Vorfahrt ausversehen weggenommen?

5 Antworten

Was schiebst du die für Paranoia, wenn nichts passiert ist?

Woher ich das weiß:Hobby – Sammler von Young- und Oldtimern

Um das ganze mal von der verkehrsrechtlichen Seite zu beobachten:

Hast du den Typen, dem du die Vorfahrt genommen hast, nur behindert oder gefährdet?

Wenn eine Behinderung vorlag, dann liegt eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vor, für die es nur ein Verwarnungsgeld gibt. Das hätte in der Probezeit keine weiteren Konsequenzen. Anders sieht es aus, wenn du ihn gefährdet hast. Eine Gefährdung liegt vor, wenn er nur durch schnelles Eingreifen einen Unfall verhindern konnte (z.B. Vollbremsung). Das wird mit Bußgeld + Punkten in Flensburg geahndet und da es sich in diesem Fall um einen A-Verstoß handelt, kommen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre oben drauf.

Das alles droht dir aber natürlich nur dann, wenn er dies zur Anzeige bringt und nach 3 Monaten ist diese Sache verjährt, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ausgestellt wurde und nicht zwischenzeitlich ein Anhörungsbogen im Briefkasten landet. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass jemand wegen so einer Sache zu den Behörden rennt und Anzeige erstattet, aber es ist theoretisch möglich und es gibt doch immer wieder Einzelfälle, wo jemand sowas wirklich macht. Da bleibt nur Abwarten und Tee trinken.

Nein da kann dir nix passieren. Keine sorge wird ein Zufall gewesen sein.

Richtig .. sowas passiert halt mal. Aber .. es ist kein Unfall passiert, da kommt nichts nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule