Widerspruch gegen Polizei Absage einlegen?
Hallo zusammen,
ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und bei der Bundespolizei beworben. Da ich in meiner Kindheit und im Jugendalter an ADHS litt und auch Medikamente nahm, gab ich dies in beiden Bewerbungen an. Außerdem, da ich wusste, dass ADHS ein Grund für Ausschluss sein kann (PDV 300), bat ich meine Psychologin ein Psychologisches Gutachten anzufertigen, dass ich beiden Bewerbungen beifügte.
Die Bundespolizei hat mich nach Akteneinsicht zum Bewerbungsverfahren eingeladen, währen die Landespolizei mich aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausschließt. Die Begründung lautet das eine solche Erkrankung niemals ganz verschwindet und ich Anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekam. Ihr erinnert euch sicher, dass das zum Beginn des ersten Lockdowns war mit Schulschließungen. Ich befand mich zu dieser Zeit noch in der J1 an einem Sozialen Gymnasium und da ich sorge hatte, dass ich den Online Unterricht nicht schaffe bat ich um ein neues Rezept. (Die Jahre davor habe ich schon sehr selten Ritalin genommen) Die Sorgen waren völlig unbegründet und so habe ich kaum etwas von dem Ritalin genommen.
Nun möchte ich Widerspruch gegen diese Absage einlegen und hoffe ihr könnt mir bei der richtigen Formulierung helfen.
Antworten wie, kannst du dir sparen und bringt eh nichts könnt ihr euch sparen. Nur zur Frage.
Hier mein erster Entwurf:
Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.
Zur Begründung:
Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.
Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.
5 Antworten
Der Widerspruch ist ja ein gültiges Rechtsmittel und ich halte ihn auch durchaus für sinnvoll.
Allerdings würde ich dringend darauf verzichten, zu betonen, wie sich die Psychologin zur Tauglichkeit äußert. Ihr steht kein Urteil zu und man sieht/liest das gar nicht gern. Sie soll dich objektiv beurteilen. Die Anforderungen des Berufes und die PDV kennt sie nicht. Sie kann nicht hellsehen und wagt sich damit sehr weit vor.
Einen Anspruch auf Einzelfallprüfung hast du nicht. Du solltest also höflich darum bitten, anstatt es zu fordern.
Deine erneute Medikation Anfang 2020 ist schädlich. Ei Züge Chance wäre der Nachweis, dass du das Rezept nicht eingelöst hast. Du musst diese Einnahme erklären/abschwächen, sonst sehe ich keine Chance.
Die BuPo macht vor dem Auswahlverfahren keine medizinische Vorauswahl. Einige BL - offensichtlich auch BaWü - tut das aber. Es würde wahrscheinlich auch dort zur pdu kommen.
Das Genick bricht dir die Sache Anfang 20! Allein die Idee, dass du das bei Belastungen brauchst, ist fatal. Das muss irgendwie relativiert werden.
Gruß S.
Ich sage nur ganz kurz dazu:
Du kannst keinen Arbeitgeber zwingen, Dich einzustellen. Das gilt sowohl in der freien Wirtschaft als auch im ÖD.
Der Polizeiberuf ist kein Zuckerschlecken. Da stehst Du nicht nur am Straßenrand und strafst Verkehrssünder ab.
Ich glaube, mit Deiner Erkrankung bist Du dafür überhaupt nicht geeignet. Wenn Du unter Druck gerätst, nimmst Du Medikamente.
Ich bin kein Arzt und kann Deine gesundheitliche Situation nicht bewerten. Für mich hört sich Deine Schilderung aber nicht so gut an.
Letztendlich entscheidet ein Arbeitgeber, ob er jemanden nimmt oder nicht. Was soll da ein Widerspruch bringen???
Du kannst keinen Arbeitgeber zwingen, Dich einzustellen. Das gilt sowohl in der freien Wirtschaft als auch im ÖD.
Da es hier aber weder da eine noch das andere ist, kann man sich über beamtenrechtliche Grundsätze sehr wohl in diesen Job klagen.
Hallo,
die Sache klärt sich eigentlich von alleine. Die PDV schreibt es vor, also ist der Weg des Widerspruchs aussichtslos. Du kannst ja nicht gegen die PDV Widerspruch einlegen.
Bewerbe dich bei einer anderen Polizei, hast ja noch 16 Stück zur Auswahl.
Viel Erfolg.
Die PDV gilt Bundesweit und ist lediglich eine Richtlinie. Es gibt einige Fälle bei denen ein Widerspruch und eine anschließende polizeiärztliche Untersuchung zur Einstellung geführt haben.
Lass es besser sein es wird nichts bringen!
Die werden einfach sagen das du das Problem wider hattes bei mehr Stress taugst du nichts für die Landespolizei!
Dagegen kannst du nichts machen oder willst Jahre oder ein Jahrzehnt lang ein Rechtsstreit führen! Und Dan wirst du dennoch verlieren!
Du kannst Natürlich Widerspruch einlegen, wird dir aber nichts bringen.
Villeicht wird man dich um Drama zu vermeiden ins Auswahlverfahren einladen. Letztendlich lehnt man dich dann aber trotzdem ab.
Ist in meinen Augen auch legitim denn psychische Grunderkrankungen, egal ob behandelt oder nicht können im späteren Verlauf zum Problem werden.
Und das ist Kontraproduktiv in einem Beruf in welchem es zu viel psychischer Belastung kommen kann.
Das Gutachten deiner Ärztin ist schön und gut, heißt aber nicht das man diesem Gutachten auch folgen muss.
Und es spricht von keiner Stabilität wenn du dir noch vor einem Jahr hast Psychophamaka verschreiben lassen. Sorry ..
Da die Bundespolizei um eine ausführlichere Beschreibung gebeten hat, denke ich schon, dass die sich das genauer angeschaut haben.