Nachbarkinder rodeln ständig in unser Grundstück. Wer haftet wenn sie sich verletzten?
Hallo zusammen.
Unsere Nachbarskinder (zwei im Alter zwischen 7 bis 10 Jahren) rodeln immer auf dem Berg der direkt neben unserem Haus ist (auch mit Freunden). Eine Senke vom Berg endet direkt in unserem Grundstück. Wir haben aktuell keinen Zaun, weil der alte vor 2 Jahren entfernt wurde, weil er so morsch war. Man sieht aber deutlichst wo unser Grundstück beginnt und die Kinder wissen es. Direkt am Rand von unserem Grundstück (also noch auf unserem Grundstück) stehen vereinzelt große "Büsche", die auch unten Äste rausstehen haben. Auch unser Komposthaufen steht am Rand des Gartens, im Grundstück.
Wir haben die Kinder (und die Eltern!!) nun in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass sie doch bitte auf einer anderen Seite des Berges rodeln sollen um nicht in unseren Garten zu rodeln, da dort eben die Büsche mit den Ästen, welche wortwörtlich "ins Augen gehen können" und recht nah nach Beginn des Grundstücks auch eine Hausecke von unserem Haus steht.
Leider werden unsere Bitten jedes Jahr aufs Neue nicht berücksichtigt! Immer wieder rodeln sie bis 2-3 Meter in unser Grundstück und sind einmal sogar beinahe in das Hauseck gekracht! In unseren Komposthaufen, welcher aus einzelnen Gittersätzen zusammengesteckt ist (wie ein Auslauf für Hasen), sind sie auch schon gerodelt vor 2 Jahren. Der ist jetzt komplett verbogen. Wir haben es damals beobachtet aber nichts gesagt, weil es halt auch Kinder sind. Die sollen ja Spaß haben dürfen...
Wir wollen den Kindern ja nichts böses oder so. Sie könnten sich aber echt verletzen. Und wir wollen auch nicht, dass sie ständig auf unserem Grundstück sind.
Deswegen die Frage, was ist wenn sie sich dabei jetzt wirklich auf unserem Grundstück verletzen? Wer haftet?
PS: sie gehen immer ohne die Eltern rodeln. Also ohne Aufsicht
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
In dem Fall haften sie selbst, außer du kommst deiner Verkehrswegesicherungspflicht nicht nach, was aber wohl in dem Fall hinfällig ist, weil dort kein Verkehrsweg ist.
Ne andere Geschichte ist natürlich das "unbefugte" Betreten deines Grundstücks. In dem Fall müsstest du aber klar einen Zaun oder eine Barriere aufstellen.
Ja klar, aber du schreibst ja auch selbst - das sind kleine Kinder, die können das nicht wissen und verstehen das auch nicht wirklich. Natürlich läge es an den Eltern das zu kontrollieren und entsprechen einzuwirken, aber wie gesagt - es sind Kinder, die machen was sie in dem Moment für richtig halten. Technisch gesehen würde es ja schon langen wenn ihr einfach eins - zwei Seile spannt als Absperrung, die könnt ihr auch leicht wieder entfernen wenn ihr im Sommer einen offenen Garten wollt. Wenn die Kinder dann in die Seile rauschen, wären wir evtl. schon bei Sachbeschädigung, da kannst du natürlich einen ganz anderen Druck aufbauen.
Ganz ehrlich,, fragt mal einen Anwalt. Hier sind nur Laien.
Ein Schild würde nichts bringen. Und jetzt,bei dem Schnee , ist ja wohl Zaun errichten auch schwierig.
Vielleicht doch noch mal die Eltern ansprechen und sie ringend bitten ihre Kinder zur anderen Bergseite schicken. Wenn nötig auch schriftlich.
Was ist denn mit den Schäden die sie angerichtet haben ?
das ist eine schwierige frage! ein fach-anwalt wäre da der bessere ansprechpartner! ich schreibe das deswegen, weil....in mein haus wurde eingebrochen...meine zwei hunde hatten ihn "gestellt"...er wurde gebissen und ich musste anschließend schmerzensgeld bezahlen! :-/
Wie bitte, deine Hunde haben in deinem Haus einen Einbrecher gebissen und du musst Schmerzensgeld bezahlen? Wie wurde das begründet? Und was stellt der Gesetzgeber sich vor, dass deine Hunde in deinem Haus dauerhaft einen Maulkorb tragen? Wie sollen sie dann essen und trinken? Sind es ganz besonders aggressive Hunde oder wie?
ihr haftet nicht - sie sind ungefragt auf euer grundstück eingedrungen
wenn euch das so stört, dann macht doch einfach wieder den zaun hin. dann gibts auch keine diskussionen.
Da kann man doch bis zum Frühjahr warten und einen Zaun erstellen. Oder ersatzweise Stahlstäbe in den Boden stecken , wie das bei der Einzäunung von Schafwiesen gemacht wird.. Die einzelnen Stahlstäbe dann mit Schnüren verbinden. Eine Schnurlänge etwa 15 cm über dem Boden, die andere im Abstand von 50 cm darüber und eine weiter im Abstand von nochmals 50 cm.
Oder man macht ein Drahtgeflecht von 50 cm Höhe welches auf dem Boden aufsitzt. Wenn sich der Nachbar dann beschwert, kannst du immer sagen, dass du das aus einer Vorsichtsmassnahme heraus gemacht hast, weil Büsche da stehen und eine Hausecke zur Gefahrenstelle werden kann.
Und dann fahren sie uns in den teuren Hundezaun der mehrere tausende Euro kostet?
das könnt ihr euch ja von der haftpflicht der eltern zurückholen.
Wir haben Bretter hingelegt, damit man es sieht. Aber wie gesagt, sie wissen es eigentlich. Denn da stand ja vor 2 Jahren noch ein Zaun und den haben die Kinder auch gesehen.