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Ist die Annahme (noch nicht Immatrikulation) des Zulassungsangbots ohne voherige Exmatrikulation möglich?

Hallöchen ihr Lieben,

ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir die folgende, wichtige Frage bezüglich meiner Einschreibung beantworten könnten: Zur Zeit bin ich noch an einer anderen Universität (auch in einem anderen Studiengang) immatrikuliert.

Das liegt daran, dass ich die Exmatrikulation erst einleiten wollte, wenn ich ein Zulassungsangebot erhalten habe. Dies ist am 12.08.2021 der Fall gewesen. In meinem dazugehörigen Zulasssungsbescheid steht nun, dass ich dieses Angebot innerhalb von 5 Tagen annehmen muss, sonst würde dieses anderweitig vergeben werden. Für mich ist unklar, ob ich schon zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes exmatrikuliert sein muss, oder ob ich auch erst nach der Annahme die Exmatrikulation einleiten kann? Nach Annahme des Angebotes beginnt ja eine weitere Frist von 10 Tagen, in welcher die erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation hochgeladen werden müssen. Dazu gehört ja auch die Exmatrikulationsbescheinigung. Dann würde ja erst nach der Annahme die "Immatrikulation beginnen" und ich wäre ja auch auch noch nicht zeitgleich in zwei Universitäten eingeschrieben, da ich ja noch nicht offiziell immatrikuliert bin sondern nur das Angebot angenommen habe, oder?

Und zweitens meine Sorge ist, dass die 10-tägige Frist zur Exmatrikulation eventuell nicht ausreicht, weil ich nicht weiß, ob eine Exmatrikulation in so kurzer Zeit überhaupt möglich ist. Ich möchte bei so einer wichtigen Angelegenheit natürlich nichts falsch machen oder ggf. eine Frist versäumen.

Vielen lieben Dank an alle die mir helfen. :):)

Studium, Recht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Paypal abzieher?

Hallo,

ich habe heute versucht mein Hoverboard zu verkaufen der Mann meinte das er es über Paypol kaufen wollte.Ich meinte kein Versand dann kam mir aufeinmal eine E-Mail

Puny .. hat Ihnen gerade eine Auktionszahlung von 315€ mit PayPal für einen eBay-Artikel gesendet (Routing-Code: C826-L003-Q999)Hallo arda

Diese E-Mail bestätigt, dass Puny …Ihnen 580,00 € mit PayPal für einen eBay-Artikel gesendet hat

MENGE- 300.00€

VERSAND- 15.00€

===============

GESAMT- 315.00€

eBay-Artikeltitel====== Hoverboard

HINWEIS: Diese PayPal-Zahlung wurde vom Konto des Käufers abgezogen und wurde "GENEHMIGT", bleibt jedoch "AUSGEHEND", bis das Bild der zerkratzten eBay-Geschenkkarte durch den Käufer zur Überprüfung an unseren Kundenservice gesendet wird, um beide zu sichern Käufer und Verkäufer.Nachfolgend finden Sie die erforderlichen Informationen, die erforderlich sind, bevor Ihr Konto gutgeschrieben wird.

1:- Stellen Sie sicher, dass Sie die eBay-Geschenkkarte erhalten, sobald Sie diese genehmigte Bestätigung erhalten haben.

2:- Stellen Sie sicher, dass Sie dem Käufer das Bild der zerkratzten eBay-Geschenkkarte und die Quittung zur Überprüfung mitteilen.

Vielen Dank, dass Sie ein geschätztes Mitglied sind. Es wird empfohlen, die Geschenkkarte sofort an den Käufer zu senden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Kauf und Verkauf bei eBay.

Verkäuferschutz Unser Ziel ist die vollständige Zufriedenheit beider Parteien (Käufer und Verkäufer). Sie müssen uns die Bilder der verkratzten Geschenkkarte, die Sie im Geschäft erhalten haben, per E-Mail zusenden, damit Ihr Guthaben so schnell wie möglich auf Ihrem Konto angezeigt werden kann. 

Wir verwenden diese Richtlinie, um sowohl Verkäufer als auch Käufer zu schützen und Internetbetrug über PayPal zu reduzieren. Diese Zahlungsart kann jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Sie haben also absolut nichts zu befürchten.

Vielen Dank, dass Sie PayPal verwenden!

Das kam an der man meinte das ich ins Laden gehen soll und ihn eine Geschenkkarte kaufen soll für 150 € aber auf mein guthaben bei Paypol ist 0.Ich habe den Mann blockiert da kam nich eine E-mail an. Unswar das :

Ist es jetzt ein Abzieher oder nicht soll ich ihn seine 150 euro geben ? ich habe angst was soll ich tun ?

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Geld, Bank, PayPal, Wirtschaft und Finanzen

Wer kennt sich aus? Haus geerbt als Erbengemeinschaft, wird aber nur von einem Erben bewohnt?

Ich habe vor etwa einem Jahr ein Haus geerbt, als Erbengemeinschaft zusammen mit meinen beiden Geschwistern zu je einem Drittel. Ich habe das Haus bereits vorher alleine mit meiner Familie bewohnt, zur Miete an meinen Vater als Hausbesitzer. Mein Vater verstarb leider ziemlich schnell, weshalb er auch kein Testament erstellt hat. Der gesetzlichen Erbreihenfolge nach sind nun im Grundbuch wir drei Geschwister zu je 1/3 als Eigentümer eingetragen. Die ganze Erbsache ist bislang noch nicht abgeschlossen.

Ich kann aus finanziellen Gründen meine Geschwister nicht ausbezahlen (das Haus ist stark renovierungsbedürftig, ich müsste also bereits einen riesen Kredit aufnehmen um es instandsetzen zu lassen und wahrscheinlich nochmal die selbe Summe um dann meine Geschwister auszuzahlen). Der gesetzliche Betreuer meiner Schwester will die Zeit, die ich dieses Haus noch bewohne, nach dem geplanten Verkauf einfach als Miete gegenrechnen und von meinem Verkaufsanteil abziehen. Soweit komme ich vielleicht noch mit.. aber wer legt fest, wie hoch die Miete ist? Ich hatte vorher eine sehr geringe Miete, die nur einen Teil der Mietkosten ausmachen, die man in unserer Wohngegend eigentlich bezahlt.

Wir tragen die kompletten Kosten aktuell für das Haus natürlich alleine, also Grundabgaben, Kaminkehrer usw.

Kann mir jemand Tipps geben? Hatte sicher schon Mal jemand so einen Fall.

Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten.

Familie, Recht, Wirtschaft und Finanzen

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