Garantie – die meistgelesenen Beiträge

PS5 Controller am Arsch Garantie nur 1 Jahr aber Gewährleistung auch?

wie ist das bitte geregelt war grade bei media markt um mein controller zu reparieren oder neuen kriegen kam dann garantie ist abgelaufen ich so hää wie.

Die meinte dann ja da steht es abgelaufen wir können nix tun,

ich habe dann gesagt ok ja garantie ist weg aber was ist mit gewährleistung das gilt ja 2 jahre?

nein die zählt hier nicht meinte die dann,

ich schaute erst komplett dumm und dann kam von der, ja das ist bei so großen konzeren üblich, wie appel,samsnung und sony die greifen da so ein das die gewährleistung auch nur 1 jahr ist,

hab mit der dann diskutieren angefangen das das ein gesetz von unsrem land ist wie kann sony das einfach aushelben und sagen ne das is nicht!

die hat mir halt den bildschirm gezeigt und da stand gewährleistung und garantie abgelaufen

jetzt ist meine frage ist das überhaupt korrekt oder rechtens so?

wie kann das sein mir ging noch nie ein controller von einer playstation kaputt habe schon jahre lang den originalen ps3 controller immernoch zuhause liegen und der ist über 16 jahre alt. funktioniert einwandfrei,

ps4 ebenso, ps5 1 jahr und 2 monate nun ist der linke joystick kaputt,

mich hat das ganze so aufgeregt das ich zuhause ihn halt selbst repariert habe das was ich halt nicht wollte weil eben garantie,

hab ihn komplett zerlegt und bei den sticks kontaktspray reingesprüht jetzt geht er wieder , zwar nimmre so perfekt wie am anfang aber besser als garkein, aber ich finde das pure frechheit wie kann sony oder andere große konzerne das einfach aushelben?

ich meine das stand auch nirgends oder sonst wo das es nur 1 jahr gewähleistung gibt weil 2 jahre ist normalerweise standard woher soll man das wissen?

für mich ein grund direkt sony produkte zu boykotieren ich kaufe ab jetzt keine fernseher oder sonst was mehr von diese scheise

kaputt, Garantie, Gewährleistung, PlayStation 5, PlayStation 4

Garantiefall / Schadenersatz Carglass?

Servus an alle,

kurz und knapp:

Sportwagen 4 Jahre alt top gepflegt auf Autobahn Steinschlag in Verbindung mit Scheibenriss.

Also ab zu Carglass und über die Teilkasko neue Scheibe bekommen.

1 Woche später einige Tage Starkregen während der Wagen in der Firma draußen stand.

Als ich mich dann nach meiner Geschäftsreise ins Auto setzte bemerkte ich, dass der Innenraum sehr feucht ist und sich Wasser im Unterboden (Fußraum) sammelte.

Ursache war die undichte Windschutzscheibe, welche mir eine Woche zuvor von Carglass eingebaut wurde.

Ich also wieder ab zu Carglass und reklamiert.

So und jetzt kommt der HAMMER..... schaden durch das eingedrungene Waser beläuft sich auf ca. 6000€ und Carglass weigert sich nun das zu übernehmen. Sie verweisen auf folgenden Text in ihren AGB's:

9. GARANTIEBEDINGUNGEN

9.4. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich Folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde CARGLASS® einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Glass Medic®-Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung); (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch CARGLASS® bzw. die CARGLASS® Service Center. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt CARGLASS® die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen.

 Das kann doch nicht sein....die wollen nur 800€ bezahlen und ich soll auf den 5200€ sitzenbleiben!!

Kennst sich hier jemand etwas aus (Jurist)?

Der Schaden ist eindeutig durch nicht fachgerecht und dichte Scheibe von Carglass entstanden!

Wäre für Ratschläge bzw. ob sich hier eine Klage lohnen würde, sehr dankbar.

VG

S.M.

Recht, Garantie, Auto und Motorrad