Arbeitsverweigerung wegen Rasierpflicht?
Ich arbeite in der chemischen Industrie. Letzte Woche sollte ein Arbeitsteam externe Unterstützung bekommen. Der Mitarbeiter sollte in einem Bereich eingesetzt werden, in dem das Mitführen einer Filtermaske verpflichtend ist, die nur an einem glatt rasiertem Gesicht fest anliegt und anderenfalls wirkungslos wäre. Mit anderen Worten: der Bereich darf mit Bart, welcher Art auch immer, nicht betreten werden. Dies war bei der Anforderung bekannt. Der Mitarbeiter, der geschickt wurde, verweigerte eine Rasur (Anmerkung: nicht aus religiösen Gründen, Grund war: er würde sonst Ärger mit der Partnerin bekommen) un musste ohne Einsatz wieder nach hause geschickt werden. Ich soll diesen"Vorfall" nun in einem Protokoll vermerken. Für mich ist das ein Fall von Arbeitsverweigerung, denn er war für den Einsatz grundsätzlich qualifiziert. Sehe ich das richtig?