Haftung für Vorbesitzer?

3 Antworten

Du meinst wenn du es gekauft hast. Das Datum auf dem Kaufvertrag ist bindend. Das ist dein Beweis dass zuvor alles zu Lasten des Verkäufers geht.

was meinst Du? Hast Du ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, das Du nun weiter verkaufst?

Dann ja: Du solltest im Kaufvertrag unbedingt vermerken, dass Du nur Schäden aus Deiner Besitzerzeit angeben kannst!

Hallo, aus diesem Grund hatte ich bei meinen KFZ käufen immer der Versicherung den Wechsel angemeldet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung