Bin ich der Willkühr der Datingseite schutzlos ausgeliefert?
Seit einigen Wochen ist bei Finya mein Profil gesperrt, ohne dass mir je ein Grund mitgeteilt wurde. Auf meine Nachfragen wird unverschämter Weise nicht reagiert. Zur Vorgeschischte: Ich erstellte zunächast ein Profil bei Finya ein, welches ich aber selbst wieder löschen musste, da ich mich beim Profilnamen vertippt hatte, was ich nachträglich nicht ändern konnte. Dann stellte ich es erneut ein. Um beim Profilbild meine Annonymität zu bewahren, versuchte ich erst Bilder mit verdeckten Gesicht, z.B. mit Corona Maske einzustellen, was nicht gelang. Ich habe dann nachgegeben und ein Bild eingestellt, auf dem ich zu erkennen bin und was dann auch freigeschaltet wurde, obwohl ich da nach wie vor, große Bedenken habe, da ich durch das Outing diskriminiert werden könnte. Kurz darauf war mein Profil gesperrt. Ich kann ja nur mutmaßen, was die Gründe sein können. Weil ich eine wesentlich ältere Frau suche? Das ist meine Neigung und ich fühle mich diskriminiert!!! Dort geht ja auch gleichgeschlechtliche Partnersuche. Wieso dann nicht die Suche nach Älteren? Einen anderen Grund kann ich mir nicht vorstellen. Ich habe das Profil ja noch nicht weiter genutzt. Ich habe noch niemanden angeschrieben und mein Profil auch noch so gut wie nicht, ausgefüllt. Ich habe bisher fast nur reingeschrieben, dass ich eine wesentlich ältere Frau suche. Ansonsten kann ich nicht gegen die AGB verstoßen haben, da ich dort noch nichts getan habe. Nachdem lange Zeit keine Antwort kam, habe ich dann eine Frist gesetzt, um mein unrechtmäßig gesperrtes Profil freizuschalten oder wenigstens eine klärende Antwort zu geben. Ansonsten habe ich daraufbestanden, dass sämtliche Daten von mir gelöscht werden. Diese Frist ist verstrichen. Es geschah nichts weiter. Wenn ich von meinem Computer die Seite aufrufe, kommt immer noch die Mitteilung: "dein Profil ist aus Sicherheitsgründen gesperrt". Also wird doch entgegen meinem Willen zumindest meine IP Adresse gespeichert. Kann ich das nicht, nach dem vor einigen Jahren geänderten europäischen Datenschutzbedingungen, nicht unterbinden? Was kann ich da tun?
Dating, Internet, Datenschutz, Recht, Widerspruch, Zensur, datingseite, finya
Islam Wiederspruch Ist Allah der einzige Richter?

Der Koran sagt, dass es keinen anderen Richter außer Allah gibt und dass er niemandem erlaubt, an seinen Entscheidungen oder Regeln teilzuhaben:

Soll ich einen anderen als Allah zum Richter suchen , wenn Er es ist, Der euch (diese) Schrift vollständig erklärt hat? Diejenigen, denen Wir die Schrift (vorher) gegeben haben, wissen, dass sie in Wahrheit von deinem Herrn offenbart ist. Also sei nicht du (o Muhammad) der Schwangeren. S. 6:114
Sprich: „Allah weiß am besten, wie lange sie geblieben sind. Bei Ihm ist das Unsichtbare der Himmel und der Erde. Wie deutlich sieht und hört Er (alles)! Sie haben keinen  Wali (Helfer, Entsorger, Beschützer usw.) außer Ihm,  und Er macht KEINEN, um an Seiner Entscheidung und Seiner Herrschaft teilzuhaben ." S. 18:26 Hilali-Khan

Aber an anderer Stelle im Koran wird gesagt, dass Mohammed an Allahs Entscheidungen und Urteilen teilnimmt:

O die ihr glaubt! Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und denen von euch, die Autorität haben; und wenn ihr in irgendeiner Angelegenheit Streitigkeiten habt, so wendet sie sich an Allah  und den Gesandten, wenn ihr (in Wahrheit) an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am Ende besser und schicker. S. 4:59
Wir haben keinen Gesandten geschickt, außer dass er durch Allahs Erlaubnis gehorcht wird. Und wenn sie, als sie sich selbst Unrecht getan hatten,  nur zu dir gekommen wären  und Allah um Vergebung gebeten hätten und den Gesandten um Vergebung gebeten hätten, hätten sie Allah vergebend, barmherzig gefunden. Aber nein, bei deinem Herrn, sie werden nicht (an die Wahrheit) glauben,  bis sie dich über das, was zwischen ihnen strittig ist , richten  lassen und in sich keine Abneigung  gegen das finden, was du entscheidest , und  dich mit voller Unterwerfung unterwerfen. S. 4:64-65 Pickthall

Erstaunlicherweise sagt das obige Zitat, dass Mohammed auch Allahs Fähigkeit teilt, Sündern zu vergeben! Und:

Und es wird weder einem gläubigen Mann noch einer gläubigen Frau,  wenn Allah und Sein Gesandter eine Angelegenheit (für sie) entschieden haben, dass sie (danach) irgendein Mitspracherecht in ihrer Angelegenheit beanspruchen; und wer gegen Allah und Seinen Gesandten rebellisch ist, der geht wahrlich im offensichtlichen Irrtum in die Irre. S. 33:36

Was genau soll eine Person angesichts des oben Gesagten glauben? Ist Allah der einzige Richter und weigert er sich, seine Entscheidung und Herrschaft mit irgendjemandem zu teilen? Oder urteilt und entscheidet Mohammed auch für seine Gemeinschaft?

Sofern nicht anders angegeben, stammen alle Verse aus der Version des Korans von Muhammad Marmaduke Pickthall.

Religion, Islam, Allah, Widerspruch, Philosophie und Gesellschaft
unterhaltsurkunde (titulier) verloren!

Hallo , folgende problematik mein freund mit dsem ich seit 4 monaten zusammenlebe hat ein kind aus erster ehe da ich schwanger bin und auch hier zu einem anderen arbeitsamt muss (durch den umzug ) musste ich dann erfahren das sie natürlich sein gehalt an meinen anspruch anrechnen autssccchhh !!! was ich natürlich auch verstehe !! wir haben eine miete von 329.99 & heizkosten 65 euro und der herr der arge hat nur 256.,60 berechnet unglaublich hab ein richtigen vollfosten erwischt :( laut auskunft der arge ist das auch nicht richtrig !! die andere sache ist halt das mein freund noch unterhalt von 257 euro monatlich zahlt was natürlich auch entfällt nun bleibt mit miete und unterhalt definitiv zu wenig und uns würde dann auch 260 euro zu stehen und ne krankenversicherung !!! haben kaum geld und muss jetzt noch krankenkasse zahlen , wie weiss ich auch nicht da er sagte für mich besteht kein anspruch !!

na klar habe ich ein wiederspruch eingelegt beim amt nun muss ich aber bald angeben das ich schwanger bin und muss damit sie den untzerhalt den er zahlt auch anrechnen eine sogennante unterhaltsurkunde (titulierung ) meines freundes abgeben ! damit sie wissen das er es zahlen muss !! mein partner hat sie nicht weil er tollerweise alle unterlagen dieser art (scheidungsurteil usw ) weggeschmissen hat :( woher bekommen wir eine weitere ausfertigung dieser unterhaltsurkunde ??? für das amt eine kopie reicht ja aber sowas sollte mann generell haben !!

für jede antwort ( auch ob ich recht habe mit dem amt ) wäre ich dankbar !! mfg

Unterhalt, ALG II, Jugendamt, Widerspruch, unterhaltstitel
Widerspruch gegen Polizei Absage einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und bei der Bundespolizei beworben. Da ich in meiner Kindheit und im Jugendalter an ADHS litt und auch Medikamente nahm, gab ich dies in beiden Bewerbungen an. Außerdem, da ich wusste, dass ADHS ein Grund für Ausschluss sein kann (PDV 300), bat ich meine Psychologin ein Psychologisches Gutachten anzufertigen, dass ich beiden Bewerbungen beifügte.

Die Bundespolizei hat mich nach Akteneinsicht zum Bewerbungsverfahren eingeladen, währen die Landespolizei mich aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausschließt. Die Begründung lautet das eine solche Erkrankung niemals ganz verschwindet und ich Anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekam. Ihr erinnert euch sicher, dass das zum Beginn des ersten Lockdowns war mit Schulschließungen. Ich befand mich zu dieser Zeit noch in der J1 an einem Sozialen Gymnasium und da ich sorge hatte, dass ich den Online Unterricht nicht schaffe bat ich um ein neues Rezept. (Die Jahre davor habe ich schon sehr selten Ritalin genommen) Die Sorgen waren völlig unbegründet und so habe ich kaum etwas von dem Ritalin genommen.

Nun möchte ich Widerspruch gegen diese Absage einlegen und hoffe ihr könnt mir bei der richtigen Formulierung helfen.

Antworten wie, kannst du dir sparen und bringt eh nichts könnt ihr euch sparen. Nur zur Frage.

Hier mein erster Entwurf:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Studium, Schule, Bewerbung, Polizei, Recht, Widerspruch, Ausbildung und Studium
Schadensmeldung von Autovermietung. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder mit einem Anwalt dagegen anzugehen?

Also ich habe ein Auto mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro angemietet. Als die Mitarbeiterin mir das Auto übergeben hat, stellte ich kleine Schäden am Auto fest. Daraufhin sagte sie, dass alle Schäden, die bis zu einer 2€ Münze groß sind, nicht als Schaden zählen. Meine Freundin war anwesend und hat dies auch gehört.

Die Fahrzeugübergabe erfolgte leider über den Nachtschalter, welches ich im Nachhinein bereue. Ich bin nochmal mit ner Taschenlampe um das Fahrzeug gelaufen und hatte keine weiteren Schäden aufgefunden.

Am Morgen bekam ich eine Schadensmeldung von der Autovermietung. Es solle sich ein 4 cm Kratzer auf der hinteren Beifahrerseitentür befinden. Angeblich hat man versucht mich zu kontaktieren stand in dem Bericht, was aber nicht stimmte. Nachdem ich telefonisch irgendwann durch gekommen bin, teilte ich mit, dass ich mir den Schaden anschauen möchte. Man bot mir an, mir einen Bild vom Kratzer zu schicken. Immer wieder kontaktierte ich die Autovermietung, bis ich ein Schadensbild bekam. Auf dem Bild ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um einen, sondern um 2 Kratzer handelt, welche jeweils auch nicht größer als eine 2 € Münze sind.

Also rief ich nochmal an und der Mitarbeiter, der es begutachtet hat, sagte mir daraufhin, dass es wahrscheinlich nicht als Schaden zählt aber er es trotzdem dokumentieren muss.

Jetzt, nach einer Woche bekomme ich eine Rechnung von 920 Euro.

In der Reparaturkostenkalkulation steht bei den Fahrzeugdaten, dass die LaufLeistung des Fahrzeugs 14200km beträgt. Als ich das Fahrzeug angemietet hatte, lag es jedoch schon bei 16009km. Wie kann das sein? Das steht auch in den Mietbedingungen.

Zudem wurde dieses Gutachten ohne Objektbesichtigung gemacht und man hatte nur die schwammigen Bilder von dem Mitarbeiter der Autovermietung genommen.

Die Bilder sind wirklich nicht gut geschossen worden. Das Auto wurde nicht einmal gewaschen als die Bilder gemacht wurden.

Ich weiß jetzt nicht, ob es sich lohnt, dies anzufechten und einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.

Und leider habe ich auch später die vielen schlechten Bewertungen von Kunden mit Unterstellungen von Schäden seitens der Autovermietung gelesen, sonst hätte ich da niemals ein Auto gemietet.

Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich weiter verfahren soll. Ich bitte um Ratschläge.

Bild zu Frage
Schadensersatz, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, autovermietung, Einspruch, Widerspruch
Krankenkasse bucht einfach immense Summe ab?

Hallo zusammen,

meine Schwester hat ein großes Problem. Ihre Krankenkasse hat vor wenigen Monaten die Familienversicherung für sie gekündigt und sie rückwirkend ab 2015 freiwillig selbstversichert, sodass sie der Krankenkasse plötzlich fast 6000 Euro Beitragszahlungen schuldet. Warum das so ist, versuchen wir momentan noch zu klären. Gegen die Rückforderung hat sie Widerspruch eingelegt.

Meine Schwester lebt aktuell in der Schweiz. Da sie sich im Ausland befindet, muss sie für ärztliche Behandlungen in Vorkasse treten und bekommt dann von der Krankenkasse eine Nachzahlung.

So, jetzt war sie bisher immer über meine Eltern familienversichert und die Krankenkasse hat nur die Bankdaten meiner Eltern, wo die Rückzahlungen für meine Schwester auch immer gelandet sind.

Sie hat der Krankenkasse kürzlich ihre Bankdaten mitgeteilt, damit keine Rückzahlung mehr den Umweg über unsere Eltern machen muss. Die Krankenkasse hat die Kontodaten aber benutzt, um die komplette Rückforderung in Höhe von fast 6000 Euro auf einmal (!!) abzubuchen. Sie ist jetzt mit über 3000 Euro im minus und ihre Karte funktioniert nicht mehr.

Wie kann das angehen?? Sie hat nie eingewilligt, dass das Geld abgebucht werden darf, der Widerspruch läuft ja noch. Sie steht jetzt mit nichts da und befindet sich in Ausbildung, das geht doch nicht?

Geld, Schulden, Bank, Versicherung, Ausbildung, Recht, Krankenkasse, Widerspruch
Der Qur'an enthält keine Widersprüche?

Der Qur'an soll angeblich keine widersprüche enthalten? Wie lassen sich dann folgende verse aus dem Qur'an erklären?

Adam wurde aus Ton (trockenem Lehm) erschaffen (Sure 55,14), aus Sperma (Sure 76,2), aus einem Blutklumpen (Sure 96,2), mit den Händen Allahs (Sure 38,75).

Wein ist verboten (Sure 5,90; 2,219), aber im Paradies steht Wein in Hülleund Fülle zur Verfügung (Sure 47,15).

Das Gesetz über die Erbschaft: In den Suren 4,7 und 2,180 steht über das Erbe, dass es in gleiche Teile zwischen Männern und Frauen aufzuteilen ist, während Sure 4,11 besagt, dass den Männern der doppelte Anteil zusteht.

Wer hat den Koran geschrieben? Allah (Sure 3,3; 4,105.113)? Der heilige Geist, d.h. der Engel Gabriel (Sure 26,192-194; 16,102; 2,97)? Die Engel (Sure 15,8)?

Die täglich zu verrichtenden Gebete sind gemäß dem Koran 3 an der Zahl und nicht 5 (Sure 24,56-58). Wieso beten Muslime fünf Mal am Tag?

Strafe im Fall von Ehebruch : Lebenslängliche Haft (Sure 4,15) oder 100 Peitschenhiebe (Sure 24,2)?

Die Propheten: Sind sie alle gleich (Sure 3,84; 2,136.285) – oder gibt es einige, die wichtiger sind als andere (Sure 2,253)?

Suren, die das Schwert betreffen: Im Koran lesen wir, dass Muslime Heiden töten sollen, wo sie sie auch finden (Sure 9,5); sie sollen ihnen auf den Nacken hauen (Sure 47,4); sie sollen Krieg gegen Nichtmuslime führen, bis diese den muslimischen Tribut entrichten (Sure 9,29); sie sollen kämpfen, bis nur noch Allah verehrt wird (Sure 8,39); sie sollen strengste Strafe für diejenigen erlassen, die sich vom islamischen Glauben abwenden (Sure 4,89; 9,3). An anderer Stelle lesen wir jedoch von der »Religionsfreiheit«: »In der Religion gibt es keinen Zwang« (Sure 2,256).

Heiden und Juden sind diejenigen, die am weitesten von den Muslimen entfernt sind, die Christen hingegen stehen ihnen am nächsten (Sure 5,82). Anderswo steht jedoch, dass Muslime sich nicht einmal mit den Christen anfreunden sollen (Sure 5,51.57).

Allah verflucht die Lügner (Sure 51,10), später erlaubt er jedoch Mohammed, einen Eid zu brechen (Sure 66,1-2).

Vielehe: In Sure 4,3 wird gesagt, dass Vielehe vor Ungerechtigkeit gegen mehrere Ehefrauen schützen kann, während Sure 4,129 warnt, dass es unmöglich ist, in Gerechtigkeit über mehrere Ehefrauen zu verfahren.

Der Theologe merkt übrigens folgendes an:

Viele Muslime fragen mich „Sind Sie ein Gelehrter und haben Sie schon einmal mit Gelehrten über den Koran gesprochen?“, wurde ich gefragt. „Ja, ich habe Theologie studiert. Und ja, ich kenne viele Muslime und einige von ihnen sind Gelehrte. Nicht nur das, sie sind sogar zum christlichen Glauben konvertiert, eben weil sie Gelehrte sind. Professoren und Imame…“

Wenn der heilige Qur'an keine widersprüche enthält dann erklärt mir mal die widersprüche die beigemerkt wurden?

Religion, Islam, Politik, Widerspruch, Philosophie und Gesellschaft
Widerspruch für Beurlaubung?

Hallo liebe Community,

ich bin gerade echt geschockt und voller Wut. Wir wollten nächste Woche zu der Trauerfeier meiner Oma fliegen. Die Trauerfeier wurde leider nun mal so gelegt, dass wir ein Tag vor den richtigen Winterferien fliegen. Aus diesem Grund haben wir ein Antrag auf Beurlaubung gestellt. Der wurde vom Abteilungsleiter abgelehnt. Ich bin gerade echt sauer, seine Begründung war einfach "Beurlaubung kann man regeln, aber nicht unmittelbar vor den Ferien, ich lehne ihren Antrag ab und lasse es ihnen schriftlich zu kommen".

Genau diese Worte sagte er zu meinem Vater. Was man als Info wissen sollte, wir haben uns nie gut mit dem Abteilungsleiter verstanden, da er immer und immer wieder unpassende Bemerkungen gemacht hat. Voller Wut bin ich nun ins Schulbüro, habe das Gespräch mit dem Schulleiter gesucht. Ich habe ihm das alles in Ruhe geschildert, der sagte nur, dass er das nochmal mit dem Abteilungsleiter besprechen muss und nicht gegen ihn entscheiden kann, da die Rechtsgrundlage so ist. Jetzt kommt meine Frage: ist die Gesetzeslage wirklich so? Kann man nicht ein Tag vor den Ferien beurlaubt werden?

Zudem muss ich erwähnen, dass meine Mutter gestorben ist und wir nicht mal bei der Trauerfeier dabei sein durften, weil wir damals zu klein waren, jetzt wo meine Oma (die Mutter meiner Mutter) gestorben ist, lässt die Schule uns nicht.

Wie kann man so sein. Darf man da keine Ausnahme machen?? Hat jemand vielleicht Paragraphen die das widerlegen?? Ich bin gerade echt ratlos, da wir gerne hin wollen und mein Vater alleinerziehend ist, kann er uns hier nicht alleine lassen...

Ich hoffe um Hilfe, bin echt verzweifelt..

Komme aus dem Bundesland Hamburg und gehe auf einer Stadtteilschule.

Schule, Familie, verzweifelt, Widerspruch, Beurlaubung, Paragraph
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - Was kann ich bei einer solchen Antwort tun?

Liebe Community,

Dies ist nun meine dritte Frage, welche meine Nebenkostenabrechnung zum Thema hat. Ich habe mittlerweile Widerspruch eingelegt. Wer sich vorab informieren will, was vorher so passiert ist, hier meine letzte Frage: https://www.gutefrage.net/frage/heizkosten-in-der-nebenkostenabrechnung-zu-hoch?foundIn=user-profile-question-listing

Die Nebenkostenabrechnung, um die es geht, findet ihr unter diesem Link: https://www.dropbox.com/s/6g7tbgqu2nh90op/Nebenkostenabrechnung.pdf?dl=0 Ich fasse nun aber nochmal kurz die Erkenntnisse zusammen, die im Laufe der Zeit gesammelt wurden:

  1. Die eingekaufte Energie in Form von Erdgas betrug im vergangenen Jahr insgesamt 24657 kWh. Die Wärmezähler in den drei Mietparteien zählten aber laut Abrechnung nur 8541,2 kWh. Das entspricht einem Jahresnutzungsgrad von 35%. Recherchen ergaben, dass selbst ältere Heizungen einen Wert von 65% erreichen sollten. Weshalb das nicht der Fall ist, kann drei Gründe haben: Es wurde falsch abgelesen, die Heizung ist in einem schlechten Zustand oder die Zähler sind nicht geeicht.
  2. Letzteres ist durchaus denkbar. Wärmezähler müssen alle 5 Jahre gewechselt werden. Dies ist diesen Sommer auch geschehen. Trotzdem hatte der alte Zähler über 50000 kWh (siehe Abrechnung) auf dem Buckel, und das allein für meine Wohnung. Bedenkt man, dass das gesamte Haus nur 8500 kWh in einem Jahr verbraucht hat, scheinen das weit mehr als 5 Jahre gewesen zu sein.
  3. Die Nebenkostenabrechnung weist die Miete eines WWZ aus, was eigentlich nur als Warmwasserzähler gedeutet werden kann. Allerdings wird die Warmwasseraufbereitung nicht getrennt erfasst. Das System ist aber auch so angelegt, dass der Wärmezähler auch die Energie, die für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird, mitzählt.
  4. Uns wird eine Zeit vom 01.12.15-30.04.16 abrechnet, obwohl unser Mietverhältnis auf dem Papier erst am 01.01.16 beginnt.

Die Summe der Ungereimtheiten hatten mich veranlasst, Widerspruch einzulegen. Ich habe mein Schreiben hier als Bild hochgeladen. Darin habe ich diese Dinge angesprochen. Desweiteren habe ich um eine technische Dokumentation gebeten. Ein User hier machte mich darauf aufmerksam, dass ich diese anfordern kann und dass daraus hervorgeht, ob die Zähler ordnungsgemäß gewechselt wurden.

Nun habe ich heute die Antwort des Vermieters erhalten (siehe Bilder). Der reagiert schon fast beleidigt und schlägt zurück und wirft uns vor, schon vor dem Beginn des Mietvertrags eingezogen zu sein. Das ist richtig, im Dezember waren noch Renovierungsarbeiten zu machen. Die Arbeiter waren vorher fertig und wir durften laut Vermieter einziehen. Die Nutzung der Kellerräume war auch abgesprochen und er hat uns auch sein Abteil freundlicherweise überlassen. Ich finde, er weicht meinen Forderungen aus und versucht eher, mich einzuschüchtern.

Wie seht ihr das? Ich finde die Situation schwierig und bin gerade ratlos, wie ich weiter vorgehen soll. Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße,

SimmeGo

Bild zu Frage
Wohnung, wohnen, Mietwohnung, Mietrecht, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Widerspruch
Ablehnungsbescheid! Kann mir jemand weiter Helfen?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe die Woche ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Sie auf dem Bild.

Laut dem Schreiben, habe ich mich nicht im "eServices" als arbeitslos gemeldet. Als ich letzte Woche im "eServices" den Antrag für Arbeitslosengeld beantragt hatte, habe ich mich als arbeitslos gemeldet, sonst wäre es nicht weiter gegangen.

Ich meine, es gibt von 1 bis 12 Seiten, die ich nacheinander ausfüllen musste. Ich kann mich nicht mehr so gut daran erinnern, aber ich bin mir sicher, dass ich mich arbeitslos meldete. Laut dem Schreiben, hätte ich es separat machen müssen und nicht im Antrag vom Arbeitslosengeld 2.

Ich wusste nicht, dass seit diesem Jahr neue Regeln bezüglich des Arbeitslosengeldes gibt. Ich habe das auch nicht zum Ersten Mal gemacht. Ich beantragte Arbeitslosengeld 2, schon 3bis 4-mal und da hat es auch ohne Probleme geklappt. Mir ist bewusst, dass ich ein Widerspruch einlegen muss und dass innerhalb einen Monat.

Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Welche Begründungen kann ich formulieren, sodass ich auch mit dem Widerspruch eine weitere Chance bekomme.

P.S. Ich möchte meine Mama nicht enttäuschen. Hab es für Sie immer gemacht und bis jetzt hat es auch jedes Mal geklappt.

Sie hat immer das Vertrauen in mir gehabt. Ich wäre euch wirklich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Kundi123614

Bild zu Frage
ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Widerspruch, Ablehnungsbescheid
Ablehnung von der weiterführenden Schulen, wie kann ich am besten Widerspruch einlegen, bzw. wie formuliere ich diesen am besten?

Mein Sohn kommt im Sommer in die 5.Klasse. Wir haben ihn an einer Gesamtschule angemeldet, die in der nähe ist (zu Fuß 15-20 min). Gemeinsam mit 2 anderen Eltern+Kindern, aus der jetzigen 4. Klasse, haben wir uns -nach dem Besuch der Schule am "Tag der offenen Tür "- dafür entschieden! Die 3 Kinder verstehen sich prima und das bereits seit dem Kindergarten und wir wohnen alle in einem kleinen 'Dörfchen'! Mein Sohn hat eine Lese-/Rechtschreibschwäche und leichte Lernschwierigkeiten! Er ist sehr sensibel und hat ein ganz schwaches Selbstbewusstsein! Er ist deshalb auch in Behandlungen bei einer Kinderpsychologin (sie hat auch einen Zusatz zur 'Lerntherapie'). Die Anmeldungen waren vom 8.2.19 - 14.3.19. Alle 3 Eltern+Kinder waren an verschiedenen Terminen zur Anmeldung, ich und mein Sohn waren am 13.2., die anderen beiden früher! Am 20.2. hatten wir die Ablehnung im Briefkasten! Begründung:"Die Ablehnung Ihres Kindes wurde nach einem Losverfahren auf der Grundlage einer Auswahl nach drei Leistungsbereichen bestimmt. Rechtsgrundlage für das Verfahren ist Paragraph 46 SchulG NRW i. V. m. Paragraph 1 APO-SekI." Ganz unten in dem Brief steht das man gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben kann, schriftlich oder zur Niederschrift!

Schule, Recht, ablehnung, Kinder und Erziehung, Widerspruch, Ausbildung und Studium
Widerspruch gegen Kündigung des Kindergartenplatzes

Meinem 5jährigen Sohn wurde der Betreuungsvertrag zum Kiga-Jahresende leider gekündigt. Hintergrund ist eine persönliche Differenz zwischen der Kiga-Leitung und mir als Mutter. Es handelt sich um einen privaten Kiga, eine Elterninitiative.

Der Junge liebt seinen Kiga. Er ist fröhlich, umgänglich, zurückhaltend und unkompliziert. Es gibt keinen sachlichen Grund, uns zu kündigen. Es gibt auch keine pädagogischen Differenzen zwischen seinen Erziehern und mir.

Nun hat der Vorstand der Elterninitiative dem Drängen der Kindergartenleitung nachgegeben und uns gekündigt. (Die Hälfte der Vorstände ist vorher zurückgetreten, weil sie uns unterstützten, aber dem Druck der Leitung nicht länger standhielten)

Wenn es nur um mich ginge, wäre ich längst weg von diesem Verein.

Leider wünscht mein Kind sich sehnlichst, sein letztes Kiga-Jahr bei seinen Kumpels verbringen zu dürfen und will den Kiga nicht wechseln. Außerdem habe ich keinen anderen geeigneten Kiga Platz bisher gefunden. Es ist gut möglich, dass er sein Vorschuljahr zu Hause, oder in einem Kiga zubringen muss, der nicht zu uns als Familie passt. Von der Trennung von seinen Freunden ganz zu schweigen.

Heute flatterte nun die Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Träger herein. Gemäß Benutzerordnung des Kigas kann der Träger ohne Angabe von Gründen zum Kiga-Jahresende kündigen. Kann ich Widerspruch einlegen und wie? Wie lange habe ich dafür Zeit? Gibt es irgendeinen Schutz für das Kind, damit es doch nicht Kiga wechseln muss, auch wenn es sich um eine private Elterninitiative handelt?

Danke für Eure Antworten!

Kündigung, Kindergarten, Widerspruch
Wunsch-Grundschule abgelehnt, was nun?

Hallo guten Morgen, brauche unbedingt Hilfe.

Gestern kam zu unserem Entsetzen der Ablehnungsbescheid unserer Wunsch-Grundschule, wir sind völlig aufgewühlt. Begründung war fehlende Kapazität. Es stand wortwörtlich drin, dass es keiner Prüfung eines wichtigen Grundes bedarf, da die Kapazität der Schule fehlt, soll also heissen, die haben sich garnicht erst unsere ganzen Begründugen und persönliche familiäre Situation angeschaut. Ein Grund ist, unser Sohn ist Integrativkind mit I-Sratus in einer Integrativkita und die Wunschschule, welche eine Inklusionsschule mit besonderen Fördermöglichkeiten ist, hat abgelehnt. Die einzige hier in der Nähe. Und die, wo wir hinsollen, hat nur einen Sonderpädagogen, ist aber keine Inklusionsschule. Dazu kommt, dass sowohl meine Arbeitsstelle in direkter Nähe ist, als auch die Wohnung des Vaters (wo sich unser Sohn sehr häufig aufhält und sehr kurzer Schulweg ist), als auch der grosse Bruder direkt um die Ecke auf dem Gymnasium ist und somit die beste Betreuung für Schulweg und Hausaufgaben etc. hätte. Ausserdem kommen einige Kinder aus seiner Integrativ-Kitagruppe in diese Inklusionsschule, wogegen in die zugewiesene Schule kein einziges Kind aus seiner ganzen Kita hingeht. Aber ein gutes stabiles soziales Umfeld ist neben der Förderung für unseren Sohn aufgrund seiner besonderen Beeinträchtigung enorm wichtig und das nicht nur für die Jahre der Grundschule sondern ausschlaggebend für den ganzen weiteren Lebensweg, damit sich die Beeinträchtigungen nicht verschlimmern.

Kann mir jemand helfen, was können wir tun, damit das auf jeden Fall klappt?? Widerspruch werden wir einlegen aber was, wenn die sagen, geht trotzdem nicht, wir sind voll??

Danke euch!!

Schule, Recht, Brandenburg, Grundschule, Inklusion, Integration, Widerspruch, kultusministerium
Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch
IHK - Mündliche Prüfung durchgefallen - Widerspruch?

Hallo,

ich hatte heute meine mündliche Prüfung. Vorbereitet mit 16 Folien habe ich diese vorgetragen.

Schon während der Präsentation waren zwei der drei Prüfer total grimmig, mies gelaunt und schauten mich nicht einmal richtig an. Ich habe mich davon nicht beirren lassen und trotzdem fachkundig in freier Sprache vorgetragen. Anschließend folgte das "Fachgespräch". Nachdem ich rausgeschickt wurde sollte ich anschließend wiederkommen und bekam unfassbare 31 Punkte mitgeteilt. Allein die Präsentation ohne Fachgespräch ist ja schon 1/3 der Note. Und ich bin mir sicher das sie optisch seeehr gut gelungen ist, auch vom Inhalt - da lege ich meine Hand für ins Feuer.

Ich habe bereits einen Widerspruch fertig geschrieben aus denen meine Begründung des Widerspruchs hervorgeht. Diese Begründung werde ich jetzt hier anfügen. Meine Frage an euch - wie seht ihr die Chancen auf Erfolg des Widerspruchs mit dieser Begründung? Vermutlich eher gering oder? Mich macht es einfach wütend das richtige Aussagen als falsch deklariert wurden. Fühle mich irgendwie wehrlos ausgeliefert. Die Prüfer waren alle jenseits des Rentenalters und konnten vermutlich mit meinem Thema (Videospielladen, Werbung über Social Media) wenig anfangen.

Begründung:

-Es wurde bemängelt das meine Folie einen Fehler enthält auf Seite 7. Hier ist die Rede von einem USP (Unique Selling Point). Laut Prüfer würde dies „Unique selling proposition“ heißen und ich solle doch bitte in ein Wirtschaftslexikon nachschauen. Dies entspricht aber nur halb der Wahrheit. In Wirklichkeit sind beide Schreibweisen in Ordnung. Als Beleg dienen mehrere Informationsquellen sowie das von ihm benannte Wirtschaftslexikon.

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/unique-selling-proposition-usp/unique-selling-proposition-usp.htm

(Hier heißt es etwas weiter im Text: Eine andere Auflösung des Akronyms USP lautet: Unique Selling Point (deutsch: Alleinstellungsmerkmal)).

-Ich wurde gefragt wie sich Kundenzufriedenheit messen lässt, bzw. wie man hier eine Erhebungsmethode schaffen kann. Ich nahm Bezug auf meine Präsentation / Seite 13, und verwies auf die Möglichkeit Kundenumfragen anhand der eingeführten Kundenkarte durchzuführen, zudem Social Media und Feedbackkasten als Kundenzufriedenheitsumfrage einzusetzen. Dies sei laut Prüfer falsch. Er nannte ein Beispiel am Ende des Fachgesprächs wonach die Kunden an der Kasse nach der Postleitzahl zu fragen wären, dies sei eine richtige von mir nicht genannte Antwort gewesen. Auch hier muss ich widersprechen. Eine Nachfrage der Postleitzahl gibt keinen Aufschluss über die Kundenzufriedenheit. Wie der Prüfer zu dieser Aussage gekommen ist, ist mir ein Rätsel. Auch hier fand eine negative Bewertung meiner mündlichen Note statt.

Schule, IHK-Prüfung, Widerspruch
Hartz 4 wohnen mit den Eltern, Hilfe Wiederspruch Schreiben?

Hallo
Sehr geehrte Community

Ich habe zum ersten Mal Hartz 4 beantragt.

Ich 27 Jahre alt wohne zusammen mit meiner jüngere Schwester (20J) Studentin (kein Einkommen) und mit meiner Mutter (Einkommen) in einer 90qm Mitwohnung.

Die Wohnung gehört meiner Mutter und sie steht auch im Mietvertrag.

Ich beteilige mich mit 300€/Monat an den laufenden kosten.

Während der Bearbeitung der notwendigen Papiere bin ich schon häufiger über die Begriffe:

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft gestolpert.

Aber ich habe Irgendwas nicht richtig verstanden, das Thema ist auch kompliziert.

Siehe Video: ...

Nach Antragsstellung haben alle im Haushalt lebenden Personen Post vom Job Center bekommen zu Offenlegung ihrer Finanzen. WTF!

Laut Internet Recherche haften Geschwister nicht für andere Geschwister!

Wenn ich bei Google folgendes eingebe:

„Hartz 4 wohnen mit den Eltern“      ->     kommt folgendes Ergebnis:

Bei Hartz 4 bildet eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wer über 25 beziehungsweise genau 25 Jahre alt ist. ... In diesem Fall kann keine Vermutung für ein gegenseitiges finanzielles Aufkommen bestehen und der Regelsatz des ALG-2-Empfängers bleibt unberührt.“

Das heißt ich würde den vollen Harz 4 Regelsatz bekommen.

Aber …

„Wird eine Haushaltsgemeinschaft durch das Jobcenter festgestellt, können Kürzungen des Regelsatzes eintreten. „

Das wäre für mich nachteilhaft.

Ich muss diesbezüglich einen Widerspruch schreiben und ich benötige dabei Eure Unterstützung damit dieser auch Rechtssicher gegenüber dem Job Center ist.

Ich bitte um Beispiel Formulierungen

https://www.youtube.com/watch?v=yha-jRiko74

Mit freundlichen Grüßen

Flo

Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch
Muss ich zahlen, wenn mein Handy gehackt wurde und dadurch auf meiner Handyrechnung Kosten verursacht wurden durch Boku / Holyo?

Ich habe vor ein paar Wochen nachts während ich schlief mehrere SMS bekommen, dass ich Spiele-Guthaben über Holyo.com gekauft hätte, insgesamt im Wert von 60 Euro. Außerdem wurden mir Guthabencodes für eben jenes Spieleguthaben zugeschickt und (ich teste es am nächsten Tag) offensichtlich auch verwendet. Die Transaktionen wurden über den Online-Bezahldienst "boku.com" abgewickelt.

Zuerst dachte ich, es sei vielleicht nur SPAM, setzte mich aber dennoch mit boku.com sowie holyo.com in Verbindung, um zu erfahren, dass diese Transaktionen tatsächlich getätigt wurden und meine Handyrechnung deshalb mit 60 Euro belastet werden wird. Eine Möglichkeit zum Widerruf gebe es laut AGBs, denen ich zugestimmt haben soll, nicht. Da ich sicher weiß, dass niemand aus meinem Umfeld diese Käufe über mein handy getätigt haben kann (es war zum Zeitpunkt des Kaufes mitten in der Nacht und ich habe mit meinem Handy neben mir geschlafen), ist es ziemlich sicher, dass mein Handy gehackt wurde! Habe des Handy am nächsten Tag auf Werkseinstellungen zurück gesetzt.

Ich habe außerdem bei meinen Handyanbieter direkt eine Drittanbietersperre einrichten lassen, damit so etwas nicht nochmal passieren kann.

Vor einigen Tagen kam jetzt meine Handyrechnung, auf der tatsächlich die 60 Euro zusätzlich vermerkt sind. Muss ich diese zahlen, obwohl ich den Kauf nicht begangen habe? Kann ich Widerspruch einlegen gegen die Rechnung?

Vielen Dank im Voraus.

Handy, Rechnung, Abzocker, SMS, Trojaner, Widerspruch