieder zurück an europcar überwiesen hat, gemacht getan. Nun sind wieder knapp 2 Wochen vergangen, ohne das ich das Geld zurück bekommen habe oder sonst eine Antwort von denen gekommen ist.

Das Problem ist, der Kundenservice ist die reinste Katastrophe. Irgendwelche Leute die vermutlich im Home Office arbeiten und auch noch verdammt schlechtes Deutsch sprechen (bin selbst Südländischer Herkunft). Ich muss manchmal 4 oder 5 mal anrufen um jemanden zu erreichen den man ansatzweise noch verstehen kann.

Hab schon einige male mit einem anwalt gedroht aber das juckt da anscheinend auch niemand großartig. Es kommt mir so vor, als ob der "Kundenservice" eine Externe firma ist und mit Europcar direkt kaum was zu tun hat.

Was kann ich da jetzt machen?

Könnte jetzt einen Anwalt einschalten, der vermutlich das Geld auch wieder besorgen würde, aber das würde dann wahrscheinlich komplett auf sein konto gehen wegen den Anwaltskosten.

Bin langsam echt am verzweifeln.

Recht, autovermietung, europcar
Schaden an Mietwagen bei Sixt - horrende Rechnung bekommen, kann man da noch was machen?

Hallo zusammen,

ich bin verzweifelt - vor ca. 2 Wochen haben wir einen Transporter bei Sixt gemietet. Großen Fehler gemacht und aus Kostengründen auf die Kasko verzichtet, nach dem Motto, "es wird schon nix passieren..." Bitte jetzt keine Sprüche deswegen, ich weiß, dass es leichtsinnig und dämlich war. Jedenfalls bin ich beim Abbiegen nicht weit genug ausgeschert und mit der rechten Seite unten an einem in der Kurve stehenden Baum hängen geblieben. Der Schaden schien jetzt aber nicht exorbitant zu sein. Die Plasteverkleidung unten an der Schiebetür und am hinteren Radkasten war ab, an der Schiebetür direkt über der Verkleidung war eine Delle (ca. 3 cm, ohne Lackschaden). Dann noch ein paar oberflächliche Kratzer im Lack, die eigentlich mehr Abrieb vom Baum waren, jedenfalls nichts tieferes. Ich hätte demzufolge mit um die 1000 € Kosten gerechnet (für die beiden Plasteverkleidungsteile + Arbeitsstunden und natürlich den Mietausfall für Sixt), was schon ärgerlich genug ist, aber noch auszuhalten. Heute kam nun die Rechnung von Sixt und ich bin aus allen Wolken gefallen. Sie wollen ca. 4.700 € (!!) Im Reparaturgutachten steht z.B. eine neue Schiebetür mit drin, obwohl da fast nix dran war, wir konnten jedenfalls keine Funktionsbeeinträchtigung oder so feststellen, die einen Austausch gerechtfertigt hatte, auch ein neuer Reifen steht drin, der imho überhaupt nix abbekommen hat. Allein an Ersatzteilen wären das also schon fast 1000 € zuviel. Ein weiterer riesen Posten ist der Arbeitslohn. Die berechnen 109,60 € die Stunde! Ist das mittlerweile ein gängiger Stundensatz? Mein letzter Stand waren 50-60 € die Stunde. Die Lackierungsarbeiten waren auch nochmal über 1000 €, bei diesen frage ich mich auch, ob die tatsächlich norwendig waren? Meine Frage ist nun - Gibt es eine Möglichkeit, noch irgendetwas gegen die meiner Meinung nach völlig überzogengen Reparaturkosten zu machen? Der Schaden wurde offenbar auch schon repariert. Ist das rechtens? Hätte man nicht die Möglichkeit bekommen müssen, selber eine Werkstatt aufzusuchen bzw. verschiedene Angebote einzuholen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten? Denn Sixt ist ja sicher eher nicht daran interessiert, den Schaden für den Kunden möglichst klein zu halten. Im Gegenteil habe ich den Eindruck, dass hier eher mehr gemacht wurde als nötig. Kann man sich noch irgendwie dagegen wehren (z..B. mittels Gegengutachten) oder ist schon alles zu spät? Bin für jeden Tipp dankbar!

Auto, Rechte, Reparatur, autovermietung, Schaden
Schadensmeldung von Autovermietung. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder mit einem Anwalt dagegen anzugehen?

Also ich habe ein Auto mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro angemietet. Als die Mitarbeiterin mir das Auto übergeben hat, stellte ich kleine Schäden am Auto fest. Daraufhin sagte sie, dass alle Schäden, die bis zu einer 2€ Münze groß sind, nicht als Schaden zählen. Meine Freundin war anwesend und hat dies auch gehört.

Die Fahrzeugübergabe erfolgte leider über den Nachtschalter, welches ich im Nachhinein bereue. Ich bin nochmal mit ner Taschenlampe um das Fahrzeug gelaufen und hatte keine weiteren Schäden aufgefunden.

Am Morgen bekam ich eine Schadensmeldung von der Autovermietung. Es solle sich ein 4 cm Kratzer auf der hinteren Beifahrerseitentür befinden. Angeblich hat man versucht mich zu kontaktieren stand in dem Bericht, was aber nicht stimmte. Nachdem ich telefonisch irgendwann durch gekommen bin, teilte ich mit, dass ich mir den Schaden anschauen möchte. Man bot mir an, mir einen Bild vom Kratzer zu schicken. Immer wieder kontaktierte ich die Autovermietung, bis ich ein Schadensbild bekam. Auf dem Bild ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um einen, sondern um 2 Kratzer handelt, welche jeweils auch nicht größer als eine 2 € Münze sind.

Also rief ich nochmal an und der Mitarbeiter, der es begutachtet hat, sagte mir daraufhin, dass es wahrscheinlich nicht als Schaden zählt aber er es trotzdem dokumentieren muss.

Jetzt, nach einer Woche bekomme ich eine Rechnung von 920 Euro.

In der Reparaturkostenkalkulation steht bei den Fahrzeugdaten, dass die LaufLeistung des Fahrzeugs 14200km beträgt. Als ich das Fahrzeug angemietet hatte, lag es jedoch schon bei 16009km. Wie kann das sein? Das steht auch in den Mietbedingungen.

Zudem wurde dieses Gutachten ohne Objektbesichtigung gemacht und man hatte nur die schwammigen Bilder von dem Mitarbeiter der Autovermietung genommen.

Die Bilder sind wirklich nicht gut geschossen worden. Das Auto wurde nicht einmal gewaschen als die Bilder gemacht wurden.

Ich weiß jetzt nicht, ob es sich lohnt, dies anzufechten und einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.

Und leider habe ich auch später die vielen schlechten Bewertungen von Kunden mit Unterstellungen von Schäden seitens der Autovermietung gelesen, sonst hätte ich da niemals ein Auto gemietet.

Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich weiter verfahren soll. Ich bitte um Ratschläge.

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Schadensersatz, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, autovermietung, Einspruch, Widerspruch
Führerschein verloren und Auto Anmietung mit Verlusterklärung nicht möglich?

Moin, mir ist am 27.12.22 mein Führerschein abhanden gekommen. Habe dann beim Straßenverkehrsamt meines Landkreises eine Verlusterklärung, wo alle meine bisherigen Führerscheindaten enthalten waren bekommen, mit Dienstsiegel, rechtliche Belehrung usw. Ich durfte mit dem hochamtlichen Papier Autofahren. Ich habe noch angekündigt, dass ich am 16.1. ein Auto anmieten möchte und ob das ausreichend sei, dies wurde mir bejaht. In der Zwischenzeit bekam ich meinen neuen Führerschein (hätte ich eh neu beantragen müssen) nach Hause geschickt. Weil ich aber im Ausland gearbeitet habe, konnte ich den nicht zugeschickt bekommen, der Postweg war zu unsicher. In Hamburg dann bei Europcar am Flughafen, wurde mir das vorbestellte Auto nicht übergeben. Auch Sixt winkte ab, und wollte dieses Schreiben in akzeptieren. Ich war nach 40 Stunden Reisen und Fliegen, müde und echt sauer, weil ich glaubte alles ordentlich vorab geklärt zu haben. Hat jemand ähnlich Erfahrungen gemacht, und was ist das Schreiben vom Landkreis Wert, wenn die Polizei das akzeptiert , aber ein privates Unternehmen nicht? Am Ende hat mein Sohn, den Führerschein bei Europcar in Leer vorgezeigt, , Polizei wäre auch möglich gewesen, hängt aber connsennBeamten ab, ob sie es tun- er wurde per Fax mit der Reservierung nach Hamburg (andere Station) geschickt, und ich bekam meinen Leihwagen. Immerhin wurde die Buchung kostenlos storniert. Ja, wer reist hat was zu erzählen. Übrigens auch beglaubigte Führerschein Kopien werden auch nicht akzeptiert. Weiß jemand, ob der Zweitfahrer auch den Führerschein bei der Anmietung auch vorlegen muss oder haftet der Hauptmieter/Fahrer für das Vorhandensein der richtigen Fahrerlaubnis? Viele Grüße und Danke im Voraus

Führerschein, Autofahren, autovermietung, Leihwagen
Keine Rückerstattung durch Autovermietung - Anzeige auch ohne Anwalt möglich?

Hallo zusammen,

ich hatte vor 3 Monaten einen Vorfall mit einer Autovermietung am Flughafen. Eingangs gebucht über Check24/AurumCars -> Avis-Schalter.

Kreditkartenlesegerät von Avis für die Kautionshinterlegung funktionierte nicht (Gerät defekt - Nachweis vorhanden). Die Station war machtlos und ich durfte dann zu einer anderen Autovermietung im selben Terminal gehen um dort ein Ersatzfahrzeug zu bekommen. Ich bin bei Europcar gelandet, da dies die Einzige Station war, die wegen Corona neben Avis noch offen hatte zu dieser Zeit.

Bei Check24 hatte ich einen Kleinwagen gebucht mit Rundum-Versicherung, Zufriedenheitsgarantie - niedrigste Fahrzeugkategorie. Selbstverständlich stand mir dann bei Europcar auch nur die selbe Kategorie zu. Problematisch war, dass Europcar zu dieser Uhrzeit kein Fahrzeug in der Kleinwagen-Kategorie mehr zur Verfügung hatte - die nächsthöhere Kategorie in der noch ein Fahrzeug fei war, war ein Audi A4. Diesen nahm ich, Check24 sicherte mir die Übernahme der Mehrkosten für das Ersatzfahrzeug zu (ich bin also bei Europcar in Vorleistung getreten).

Fakt ist: ewiger Kontakt seit Wochen per Telefon und E-Mail - Check24 hat noch immer keine Rückerstattung geleistet (insgesamt mit Kaution Kosten in Höhe von 949 Euro) Begründet damit, dass es noch keine "finale" Rückmeldung des Vermieterpartners (Europcar) gibt.

So langsam habe ich die "Schnüss" voll und würde die Sache gerne einem Rechtsanwalt übergeben. Jedoch will der ja auch Geld für seine Leistung haben.

Kann ich einen Anwalt auch umgehen und selbst eine Anzeige erstatten? Wenn ja, wo bzw. über welchen Weg geht das genau?

Verteidigen könnte ich mich gerichtlich jedenfalls selbst sehr gut, da ich genug schriftliche, eindeutige Beweise vorlegen kann.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

Auto, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, autovermietung, Anzeige, Kanzlei, Auto und Motorrad
Fremden Spiegel mit Mietauto abgefahren - ein Fall für die Haftpflicht?

Bei einem Umzug habe ich versehentlich mit meinem Mietwagen (Mercedes Vito Bus) den Rückspiegel eines VW T4 berührt, welcher dann rausgesprungen ist (also nicht ganz abgefahren). An meinem Fahrzeug ist kein Schaden entstanden.

Die Fahrerin des T4 war direkt vor Ort als es geschah und wollte mir anschließend direkt mal 500 € für den "Schaden", der eigentlich kein Schaden war, abknüpfen. Es war aber offensichtlich auch ein anderer Schaden am Spiegel, der wohl aus Eigenverschuldung vorher passiert sein musste (Vorderseite, tiefer Kunststoffkratzer, entgegengesetzte Richtung).

Da wir uns nicht einigen konnten haben wir die Polizei geholt. Diese hat dann geschlichtet und den Kontaktaustausch geregelt und darauf hingewiesen dass das eigentlich kein wirklicher Schaden sei, sondern der Spiegel wieder eingehakt werden kann - wir sollen alles weitere unter uns klären.

Mein Mietfahrzeug wurde dann am selben Abend von der Vermietung ohne Beanstandungen zurückgenommen, den Unfall hatte ich nicht gemeldet da die Frau sich direkt bei mir melden wollte und kein offensichtlicher Schaden entstanden war.

Nun aber, vier Wochen später, meldet sich die Vermietung bei mir und sagt dass eine Frau mit Rechnung in den Laden kam und nun Geld von der Vermietung für den Spiegel haben will. Ich soll nun Stellung beziehen und die Rechnung zahlen.

Soweit so gut, aber ich vermute dass die nette Frau mir einen anderen Schaden am Spiegel mit in die Schuhe schieben will. Wie geh ich nun vor? Meldung an meine Versicherung? Übernimmt die Haftpflicht die Schadensregulierung? Die Frau hat sich ja direkt an die Vermietung gerichtet und nicht direkt an mich - und die wussten ja von nichts da ja offensichtlich kein Schaden entstanden ist.

Danke für die Antworten ...

Unfall, autovermietung, Haftpflichtversicherung, Mietwagen, Schadensregulierung
Autovermietung will die Kaution nicht zurückzahlen

Für eine geschäftliche Fahrt benötigte ich einen Transporter um Material von B nach HH zu befördern. Da ich kein Führerschein hab klärte ich es mit einem gutem Freund ab, dass er die Fahrt mit mir macht. Den Führerschein hatte er jedoch erst seit einigen Monaten und so war es bei allen bekannten Autovermietern nicht möglich ein Fahrzeug zu bekommen. In letzer Sekunde habe ich einen Vermieter gefunden, der uns ein Fahrzeug angeboten hat. Ich freute mich, dass es doch noch klappt und war zudem positiv überrascht, dass der Mietpreis sogar um einiges günstiger war als bei den bekannten Verleih-Buden.

Hier kurz die Eckdaten zum Vorgang:

• Reservierung vom: 06.09.2014

• Mietartikel: DB Vito Kasten

• Vereinbarte Abholung/Tatsächliche Abholung: 06.09.2014 09:20

• Vereinbarte Rückgabe: 09.09.2014 09:20

• Tatsächliche Rückgabe: 09.09.2014 19:53

• Hinterlegte Kaution: 250,-- €

Durch Zeitverzögerung im Ablauf des Jobs in Hamburg sowie Stau auf der Autobahn haben wir das Fahrzeug erst ca. 10,5 Std. nach der vereinbarten Zeit zurückgegeben. Der Hauptansprechpartner war zu der Zeit nicht mehr da und somit fand die Rückgabe mit einer Mitarbeiterin (oder evtl. Putzfrau oder Mutter des Inhabers) statt. Auch eine Abnahme haben wir gemacht. Ich habe sogar mehr reingetankt als nötig gewesen wäre und das Auto ausgesaugt etc. ich sagte der Frau , dass dies "als kleine Wiedergutmachung" wäre und sie nickte ab.

Die Kaution könne Sie mir nicht zurück geben, sagte sie, ich solle dies dann am folgetag mit dem Chef (unser Ansprechpartner bei der Abholung) klären. Da der Kundenumgang bei der Abholung sehr gut war und alles sehr "freundschaftlich/geschäftlich" (also per Du), dachte ich es würde genauso bei der Rückzahlung der Kaution laufen. Dem war leider nicht so!

Nach einigen Versuchen die Angelegenheit Telefonisch (Anrufe und SMS) zu klären schrieb ich am 24.11.2014 die erste Mail mit der Aufforderung den Restbetrag zu begleichen.

als Antwort kam: > "von der hinterlegten Kaution sind abzüglich der Verspäteten Abgabe ( 49€ Zusatztag ) + 178€ die der Folge-Mieter erstattet bekommen hat, da wie schon erläutert ein anderes Fahrzeug angemietet wurde als vom Kunden reserviert. Somit ergibt sich noch ein Guthaben in höhe von 23€ die werde ich morgen überweisen."

Es folgten weiter Mails. Doch bis zum heutigen Tage habe ich immernoch kein Geld zurück bekommen.

Letzter Stand war der: Ich schrieb > "ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, die Kaution von 250€ auf die folgende Bankverbindung zurück zu zahlen... Den Miettag durch die verspätete Rückgabe können sie wie telefonisch bereits am 09.09.2014 abgesprochen von der Kaution abziehen. Eine Rechnung dafür erwarte ich selbstverständlich ebenfalls dafür. Die Abzüge, die Sie geltend machen wollen werden von mir gerügt und ich weise dies ausdrücklich zurück bis Sie entsprechende Nachweise erbringen können und mir eine Rechnung dafür gestellt haben"

Was kann ich tun?

Kaution, autovermietung