Ist Fremdgehen "erlaubt", wenn Ehepartner pflegebedürftig ist?
Meine 60-jährige Kollegin hat seit drei Jahren einen völligst pflegebedürftigen Ehemann und seit einem Jahr eine Liebes-Sex-Affäre mit ihrem Nachbarn. Weder ihre Kinder noch ihr Ehemann wissen etwas davon. Bis jetzt hatte sich auch niemand in unserem Stadtteil darüber gewundert, wenn man die beiden mal alleine oder mit anderen Kollegen sich im Café antrafen
Einerseits freue ich mich für die Kollegin, andererseits frage ich mich wie es ihrem Ehemann geht? Wie kann man das mit dem Gewissen vereinbaren? Ist das eine Gewissensfrage? Ich kann sie einerseits hinsichtlich ihrer sexuellen Bedürfnisse sehr gut verstehen und andererseits sollte man doch ehrlich sein?
Grundsätzlich möchte ich sagen, dass ich mich hier NICHT einmischen möchte! Meine Frage bezieht sich aus reinem Interesse auf das Thema Treue und Bedürfnis.
Was würdest Du an Stelle der Arbeitskollegin machen?