Gebrauchtwagen - Getriebe kaputt nach 6 Monaten?
Hallo,
ich habe Anfang November 2022 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Nach 6 Monaten & 1 Woche ist nun das Getriebe kaputt. Was kann ich jetzt tun? Habe ich ein Recht auf Garantie?
Danke im Voraus für Antworten!
5 Antworten
Wie hier schon richtig geschrieben wurde ist die Garantie eine freiwillige Leistung die dann von beginn im Kaufvertrag schriftlich fixiert werden muss. Ebenso worauf genau sie sich bezieht. Ein grundsätzlich hat man darauf nicht.
Was nun dein Problem betrifft musst du zu deinem Händler flitzen und dem das verklickern. Das dann aber nicht in den nächsten Tagen sondern zügig.
Der Händler müsste dann Nachweisen das kein Fehler vorgelegen hat, da ja wie auch schon geschrieben wurde - die Beweislastumkehr zugunsten der Käufer erweitert wurde.
Allerdings spricht man dann nicht, oder nicht mehr, von einer Sachmangel sondern von einem "abweichenden Zustand einer Sache". Dieser Zustand liegt vor weil du das Getriebe nicht mehr so nutzen kannst wie ursprünglich vorgesehen.
Wenn du aber dann bei deinem Händler bist gehe da nicht mit der ganz groben Keule ran, sondern ihn damit erst einmal ruhig und freundlich zu konfrontieren.
Und ein Tipp vielleicht noch, in der Regel bestreiten die Händler ja einen Sachmangel. Also werden die erst einmal alles versuchen damit sie nicht belangt werden. In diesem Fall musst du dann freundlich und hartnäckig bleiben und darfst dich nicht abspeisen lassen.
Was passieren kann ist das einem dann vorgeschlagen wird das Getriebe bei sich zu checken. Oder es kommt von vorne herein eine Art Vergleichsangebot. Letzteres, falls das passiert, solltest du ablehnen.
Du hast nur die Gewährleistung auf Mängel die schon ab Kauf bestanden waren.
Und wenn du 6Monate und 1 Woche damit fahren kannst, gab es diesen Mangel höchstwahrscheinlich vorher noch nicht.
Zudem kann ein Getriebeschaden die Ursache von Fehlbedienung sein.
In der Theorie ja
in der Praxis nein
du kannst mit einem Getriebeschaden nicht 6 Monate lang rumfahren und dann ist es Aufeinmal defekt
also entweder hat der Fahrer Geräusche und Warnungen ignorieret, das Getriebe bewusst kaputt gemacht oder es ist später defekt geworden.
Ein Getriebeschaden kann auch durch andere defekte Bauteile entstehen, genwu diese Prüfung müsste dann der Händler machen
Genau und wer zahlt dann am Ende die Prüfung wenn es kein Gewährleistungsfall ist?
Urteil vom 23.01.2008, Az.: VIII ZR 246/06
Also willkommen im verbaucherfreundlichen Deutschland
Such mal bitte am besten Urteile von 1973 raus
Verbraucher sind zu sehr geschützt aber wenn der Mangel nicht auf den VK fällt, trägt der Käufer die Kosten der Prüfung.
Garantie ist etwas freiwilliges, da hat man kein Recht drauf. Allerdings auf gesetzliche Gewährleistung. Für Gebrauchtwagen 1 Jahr, wobei sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt. Du müßtest also nachweisen daß das Getriebe schon beim Kauf schafhaft war. Dürfte schwer sein.
Falsch, die Beweispflichtumkehr liegt bei 12 Monaten seit dem 1.1.2022
Das wäre ja eine Arglistige Täuschung
Hier geht es um einen Sachmangel, den selbst der Händler i.d.r. nicht sehen konnte. Fragesteller hat ein Recht auf Nacherfüllung durch die Gewährleistung
Wenn du beweisen kannst, dass er von Schaden wusste, dann kannst was machen.
Wieviele KM bist denn gefahren? Was ist der aktuelle KM Stand?
Damit ihn belangen kannst, dir absichtlich ein kaputtes Auto verkauft zu haben. Verschweigen darfst so einen Schaden net.
Und sogar wenn er es nich weiss und du nur 1000km gefahren bist und das Auto so 40k km as Summe hat, lässt sich auch was machen.
Aber wenns ein Alter ist wo jetzt schon ordentlich was drauf ist, nichts darauf hinwies und du fleissig damit gefahren bist: Nichts zu machen.
Hier mal ein Fall der genau umschrieben ist: https://www.auto.de/magazin/recht-getriebe-defekt-haendler-gewinnt-prozess/
Die Chancen stehen gut, da der Gesetzgeber von aus geht, das bei einem Sachmangel innerhalb 12 Monate schon vor dem Kauf vorhanden war, der Händler müsste das Gegenteil beweisen