Muss man ALG I für die ersten Tage des Monats bis zur Arbeitsaufnahme zurückzahlen?
Bis Anfang Februar habe ich ALG I bezogen. Genaugenommen begann der neue Arbeitsvertrag am 3.2.2020 und für den 1.+2. Februar habe ich noch ALG I erhalten. (Der Aufhebungsbescheid begann mit dem 3.2.)
So viel, wie ich bisher im Internet gelesen habe, steht mir das auch zu, oder etwa nicht?
Dann wollte die Agentur plötzlich das Geld für diese Tage wieder, da die Bewilligung auf einmal ab 1.2. aufgehoben wurde. Ich habe dann Widerspruch eingelegt. Dann wollten sie die Kopie des Arbeitsvertrages. Habe ich nachgereicht.
Und jetzt habe ich einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung bekommen. Da steht nichts von Widerspruchbescheid, noch eine Begründung, sondern nur, dass ich "nach Abschluss des Widerspruchverfahrens" das Geld zu überweisen habe.
Steht mir das Geld zu und was soll ich jetzt machen, da ich laut Brief gegen diesen keinen Widerspruch fordern kann, sondern nur klagen, was ja lächerlich ist?
Der Passus im Arbeitsvertrag:
Heute kam dann doch noch der Widerspruchsbescheid mit Erläuterung an. Laut dem hat meine Erwerbstätigkeit am 01. Februar angefangen. Keine weitere Erläuterung wegen Wochenende oder ähnliches. Aber jetzt kommts:
Im Anhang ein Formular von meinem Arbeitgeber ausgefüllt mit dem Titel "Überschneidung von Leistungsbezug und Beschäftigungszeiten von..."Darin steht, dass ich ab 1.2.2020 beim ihm beschäftigt bin.
Gut, dass im Arbeitsvertrag was anderes steht ;D
Ich kann also nur annehmen, dass ich offiziell am 1.2. begann, aber der Arbeitsvertrag "fehlerhaft" ist.
3 Antworten
Mit welcher Begründung wurde denn die vorherige Bewilligung für den 1 + 2 Februar 2020 wieder aufgehoben, muss ja einen Grund dafür geben ?
Wenn der Arbeitsbeginn laut Vertrag tatsächlich erst der 03.02.2020 war, dann verstehe ich die Rückforderung nicht, denn dann steht dir bis zum 02.02.2020 dein ALG - 1 zu.
Widerspruch hast du ja schon eingelegt, wenn dieser nichts ergibt dann bleibt nur die Klage.
Jetzt habe ich den Grund evtl.gefunden !
Der 1 + 2 Februar 2020 war ein Samstag und Sonntag, aus diesem Grund wird dein Arbeitsvertrag erst am Montag den 03.02.2020 begonnen haben, was sicher nicht der Fall gewesen wäre, wenn der 1 + 2 z.B. ein Montag und Dienstag gewesen wäre.
Dann hätte dein Arbeitsvertrag ganz sicher am 01.02.2020 begonnen.
Einen anderen Grund kann ich mir für die Rückforderung dann derzeit nicht vorstellen, dass hat ganz sicher etwas mit dem Wochenende zu tun, aber das sollte man dir als Begründung schon angeben.
Dann ist dein Arbeitsvertrag falsch und dein Chef hat dich schon ab 01.02.2020 angemeldet und somit hast du dann auch offiziell am 1. und nicht erst am 3.begonnen.
Aber das sollte ja dann aus deiner Abrechnung ersichtlich sein, da sollte ja stehen ab wann du da beschäftigt bist.
Solltest du tatsächlich ab 1.Februar angemeldet sein, dann wirst du um die Rückzahlung der 2 Tage nicht herumkommen, weil du dann ja ab 1.nicht mehr arbeitslos gewesen wärst.
So ist es ja auch, deshalb konnte ich mir das auch nicht erklären und hatte den Gedanken das es etwas mit dem Wochenende zu tun hat, auf die Idee mit der vorzeitigen Anmeldung bin ich gar nicht gekommen.
Aber das sollte deinem AG - normalerweise bekannt sein, dass dir dann ab dem Tag der Anmeldung kein ALG - 1 mehr zusteht, er hätte dich dann erst zum 03.02.2020 anmelden dürfen, dann stünden dir diese 2 Tage ALG - 1 auch zu.
Maßgeblich ist der erste Tag lt Arbeitsvertrag. Da der 03.02. Der erste Werktag im Februar war, war das auch der gefühlte erste Arbeitstag.
Der Arbeitsvertrag beginnt aber vermutlich bereits zum 01.02.
Da für dieseTage Anspruch auf Entgelt besteht, ist Arbeitslosengeld zu Unrecht gezahlt worden und demzufolge zurückzuzahlen.
Kannst den Passus aus dem Vertrag hier zeigen, ohne das Pers. Daten erscheinen?
Vielleicht weil der 1+2. Februar auf ein Wochenende war ?
Der einzige angegebene Grund war "Aufnahme der Beschäftigung" und deshalb sei die Bewilligung ab 01.02.2020 aufgehoben worden.