Wer haftet bei einem Amoklauf?

7 Antworten

Wenn der Täter sich selbst aus dem Verkehr zieht dann gibt es keinen Schuldigen mehr, den man bestrafen kann

Strafrechtlich und zivilrechtlich muss sich u.U. derjenige verantworten, der dem Amokläufer sein Tun schuldhaft durch eine eigene Fahrlässigkeit ermöglich oder sie nicht verhindert hat.

Beispiel ist der Vater des Amokläufers von Winnenden. Der hat nicht nur eine Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren Gefängnis erhalten, sondern haftet auch mit einem Millionenbetrag für den Ersatz von Heilbehandlung der überlebenden Opfer, die Sachbeschädigung am Schulgebäude und Schadenersatz für die Hinterbliebenen der getöteten Opfer. Seine Schuld: Er hat Waffe und Munition nicht wie gesetzlich vorgeschrieben aufbewahrt und seinem Sohn damit zugänglich gemacht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Winnenden_und_Wendlingen#Juristische_Aufarbeitung

Hoffentlich hat er eine Haftpflichtversicherung. Die sollte sowieso jeder Mensch haben!

In seltenen fällen Verwandte

Wenn der Täter tot ist, haftet logischerweise niemand.

Es sei denn, es hat einer schuldhaft ermöglicht, den Amoklauf durchzuführen, oder jemand hat davon vorher gewusst, und es hätte bei rechtzeitigem Informieren der Polizei verhindert werden können.

Wenn jemand ihm die Waffe verschafft oder fahrlässig zugänglich gemacht hat, kann diese Person haften bzw. sich strafbar machen. Ansonsten erstmal niemand. In der Regel zahlt das Land aber Entschädigungen an die Opfer oder Hinterbliebenen. Z. B. nach dem Opferentschädigungsgesetz.