Fußgänger überfahren wer schuld?

9 Antworten

ich glaube das Prinzip der Alleinschuld wurde im Straßenverkehr schon lange aufgegeben - die Richter oder auch die Versicherungen streben immer nach einer Aufteilung der Schuld auf alle Beteiligten.

Beifahrer, Passanten etc. sind idR. bei der Klärung der Schuldfrage ausgenommen (es sei denn sie haben durch ihr Verhalten in den Straßenverkehr eingegriffen).

In deinem Beispiel dürfen beide eine Mitschuld bekommen und über die Verteilung der Schuld könnte man maximal spekulieren.

Gutefrage22419 
Fragesteller
 02.09.2023, 04:57

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)

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Hallo,

von der Fahrschule wieder mal nichts hängen geblieben?

Also Kraftfahrzeugführer hast du bereits eine "bauartbedingte" Grundschuld,

sobald du nur den Motor nur an lässt, oder das Fahrzeug in Bewegung setzt.

Der Rest ist individuell.

Bei Fußgängerunfall immer besser die Polizei verständigen.

Wenn du Kinder siehst, sofort aufpassen, und bremsbereit sein.

Hansi

Gutefrage22419 
Fragesteller
 02.09.2023, 04:59

Warum sollte mir nichts von der Fahrschule hängen geblieben sein? 2. hatte ich das Thema garnicht in der Fahrschule aber alles klar 👌

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Kerner  02.09.2023, 05:12
@Gutefrage22419

Doch,

das ist eine der "Ersten Weisheiten", die man verklickert bekommt.

Und §1 der StVO an der sich auch Fußgänger halten sollen.

Egal welchen Schein wie und wo man den macht.

Naja, in Russland sieht es vielleicht anders aus.

Jedenfalls muss man bei uns, an der Kreuzung, höllisch aufpassen,

da Rotlicht für kleine und große Passanten, nur noch als Empfehlung angesehen wird.

Ich habe schon keine Lust mehr mich überhaut noch ins Auto zu setzen.

Wenn wieder mal eine hilflose Person auf der Strasse dorckelt oder liegt.

Hansi

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Auch wenn der Fußgänger eindeutig selbst schuld ist, so ist es in Deutschland zumindest nicht ganz so einfach.

Gesetze und Rechtsprechung sind so ausgelegt, dass der Autofahrer zum Teil auf den Kosten sitzen bleibt. Kann teuer werden so eine Reparatur. Natürlich stark abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Gewicht des angefahrenen.

Wichtig ist auch: wer kommt für den ganzen Kram auf, wenn der nun nicht tot, sondern schwerbehindert ist. Das wird ganz schön teuer, ohne Versicherungsschutz kann man sich hier als Mitschuldiger dumm und dämlich zahlen, bis zu seinem Lebensende.

Daher immer so handeln, dass die Versicherung kein Regress fordern kann. Also nicht am Auto herumbasteln usw. Dann ist man gefundenes fressen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, oder man „besoffen“ war, weil über 0.3 Promille, etc.

Man unterscheidet zwischen Verursachung und Schuld.

Wenn der Fußgänger bei rot über die Straße geht, hat er die Ursache für den Unfall gesetzt. Danach wird die Frage beantwortet, ob der Autofahrer eine Möglichkeit hatte, den Unfall zu verhindern. Prozentual kann ihm dann Schuld zugesprochen werden.

Zivilrechtlich bekommst du als Verkehrsteilnehmer immer 10 Prozent "Schuld" zugesprochen.

https://www.bussgeldkatalog.org/betriebsgefahr/

Der Fußgänger als schwächerer Verkehrsteilnehmer unerliegt einem besonderen Schutz. d.h. deine Verantwortung als Autofahrer ist es, Kollsionen mit Fußgängern nach Möglichkeit zu vermeiden.

Besonders an Orten, wo mit Fußgängern zu rechnen ist also z.B.in der Stadt etc. kann man in einem solchen fall schon fast davon ausgehen, dass dem Autofahrer die Schuld zugesprochen wird. Ins besondere in Spielstraßen oder verkehrsbreuhigten Zonen.

Anders schaut es aus, wenn du mit 200 über die Autobahn bretterst und dir da unvermittelt ein Fußgänger vor die Karre läuft.

In dem Fall kann es übrigens tatsächlich sein dass du eine Teilschuld kriegst, z.B. wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, auch wenn auf dem betreffenden Teilstück kein Tempolimit gilt.