Warensendung kam nicht an wer haftet?

6 Antworten

Hallo,

dem Grunde nach trägt bei einem sog. "Versendungskauf" der Käufer das Transportrisiko. Wird die Ware also auf dem Transportweg beschädigt oder kommt sie abhanden, dann ist das das Problem des Käufers.

Der Verkäufer haftet aber sehr wohl für eine geeignete Verpackung als auch den ordnungsgemäßen Versand durch einen geeigneten Transporteur.

Und hier könnte das Problem lauern: Als Verkäufer muss ich nämlich u.a. nachweisen können, dass ich die Ware ordnungsgemäß versendet habe. Ob dazu der Beleg des Briefmarkenkaufs ausreicht, kann ich nicht beurteilen. (Schließlich könnte die Marke ja auch für eine ganz andere Sendung verwendet worden sein...)

Sofern es eine Sendungsnummer oder ähnliches gibt, wäre dies einerseits wegen der Beweisbarkeit ein Vorteil und würde andererseits die Möglichkeit der Sendungsverfolgung eröffnen...

Viele Grüße

Loroth

Warensendung kann schonmal 14 Tage unterwegs sein

Die Käuferin muss sich nun überlegen, ob sie die 30€ als Lehrgeld akzeptiert oder Anzeige erstattet. Ich geh nicht davon aus, dass sie deine Adresse hat.

Ein gültiger Kaufvertrag ist entstanden. Wenn keine genaue Details vertraglich vereinbart wurden, etwa über die Risiken beim Transport, hat die Verkäuferin einen Anspruch auf die gekaufte Sache. Allerdings kaufen in eBay Kleinanzeigen setzt eine bestimmte Maß an Vertrauen voraus und es empfiehlt sich zu einigen als zu dem nächsten Anwalt zu laufen (vor allem für 30€!). Vielleicht den Schaden teilen ? Und den Rest als Lehrgeld annehmen.

Eigentlich nenne ich immer die möglichen Versabdoptionen und frage extra nach was gewünscht ist, nur dieses mal leider nicht, da sie die 30 inkl Versand angefragt hat, hätte sie die 26 € angenommen hätte ich natürlich weiter wegen den Versandwunsch gefragt. Nunja, den Schaden teilen? Wenn ich ein Teil zurück überweise, dann müsste doch auch ihrerseits ein Teil zurück kommen, das wäre teilen meiner Meinung nach. Es kann ja nicht sein das ich meine kompletten Sachen nicht mehr habe und noch ein Teil Geld zurück gebe!? Frage mich nur ob es rechtlich mein Verschulden wäre, weil nicht explizit von der Versandart gesprochen wurde und ich die günstigste gewählt habe.

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@gismo20

Ich verstehe Ihrwn Unmut. Versuchen Sie diese Angelegenheit aus einem neutralen Sichtpunkt zu bewerten. Es ist ein gültiger Kaufvertag entstanden und sie müssen die Ware abliefern. Jetzt haben Sie einen Dritten für den Transport eingeschaltet. Die Käuferin behauptet, sie habe die Ware nicht bekommen. Dahingehend behaupten Sie, Sie haben die Ware verschickt und der Dritte, die DPAG will wegen WS nichts wissen. Wem soll ich unparteiisch glauben? Niemandem, da keine Beweise vorliegen. Dann finden die Klausel des Vertages Anwendung. Es ist in Ihrem Interesse eine Teilung des Schadens anzubieten. Allerdings muss die Verkäuferin nicht akzeptieren....

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Die Kaufbestätigung der Post nützt dir nichts. Das ist kein Beweis, dass du dem Käufer die Sendung geschickt hast. Kannst du den Versand nachweisen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

1. Nachforschungsantrag stellen wenn das Überhaupt bei einer WS geht.

Ansonsten wirklich 50/50 teilen.

Du hast kein Paket angeboten/ Käufer hat kein Paket erfragt.

Und in Zukunft Hand zu Hand verkauf