Kosten für Beerdigung und Ausräumen vom Zimmer von Verstorbenen ohne Angehörige?

8 Antworten

Wenn es sonst wirklich keine Familienangehörigen gibt, dann ist deine Mutter Erbin ihres Bruders geworden.

Sie ist damit die erste Ansprechpartnerin für das ausräumen des Zimmers und die Beerdigung

Außerdem ist sie sich auch als nächste Angehörige um die Bestattung kümmern. Je nach Vermögen kann sie eine Übernahme der Kosten durch das Amt beantragen

Wenn sie nicht erben möchte, dann muss sie das Erbe ausschlagen

Wenn Deine Mutter die einzige Schwester ist und auch keine Abkömmlinge vorverstorbener Geschwister (also erbberechtigte Nichten und Neffen) vorhanden sind, wird Deine Mutter Erbin. Schlägt sie die Erbschaft aus, fällt das Erbe an Dich und Deine eventuellen Geschwister, schlägst Du aus, sind Deine Kinder usw. erbberechrigt. Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, erbt der Staat. Aus dem vorhandenen Vermögen sind dann Räumung und Beerdigung zu zahlen. Reicht das Vermögen dafür nicht, können die Angehörigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung herangezogen werden (https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/).

Sich nur zu weigern, zu räumen, reicht übrigens nicht aus. Die Erbschaft muss formal ausgeschlagen werden und das innerhalb von 6 Wochen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Deine Mutter kann das Erbe ablehnen. Dann muss sie sich um gar nix kümmern, bzw. darf sie sich dann auch um nix kümmern. Weder um die Auflösung des Zimmers, noch um die Beerdigung. Das übernimmt dann das Nachlassgericht.

Würde ich in diesem Fall für das Einfachste halten.

Das Ausräumen des Zimmers kannst Du doch übernehmen, damit nimmst Du doch noch nicht ein etwaiges Erbe an.

Es ist schon sinnvoll das schnellstens zu machen, sonst laufen da noch Kosten auf. Und die Gemeindeverwaltung wird schon wissen, bei wem sie das Gled eintreben muß.

Alles andere regelst Du mit dem Nachlaßgericht (bzw. eigentlich Deine Mutter).

Beerdigungskosten ca 6.000-8.000 €

Zimmer ausräumen kostet ca 1.000-2.000 € über Firma

das Ordnungsamt kann schon ausräumen aber nachher gibt es die große Rechnung

gehe mal aufs Sozialamt wegen den Beerdigungskosten