Wie verhalte ich mich im Falle der Rückzahlung von Kindergeld?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

Der Gesamtbetrag wird eingezogen, das klingt erstmal böse...

Allgemein wird nur das Geld eingezogen, das einen Freibetrag übersteigt. Das heißt ca. 1.170€, eventuell mehr. Liegt dein Rente sowie dein Einkommen darunter, wird erstmal gar nichts gepfändet.

Wichtig ist, dass du bei deiner Bank dein Kono in ein P-Konto umwandeln lässt. Das geht nur bei einer Bank.

Zudem könnte es in deiner Wohnung zur Pfändung kommen. Das ist allerdings unrealistisch, da du vermutlich bei geringem Einkommen kein nennenswertes Eigentum hast (?). Sollten jedoch Verwandte oder Freunde in deiner Wohnung persönliche, wertvolle Gegenstände haben (z.B. Laptops etc....) sollten sie dies er Einfachheit halber entfernen.

Dann kannst du die Forderung selbst in dir passenden Raten abstottern, möglichst schnell aufgrund der Zinsen.

Hier noch ein Informationsblatt mit den Rechtsgrundlagen: https://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2017/10/Information-zur-Vorlage-bei-%C3%96ffentlichen-Gl%C3%A4ubigern_-final%E2%80%A6.pdf

Heute kam der ablehnenden Bescheid, mit der Begründung, meine Einkünfte lägen unterhalb des pfändbaren Bereichs und durch meine geringen Einkünfte wäre eine Ratenzahlung nicht gesichert.

Lustige absolut bescheurte widersinnige Begründung / Entscheidung ... im Falle X könnten sie erst recht nichts pfänden, da Dein monatliches Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Nimm bitte noch einmal Kontakt mit der Familienkasse auf, und bitte um eine sinnvolle Entscheidung, die es Dir ermöglicht Deiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Ansonsten wende Dich via Beratungshilfeschein an einen Fachanwalt für Sozialrecht, damit dieser sich noch einmal für eine Stundung "stark macht".

Das kostet Dich dann nur einen ganz kleinen Eigenanteil - ca. 15 Euro :

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Wenn Du das Geld irrtümlich bekommen hast, dann musst Du es zurückzahlen. Ich glaube, Du erzählst uns nur die Hälfte. Sicherlich hast Du registriert, dass das Geld nicht rechtens war. Dann musst Du Du ggf ein Kredit aufnehmen.

Dann musst Du Du ggf ein Kredit aufnehmen.

Ach ja ... Kopfschütteln im Quadrat.

Und wie kommst Du jetzt auf diesen recht sinnfreien Gedanken / Ratschlag, dass die Hausbank einer ihrer Kundinnen einen Kredit gewährt, deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt?

1

Wenn ich hier eine Frage stelle, dann nicht, damit man mir unterstellt, dass ich unrecht gehandelt habe.

Wir haben von vielen Personen, die nach dem Abitur auch als Aupair ins Ausland gegangen sind, gehört dass Kindergeld fortgezahlt wird.

Was wir nicht wussten, dass man dafür einen Fremdsprachenkurs im Ausland über einen bestimmten Zeitraum absolvieren muss.

Als dann die nächste Verlängerung vom KG anstand, hat sich herausgestellt, dass wir keinen Anspruch hatten, weil meine Tochter eben diese Kurse nicht besucht hatte.

0
@alberta2201

Was ist denn jetzt los, ich habe den Beitrag geschrieben aber es steht der Username "Belmuindot" dort...

0

Das ist ja eine Klasse Antwort: weil Du zu wenig Geld hast, sollst Du alles auf einmal bezahlen? Wovon denn?

Davon ab: wenn das Geld auf ein Konto Deiner Tochter ging, hat sie es ausgegeben, oder ist es dort noch? Was sagt denn Deine Tochter dazu? Kann sie Dir nicht helfen?

Hast Du den Auslandsaufenthalt korrekt gemeldet, und das Geld wurde dennoch weitergezahlt, oder bist Du nur davon ausgegangen, daß das Kindergeld weitergezahlt wird und hast deshalb nichts gemeldet? Die Frage könnte wichtig sein bei der Feststellung, wer den Fehler gemacht hat. Wenn es das Amt war, mußt Du zwar trotzdem zurückzahlen, könntest aber forscher dort auftreten.