Kosten für Beerdigung und Ausräumen vom Zimmer von Verstorbenen ohne Angehörige?
Es geht um meinen Onkel. Ich persönlich habe schon seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr mit ihm gehabt. Die einzige Familienangehörige die er noch hat ist seine Schwester (meine Mutter). Mein Onkel ist seit fast 10 Jahren in einem Pflegeheim untergebracht gewesen, die Kosten hierfür hat teilweise das Sozialamt übernommen, da meine Mutter mittellos ist. Jetzt ist er verstorben und es geht um das Ausräumen des Zimmers im Pflegeheim und die Beerdigung. Ich weiß, dass ihm noch ein Selbstbehalt von € 2.000 geblieben sind um die Kosten für die Beerdigung zu zahlen. Jetzt ruft mich ständig die Pflegedienstleitung wegen der Beerdigung an. Ich werde jegliche Unterstützung für die Vorbereitung der Beerdigung ablehnen. Soweit ich weiß, muss man alles, wofür man Aufträge gibt, auch die Kosten übernehmen. Kennt sich hier jemand etwas besser aus? Ich bin etwas konfus, auch was meine Mutter angeht. Sie kann sich mit ihren 81 Jahren nicht darum kümmern und die Kosten für die Beerdigung auch nicht übernehmen. Zweites Problem ist, dass das Zimmer im Pflegeheim innerhalt einer Woche ausgeräumt werden muss. Da diese Sachen jedoch das Erbe meines Onkels sind möchte ich dies nicht für meine Mutter tun. Ist es nicht so, dass der, der das Erbe annimmt auch die Kosten für die Beerdigung zahlen muss? Und muss dies nicht das Ordnungsamt ausräumen?
8 Antworten
Wenn es sonst wirklich keine Familienangehörigen gibt, dann ist deine Mutter Erbin ihres Bruders geworden.
Sie ist damit die erste Ansprechpartnerin für das ausräumen des Zimmers und die Beerdigung
Außerdem ist sie sich auch als nächste Angehörige um die Bestattung kümmern. Je nach Vermögen kann sie eine Übernahme der Kosten durch das Amt beantragen
Wenn sie nicht erben möchte, dann muss sie das Erbe ausschlagen
Wenn Deine Mutter die einzige Schwester ist und auch keine Abkömmlinge vorverstorbener Geschwister (also erbberechtigte Nichten und Neffen) vorhanden sind, wird Deine Mutter Erbin. Schlägt sie die Erbschaft aus, fällt das Erbe an Dich und Deine eventuellen Geschwister, schlägst Du aus, sind Deine Kinder usw. erbberechrigt. Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, erbt der Staat. Aus dem vorhandenen Vermögen sind dann Räumung und Beerdigung zu zahlen. Reicht das Vermögen dafür nicht, können die Angehörigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung herangezogen werden (https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/).
Sich nur zu weigern, zu räumen, reicht übrigens nicht aus. Die Erbschaft muss formal ausgeschlagen werden und das innerhalb von 6 Wochen.
Deine Mutter kann das Erbe ablehnen. Dann muss sie sich um gar nix kümmern, bzw. darf sie sich dann auch um nix kümmern. Weder um die Auflösung des Zimmers, noch um die Beerdigung. Das übernimmt dann das Nachlassgericht.
Würde ich in diesem Fall für das Einfachste halten.
Das Ausräumen des Zimmers kannst Du doch übernehmen, damit nimmst Du doch noch nicht ein etwaiges Erbe an.
Es ist schon sinnvoll das schnellstens zu machen, sonst laufen da noch Kosten auf. Und die Gemeindeverwaltung wird schon wissen, bei wem sie das Gled eintreben muß.
Alles andere regelst Du mit dem Nachlaßgericht (bzw. eigentlich Deine Mutter).
Beerdigungskosten ca 6.000-8.000 €
Zimmer ausräumen kostet ca 1.000-2.000 € über Firma
das Ordnungsamt kann schon ausräumen aber nachher gibt es die große Rechnung
gehe mal aufs Sozialamt wegen den Beerdigungskosten