Versehentlich Vorfahrt genommen- Anzeige/ Bußgeld?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Niemand ist perfekt und jeder macht im Laufe seines Autofahrerlebens mal Fehler. Soll heißen, solche Situationen kommen täglich irgendwo vor. So gut wie niemand bringt das aber zur Anzeige. Man ärgert sich kurz und wenig später ist auch schon wieder gut.

Eine Anzeige wird in der Regel auch kaum zum Erfolg führen, weil bei Privatanzeigen und Aussage gegen Aussage in der Regel das Verfahren eingestellt wird. Außerdem müsste man dich erstmal als Fahrer identifizieren, was auch nicht immer so leicht ist.

Da wird also nichts mehr kommen.

Nur zur Info: Wenn der Andere lediglich behindert wurde, wären es 25€. Bei einer Gefährdung wären es 100€, 1 Punkt und A-Verstoß (falls relevant). Eine Gefährdung lliegt vor, wenn ein Schadenseintritt nur noch vom Zufall abhängt. Wenn er also etwas stärker bremsen musste, aber nie die Gefahr bestand, dass es zur Kollision kommt, wäre es nur eine Behinderung.

Eine der wichtigsten Grundregeln ist defensiv zu fahren und auch mit Fehlern anderer zu rechnen, ja der ein oder andere schimpft im Auto laut und rudert mit den Armen, aber das war es dann auch, denn selbst wenn er sich die Mühe machen würde und dafür eine Anzeige aufgibt, dann wird diese wegen "fehlendem öffentlichen Interesse" bzw. Geringfügigkeit eingestellt, leider wird heutzutage wie die wilde sau gefahren, es vergehen keine 30min bis ich einen erlebe der jede Regel aus der Fahrschule vergessen hat nur um selber schneller an zu kommen, daher tu dir selbst den gefallen und bleib genauso wie du jetzt bist du hast dein Fehlverhalten reflektiert, dir darüber Gedanken gemacht und wirst es bei nächsten malen hoffentlich vermeiden. Genau so verhält man sich vorbildlich. Ich mache auch Fehler und bin dann froh, wenn ein anderer für mich mitgedacht hat.

Desweiteren halte ich hier den Verfolger für deutlich kritischer, denn auf jeden Sicherheitsabstand zu verzichten, nur um das Kennzeichen sich zu notieren oder dem anderen demonstrativ zu zeigen, du hast etwas falsch gemacht, ist total daneben.

Eine genommen Vorfahrt, bei ruhiger Fahrt ist ärgerlich, aber zu geringer Sicherheitsabstand gefährdet im Zweifel Leben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jetzt mach dir da mal keinen Kopf.

Bei solche Dingen wird schon mal kräftig geschimpft und mit den Armen gewedelt.

Wer aber macht sich die Mühe deshalb eine Anzeige zu erstatten? Ich jedenfalls würde es nicht tun und bin damit mit Sicherheit nicht allein..

Dir fehlt noch die innere "Verkehrsruhe".

Vergesse den Vorgang getrost.

Nicht besonders, weil das eine sehr alltägliche und keine besondere Situation ist. Das hat man fast täglich mal. Wäre anstrengend, deshalb ständig Anzeigen los zu treten.

Geärgert hat mich das nur als Anfänger. Heute wink ich die durch, wenn so etwas passiert, sollen sie die Vorfahrt haben.

Selbst wenn der an der nächsten Ampel ausgestiegen und an dein Fenster gekommen wäre, um dir zu sagen dass er dich anzeigen wird, wäre die Wahrscheinlichkeit gering dass er dies tatsächlich tut. Ist Aufwand, der einem nichts bringt... Solche Leute wollen dem anderen nur ein Bisschen Angst machen und zeigen, dass sie sich für die Stärkeren halten.

Und selbst wenn einer von tausend tatsächlich zur Polizei gehen würde, würde er entweder ohne Anzeige wieder nach Hause geschickt, oder die Anzeige wandert in die Universalablage rund sobald der Typ außer Sichtweite ist. Es ist nichts passiert, also gibt es keine Notwendigkeit zur und kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung, welche sowieso kaum Erfolgsaussichten hätte weil Aussage gegen Aussage steht und es weder Beweise noch Zeugen gibt.

Also: Entspann dich. Du brauchst keine Angst zu haben, dass dich jemand wegen einer Kleinigkeit anzeigt, die jedem mal passieren kann, die jeder mehr oder weniger tagtäglich mal erlebt und bei der kein Unglück passiert ist.

Übrigens: Eine Dashcam wäre nicht als Beweismittel zugelassen worden. Dadurch, dass nichts passiert ist, ist keine Unfallschuld aufzuklären. Dies wäre ein ausreichend wichtiges Interesse, um die Verwertung der eigentlich nicht rechtmäßig angefertigten Aufnahmen zu rechtfertigen. Solange kein Unfall passiert ist, sind die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Person wichtiger als die Beweisführung für eine Ordnungswidrigkeit.