Wer haftet, wenn man kein Rückgeld bekommt?

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Die Kasse hätte sofort gezählt werden müssen.

Normalerweise lässt man den Schein auf der Kasse liegen, bis man Rückgeld ausgegeben hat.

Der Kassierer haftet da nicht, aber der Kinoeigner.

Ist halt die Frage der Beweisbarkeit.