Zählt ein Foto zur Produktbeschreibung?
Hallo, unsere Familie hat vor einiger Zeit angefangen alte Dinge über eBay Kleinanzeigen zu verkaufen. Nun haben wir einen alten Kassettenrekorder verkauft und verschickt. Nun beschwert sich der Käufer, dass kein Batteriedeckel vorhanden ist und er deshalb das Geld zurück haben möchte. Wir haben das Fehlen der Batterieklappe vorher nicht als Mangel angesehen, es war jedoch auf den Bildern sehr deutlich erkennbar, dass dieser nicht dabei ist. Wir haben in der Beschreibung auch nicht geschrieben, dass der Artikel vollständig oder neuwertig ist. Der Käufer meint jedoch man hätte den Mangel in die Beschreibung packen müssen. Bei der Recherche zu dem Thema habe ich das gefunden:
"Mängel die man kennt, sollte man angeben. Mängel die man nicht kennt, oder die man nicht als Laie nicht als Mangel erkennt, kann man nicht als solche angeben. Bilder sind Bestandteil der Artikelbeschreibung (oder wie in deinem Fall die komplette Beschreibung). Mängel die man auf dem Bild sieht gelten als vertraglich vereinbart und sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt, wenn man die Gewährkeistung nicht ausschließt."
Ist das richtig? Also lässt sich das mit einem Gesetz belegen?