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Wer hat am Kreisverkehr Vorfahrt (Auto vs. Radfahrer)?

Bevor ihr alle lacht, bitte ALLES durchlesen. So simpel wie viele denken, ist es nicht.

An den meisten Kreisverkehren sind Zebrastreifen. Fußgänger haben Vorrang.

Es gibt aber auch einige ohne. Dort müssen Autofahrer gegenüber Fußgängern nur Vorrang gewähren, wenn sie aus dem Kreisverkehr raus fahren. Quelle: ADAC. Schon das wissen vermutlich die meisten gar nicht.

Entsprechend fände ich es nur logisch, dass gegenüber Radfahrern genau dasselbe gilt.

Was ist dann aber an Kreisverkehren mit Zebrastreifen und den roten Fahrradmarkierungen, wobei letzteres keineswegs eine Auswirkung auf die Vorfahrt hat, sondern lediglich die Sicherheit für Radfahrer erhöhen soll.

Radfahrer haben an Zebrastreifen keinen Vorrang. Sie müssen dafür absteigen.

Heißt also für mich:

Wenn ich als Autofahrer in einen solchen Kreisverkehr einfahre, muss ich einem Radfahrer keinen Vorrang gewähren (er muss warten), Fußgänger muss ich aber rüber lassen. Ist das wirklich wahr??

Das fände ich ziemlich Panne und realitätsfern. Zu guter Letzt gibt es dann ja noch Kreisverkehre, wo das Vorfahrt gewähren Schild für die Radfahrer angebracht ist, obwohl sie ja Vorrang haben, wenn das Auto raus fährt:

Wenn ein Autofahrer aber sieht, dass der andere ein Vorfahrt gewähren Schild hat, dann schlussfolgert er daraus doch eindeutig, dass er selbst Vorrang hat - und nicht der, der Vorfahrt gewähren soll?!

Meiner Meinung nach ein sehr verwirrendes Thema, wo vmtl. die meisten nicht durchblicken, obwohl wir doch fast alle jeden Woche mind. einen Kreisverkehr nutzen. Oder liege ich irgendwo falsch?

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Verkehr, Fahrschule, Radfahren, Vorfahrt, Kreisverkehr, Auto und Motorrad

Fahrrad fahrer unbeabsichtigt die vorfahrt genommen?

Moin zusammen :)

Ich bin vorhin aus einer hofeinfahrt raus gefahren und habe dabei meine aufsichtpflicht richtig zu gucken missachtet ich habe einen von rechts kommenden radfahrer übersehen dieser konnte glücklicherweise rechtzeitig bremsen so das es zu keinem unfall kam

Falls wichtig: Der bereich wo der herr fuhr war ein extrem enger "gehweg" geschätzt ca. 1/2 meter breit zu fuß ist es schon eng aber mit dem fahrrad ist es sehr hart ^^ & er kam wie gesagt von rechts.

der herr war dennoch wütend und schrie das ich gefälligst richtig gucken soll was auch absolout richtig ist als er dann zu meiner linken war öffnete ich das fenster & mich zu entschuldigen es war ja schließlich ganz klar mein fehler! daraufhin wurde er arg beleidigend & als ich wieder in seiner nähe bzw neben im war habe ich geschriehen das er eine strafanzeige wegen beleidigung bekommen wird (dies habe ich zu dem zeitpunkt in "wut" gesagt) momentan habe ich es aber nicht mehr vor... allerdings habe ich das ganze geschehen auf Dashcam & nein damit möchte ich meine schuld nicht davon weisen! ich habe alles gesichert nur für den fall das der herr auf einmal meint es hat einen zusammenstoß usw. gegeben...

Meine frage ist nun: Könnte er mich wegen dem fast unfall dennoch anzeigen?

Ich selbst würde mal ja sagen da es denke ich eine Gefährdung war worauf es ja min. 1 monat + punkte & ein hohes bußgeld geben würde aber ich bis mir dessen nicht save ob es tatsächlich der fall wäre & beweise wo man mich findet hat er da ich beruflich mit firmenwagen samt riesen aufschrift usw. unterwegs war.

VG & Danke

Auto, Fahrrad, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Fahrschule, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt

Vorfahrt missachtet ohne Unfall - Anzeige möglich?

Hallo,

leider ist mir vorhin etwas Ungünstiges passiert: Ich stand mit meinem Auto an einer Kreuzung, die in eine stark befahrene Vorfahrtsstraße mündete und wollte nach links abbiegen. Nachdem ich bereits mehrere Minuten vergeblich auf eine angemessene Lücke gewartet hatte, fingen die Autos hinter mir mehrmals zu hupen an. Einer überholte mich sogar von rechts, stellte sich vor mich und bog dann nach links ab. Also habe ich versucht, mich auch irgendwie einzufädeln, um den Verkehr hinter mir nicht zu stark zu behindern (ich weiß, ist kein plausibler Grund).

Dabei muss ich die Geschwindigkeit des von rechts kommenden Autos wohl unterschätzt haben. Als ich mich entschied, abzubiegen, war es bestimmt nur noch 50 Meter entfernt von mir mit ca. 50-55 km/h. Ich habe versucht, sehr schnell zu beschleunigen und die Gänge bis ans Limit auszufahren, muss den Vorfahrtsberechtigten wohl aber dennoch zum Bremsen gezwungen haben. Er hupte zwar nicht; fuhr aber anschließend sehr dicht hinter mir her. Ich habe ihm also wohl ziemlich wahrscheinlich die Vorfahrt genommen.

Da mir das zuvor noch nie passiert ist trotz mehreren Jahren Führerschein, habe ich nun etwas Panik, dass sich der Autofahrer mein Kennzeichen aufgeschrieben haben und mich nun bei der Polizei anzeigen könnte. Für eine Vorfahrtsmissachtung kann man laut Bußgeldkatalog ja sogar einen Punkt bekommen. Ist euch so etwas auch schon mal passiert und wurde anschließend dann Anzeige gegen euch erstattet?

Sorry für die vermutlich etwas seltsame Frage und danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

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