Darf ein Händler mich ans Inkasso abgeben, obwohl Widerspruch nicht bearbeitet?
Hallo,
ich habe ehemals ein Artikel bestellt, der aber zeitnah vom Händler wieder storniert wurde, weil dieser nicht mehr vorrätig war. Das Geld wurde mir ebenfalls zurückerstattet und auch schriftlich wurde mir eine Stornierung bestätigt.
Einige Tage später bestellte ich den Artikel erneut, der auch erfolgreich abgewickelt wurde (nachweislich bezahlt und zugestellt).
Allerdings erhielt ich irgendwann eine Zahlungsaufforderungen für einen 2. Artikel, die überhaupt nicht rechtens ist, da die erste Bestellung storniert und die zweite bezahlt wurde.
Angeblich wurde mir der Artikel auch kontaktlos zugestellt. Eine Unterschrift wurde vom Zusteller selber geleistet.
Natürlich habe ich sofort Einspruch beim Händler eingelegt, doch dieser hat mir weiterhin Mahnungen zugesendet und mich um Geduld gebeten bis der Fall geprüft und bearbeitet wird.
Nun hat mich das Unternehmen unberechtigt an das Inkasso abgegeben, ohne überhaupt meinen Einspruch bearbeitet zu haben. Darf der Händler das und bin ich nun wirklich verpflichtend diese unberechtigte Forderung zu bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe!