Pflegeheim?
Das Pflegeheim hat das Konto meiner Mutter überzogen.Nun kommt noch eine Nachzahlung der Betriebskostenkosten in Höhe von 450 Euro dazu. Wer trägt die Kosten dafür ? Sozialhilfe ist beantragt aber noch in Bearbeitung.
2 Antworten
Wer trägt die Kosten dafür ?
Nun, Schuldner der Betreuungskosten ist die betreute Person. Ist diese nicht leistungsfähig, bleibt nur der Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt. Dieses kann entsprechende Kosten verauslagen, wird sich aber zur Kostendeckung an die direkten Angehörigen im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit wenden. Rechtsgrundlage bildet § 1601 BGB.
Ein Pflegeheim kann nicht überziehen, denen gehört doch das Konto gar nicht.
Und Rechnungen bezahlt meist der, der sie bekommt.
Von wem stammt diese denn, vom Pflegeheim oder vom (ehemaligen) Vermieter?
Das Pflegeheim hat die Berechtigung vom Konto abzuheben.Ja und die Betriebskostenabrechnung stammt noch vom Vermieter. Meine Mutter ist seit 2 Monaten im Pflegeheim.