Sondervereinbarungen bei privatem Autoverkauf

9 Antworten

Bei Privatverkäufen schließt das BGB jegliche Haftung aus.

jockl  30.07.2010, 08:52

Auch für bekannte "versteckte Mängel", Bitte etwas mehr Zurückhaltung bei Antworten !!!

flirtheaven  30.07.2010, 09:01

wenn man die gewährleistung nicht ausschließt, ist man auch als privatverkäufer in der gewährleistungspflicht.

DerCAM  30.07.2010, 09:02

Falsch! Das BGB ermoeglicht es dem privaten Verkaeufer lediglich, die Sach- und Rechtsmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") vertraglich auszuschliessen. Unterlaesst man dies jedoch, dann haftet auch der private Verkaeufer im gleichen Umfang wie der gewerbsmaessige.

garantie muss man nicht ausschließen, die ist immer freiwillig. ein rückgabe- oder widerrufsrecht musst du als privatverkäufer auch nicht ausschließen. du musst nur in den vertrag reinschreiben: "gewährleistung ist ausgeschlossen."
du musst allerdings trotzdem den käufer auf dir bekannte mängel hinweisen. das würde ich auch im vertreg festhalten.

Frag mal bei deinem Versicherungsunternehmen oder beim ADAC nach, da gibt es rechtssichere Vordrucke für Kaufverträge (Sicher wirst du auch im Internet fündig).

Falls du auf die alte Regelung "Gekauft wie besehen" hinaus willst, muss ich dich enttäuschen. Das hat vor Gericht keinen Bestand mehr.

Für Mängel von denen du wusstest, bist du auch weiterhin verantwortlich.