Küchenaufmaß falsch. Herdanschluss muss verlegt werden. Wer haftet?
Hallo liebe Community,
zuerst einmal frohes neues Jahr!
Ich hab mir vor zwei Monaten bei einem bekannten Möbelhaus eine Küche planen lassen mit Lieferung, Montage und Aufmaß (zur Absicherung). Das Möbelhaus hat dann einen Mann geschickt, der ein Aufmaß meiner Küche erstellt hat.
Vor kurzem kam dann ein Brief mit Ansichten und Schnitten der Küche und dem Hinweis, dass hinter der Spülmaschine kein Anschluss zulässig sei. Laut dem Plan liegt der Herdanschluss links neben der Spülmaschine.
Der Anschluss liegt aber in Wirklichkeit genau mittig hinter der Spülmaschine. Ich habe bei dem Planer angerufen und es hat sich herausgestellt, dass bei dem Aufmaß ein Fehler gemacht wurde und dass der Herdanschluss verlegt werden müsse.
Welche Rechte habe ich nun? Muss ich die Verlegung bezahlen oder das Möbelhaus?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Du hast ein Kaufvertrag abgeschlossen mit Aufmaß und wenn das nicht richtig ist, haftet erst mal das Möbelhaus.
Sollte das Aufmaß durch ein Subunternehmer erstellt worden sein, dann muss sich das Möbelhaus an den Subunternehmer wenden.
Du musst da gar nichts machen außer fordern das man Deine bezahlte Leistung erbringt und es dabei keine Einschränkungen oder Mehrkosten gibt.
Ein Elektroherd ist ein sog. "ortsveränderlicher" Verbraucher, der mit einem flexiblen Herd-Anschlußkabel H05 V V-F 5 x 2,5 mm² an die feste Herd-Anschlußdose an der Wand angeschlossen wird. Dieses Kabel kann mehrere Meter lang sein, bei Amazon habe ich eben welche von 5 m (ca. 15 €) und sogar 7,5 m (ca. 28 €) gefunden, haben die sich denn um so viel vermessen?? So groß kann doch eine Küche kaum sein.
Was ich jetzt schreibe, ist meine persönliche Meinung, kein Ratschlag! Ich würde dem Monteur 20 € geben, wenn er Probleme macht und vielleicht sind das ja dann gar keine 30 cm. Ich wüßte auch dank sehr guter Anleitungen im Internet sehr genau, wie ein E-Herd selbst fachgerecht anzuschließen ist. Im Übrigen habe ich nichts darüber gefunden, daß eione Herdanschlußdose nicht hinter einer Spülmaschine sein darf, aber ich würde mich gerne eines Besseren belehren lassen, wenn mir jemand die Vorschrift dazu nennen kann.
Ich gehe mal davon aus, dass der Anschluss für den Elektroherd schon vor dem Aufmaß vorhanden war.
Somit gibt es 2 Lösungswege, entweder muss die Küche neu geplant werden. Alternativ lässt du selbst den Anschluss an die Stelle verlegen, dass die Küche eingebaut werden kann.
Für den ersten Lösungsweg ist das Möbelhaus zuständig.
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die Küche nicht mehr neu geplant werden kann, da sie - laut Möbelhaus- schon in Produktion ist. Der Planer hat mich darum gebeten den Anschluss zu verlegen.
Da dies natürlich mit Kosten verbunden ist, würde ich jetzt gern wissen, wer diese tragen muss und in welcher Position ich mich befinde.
Dann solltest du Kontakt zu dem Geschäftsführer des Möbelhauses suchen, ihm den Sachverhalt schildern und ihn fragen, ob er die Kosten für die Verlegung übernimmt, ansonsten du von dem Vertrag zurück trittst.
Dann haftet natürlich derjenige, der das Aufmaß erstellt hat. Das ist aber wahrscheinlich ein Subunternehmer. Da müsst ihr klären, ob das Möbelhaus hier haftbar zu machen ist.
Woher weiß ich denn, ob sie dafür haftbar gemacht werden können?
Steht dazu was im Kaufvertrag?
Wer das Aufmaß machte ist hier völlig egal.
Der Auftrag dazu, wurde vom Möbelhaus erteilt!
Es geht hier um die Anschlussdose. Diese darf nicht hinter der Spülmaschine sein. Beim Aufmaß wurde sie um etwa 30 cm zu weit links gemessen, sodass sie im Plan links neben der Maschine ist, was kein Problem wäre.
Aber sie ist nun direkt hinter der Spülmaschine und die Küche kann auch nicht mehr umgeplant werden.