Muss mich echt wundern wie viele Antworten hier mit Halbwissen gegeben werden, bzw. nicht der Realität entsprechen.

  1. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
  2. Bin kein Stromexperte aber so mit allgemeinen Recht kenne ich mich ein bisschen aus.

Wenn festgestellt wird dass der tatsächliche Wert höher ist als angegeben, dann wird man wahrscheinlich nachzahlen müssen.

Es gibt aber die dreijährige Verjährungsfrist die wahrscheinlich berücksichtigt werden muss.

Betrug bzw. vorsätzlicher Betrug müsste vielleicht nachgewiesen werden, könnte ja ebenso ein Übermitllungsfehler vorliegen.

Wie ich in einem Kommentar schrieb, meine Schwiegermutter hat eine Differenz von 6000 Einheiten und dass seit vielen Jahren, Von wegen alle 3 Jahre muss der Messstellenbetreiber überprüfen bzw. wird überprüft.

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Ich hab es lieber gemütlich anstatt kalt, aber nicht stickig.

Ab und zu sollte man auch stoßlüften.

Was für den Einen als kalt empfunden wird ist für manch Anderen gerade richtig.

Ist z.B. die Außentemperatur drei Tage hintereinander unter einer bestimmten Temperatur, ist der Vermieter gezwungen Abhilfe zu schaffen und das auch in Sommermonaten.

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Du musst gar nicht kündigen, aber dann musst Du weiter Miete zahlen. :-)

Du kannst jetzt nur noch fristgerecht zum 30. April kündigen; vorausgesetzt Du hast einen unbefristeten normalen Mietvertrag und z.B. kein möbliertes Zimmer gemietet.

Die Kündigung per Einwurfeinschreiben verschicken.

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Hauseigentümer müssen ja um 7 Uhr den Gehweg geräumt haben.

In einigen Gemeinden sogar 2 Stunden früher.

Aber was gilt für Vermieter in den Städten? Müsste das nicht auch für die Vermieter gelten?

Kommt darauf an ob Winterdienst wirksam auf Mieter übertragen wurde oder nicht. Falls ja sind erst mal die Mieter in der Pflicht, aber letztendlich steht der Vermieter dafür gerade, wenn der Winterdienst nicht gemacht wurde und sich Jemand verletzt. Ist Winterdienst Sache des Vermieters dann gilt für ihn auch die örtlichen Bestimmungen zu dem Winterdienst.

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Ich habe zu ihr damals gesagt, dass falls etwas ist kann Sie zu ihren Eltern zurück. Und sowas wie:"Ja dann ziehst du halt aus".

Ausziehen kann man immer doch sie ist immer noch Vertragspartner. Nur wenn Du und der Vermieter sie aus dem Vertrag lässt, ist sie von ihren Pflichten befreit.

Ein Auszug und auch eine Ummeldung beendet nicht den Mietvertrag.

Finanziell kann ich das hier ja nicht stemmen und das hab ich ihr auch schon gesagt. Mindestmietdauer ist hier noch 1 1/2 Jahre.

Bitte die genaue Klausel mal hier als Kommentar reinsetzen um zu prüfen ob sie überhaupt wirksam ist.

 Mache mir nur sorgen, dasswenn der Auszug einvernehmlich war ich keinen Anspruch auf Mietzahlung im gemeinsamen Mietvertrag habe. So hat mir Google das erklärt.

Das ist trotzdem kein Freibrief um aus dem Mietvertrag rauszukommen. Für den Vermieter ist sie immer noch Vertragspartner.

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Halt wie in einem Bewerbungsschreiben wo Du Deine Stärken hervorhebst.

Hast Du ja Im Prinzip schon in der Fragestellung gemacht:

Ich arbeite, so wie auch meine Kollegen, täglich mit dem Programm, und nutze aktiv das Hilfsprogramm (Arbeitsschritte, Umgehungslösungen etc.). Zudem helfe ich meinen Kollegen bei technischen Fragen (nicht nur auf das Programm bezogen, sondern auch allgemein z.B. bei Excel).

Hier muss deutlich werden dass Du eben nicht nur die Programme benutzt sondern Deinen Kollegen auch Hilfestellung gibst.

Vor kurzen habe ich eine Schulung vorbereitet für ein anderes Programm und einige Kollegen in einen neuen Tätigkeitsbereich eingearbeitet. Aktuell stehe ich ihnen noch immer als Ansprechpartner zur Verfügung.

Man erwähnt das man in solchen Dingen geübt ist und das es Dir Spaß macht.

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Darf er bei so einer Situation zu Hause bleiben, um sich selbst und seine Familie/Kinder nicht zu gefährden?

Unbezahlt freistellen lassen falls der Arbeitgeber mitspielt oder sich krank schreiben lassen wären Alternativen.

Oder darf ihm da der Arbeitgeber eine "Arbeitspflicht" verordnen?

Das braucht der Arbeitgeber nicht zu verordnen schließlich gibt es einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an dem sich beide zu halten haben.

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Relativ sicher ist das Einwurfeinschreiben.

Einschreiben mit Rückschein ist dagegen sehr schlecht.

Oder man lässt ein Schreiben durch Boten oder Gerichtsvollzieher übergeben.

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 Wie würdet ihr euch einer Frau gegenüber verhalten bzw. ihr klarmachen, dass ihr kein Interesse habt, wenn sie euch anflirtet?
  • Ich zeige ihr meinen Ehering
  • Sage ihr dass ich vergeben bin
  • Sage Ihr dass ich beruflich und privat trenne
  • Dass ich sie ganz nett finde aber eben mehr auch nicht
Ist Euch sowas schon mal passiert?

Nein.

Ich habe Angst von einem Mann ausgelacht oder bloßgestellt zu werden, sollte er kein Interesse haben nachdem ich ihn angeflirtet habe.

Das einer vielleicht mit Kollegen darüber redet kommt wohl häufiger vor aber auslachen doch eher selten.

Man ist wohl eher peinlich berührt oder fühlt sich geschmeichelt.

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Bin zurzeit Arbeitslos und will die Möglichkeit nutzen um Zeit für den kleinen zu haben!

Was ist mit ihm wenn Du wieder in Vollzeit arbeitest, wer kümmert sich dann um ihn?

Ist es kein ruhiger Hund bekommst Du dann auch Ärger mit Nachbarn und Vermieter!

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Nein.

Warum?

Nicht mitvermietet, keine Allgemeinfläche und ich wage zu bezweifeln dass es wirklich sicher abgesichert ist.

Wahrscheinlich auch kein normaler Zugang, oder?

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Vertragsrechtliche Hilfe nötig!?

Kurzfassung:

Ich und meine Freundin haben vor 2 Monaten eine Hündin für 100 Euro gekauft. Die Frau hat uns danach angezeigt wegen arglistige Täuschung und Drohung.

Sie argumentiert dass ich mich drohend vor ihr aufgebaut hab und ihr Angst gemacht hab und sie zwanghaft den Hund mit all dem Fressen und Hundepass ausgehändigt hat.

Sie argumentiert ebenfalls, dass sie psychische Probleme hat und sie hat auch eine allgemein ärztliche Bescheinigung wo drin steht dass die Frau psychisch sehr labil ist und dass die Hündin dringend wieder zu ihr zurück müsste weil es ihr damit besser gehen würde.

Sie behauptet ebenfalls dass sie uns die Hündin nur zur Pflege gegeben hat. Sprich: dass wir uns um die Hündin kümmern sollen und sie die Hündin wieder nehmen kann wann sie will. Wo ich mir die frage stell: eig sollte sie mir doch geld zahlen wenn ich den hund Pflege?!

Vieles was die Anwältin uns geschickt hat und was die Frau behauptet ist gelogen. Wir waren sehr sehr nett zu ihr. Wir haben sie oft genug gefragt ob sie sich sicher ist und haben sogar sehr nett mit ihr geschrieben. Den kompletten Chat haben wir als Beweis ausgedruckt.

Der "Vertrag" war mündlich abgehalten. Wir haben Beweise dass sie den Hund verkaufen wollte und nicht einfach so zum ausleihen. Wir haben Beweise als Chat Verlauf dass wir nett waren und meine Freundin war dabei genauso wie ihre Mutter. Sie stellt mich als gewalttätigen Türken dar und will das klassische Klischee untermauern. Ich hab ihr im Chat sogar angeboten dass sie die Hündin besuchen kann wenn sie sie sehr vermissen sollte.

Wir haben vom Amtsgericht eine Frist von 2 Wochen bekommen wo wir entweder die Hündin herausgeben sollen oder gegenklagen. (Sie hat Anklage erhoben)

Jetzt stellt sich mir die Frage: Aufgeben oder weitermachen? Wie stehen meine Chancen? Wie schaut es mit den Kosten aus(Anwalt/Gericht) ? Wie teuer wird es für mich wenn ich verliere/Gewinne?

(Wir lieben die Hündin und wollen sie eig behalten.. Außer es gibt wirklich überhaupt garkeine Chancen)

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Sie argumentiert dass ich mich drohend vor ihr aufgebaut hab und ihr Angst gemacht hab und sie zwanghaft den Hund mit all dem Fressen und Hundepass ausgehändigt hat.

Behaupten kann man viel aber man muss es auch beweisen können.

Der "Vertrag" war mündlich abgehalten. Wir haben Beweise dass sie den Hund verkaufen wollte und nicht einfach so zum ausleihen.

Verkaufen wollen oder ob hier ein Kauftvertrag zustande gekommen ist, das ist ein Unterschied und kann hier auch nicht beurteilt werden.

Habt Ihr eine Quittung über die 100 € mit entsprechendem Verwendungszweck?

Ohne richtige Beweise habt Ihr schlechte Karten, sie könnte ja genauso gut sagen dass Ihr den Hund erst mal testweise zur Pflege hattet.

Anwälte bzw. Verfahren sind immer teuer.

Mal abgesehen von dem Hund bzw. der Tierlieb, stellt sich halt die Frage ob man bei 100 Euro das Risiko eingeht letztendlich viel mehr bezahlen zu müssen.

Grundsätzlich sollte man Verträge schriftlich machen und oder über die Zahlung des Kaufpreises sollte man eine Quittung haben mit entsprechendem Verwendungszweck.

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Deine Wohnung = Dein privater Raum = nicht öffentlich

Sofern der Spiegel nicht den öffentlichen Raum wiederspiegelt und den Du dann filmst.

Du meinst also dass Du da eine Lücke hast um etwas zu umgehen; falsch gedacht.

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Die Wohnung läuft seid dem 1. November nur auf mich. Sie muss doch aber trotzdem die austehenden Monate zahlen oder?

Das ist noch nicht verjährt und ggf. musst Du sie zivilrechtlich verklagen.

Hat sie davor oder überhaupt nachweislich Miete gezahlt?

Wenn sie den Mietvertrag unterschrieben hat ist sie zwar gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter haftbar zu machen aber die Forderung von Dir über dem Mietanteil ist eine Sache zwischen Dir und Deiner Ex.

Hat sie den Mietvertrag auch unterschrieben oder stand sie nur als einziehende Person mit im Mietvertrag?

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