Nachbarskinder im Garten, wer haftet bei Verletzungen?

2 Antworten

Wenn deren Eltern dabei sind, auf jeden Fall. Es besteht aber die Gefahr, dass die Kinder auch alleine kommen (wir haben damals deswegen unseren Garten abgeschlossen, auch wegen des Teiches). Ab einem gewissen Alter wird aber nicht mehr erwartet, dass die Eltern ihre Kinder ständig im Blick haben.

Ansonsten würde ggf. die Haftpflichtversicherung zahlen, sofern es nicht um Verletzungen geht, die sowieso von der KV übernommen werden.

Ihr haftet, aber nicht für alles. Daher sollte man eine Haftpflicht haben, die sich im alles kümmert.