Kann ich die Beerdigungskosten einfordern nach 2 Jahren?

8 Antworten

In der Rangfolge der Bestattungspflichtigen ist der Ehemann der Verstorbenen auf dem ersten Platz, erst danach sind die Kinder in der Bestattungspflicht.

Der Anspruch ist noch nicht verjährt, also kannst Du Deine Ansprüche noch verfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
dandy100  08.02.2019, 11:00

Sie hat die Beerdigungskosten freiwillig übernommen, ohne überhaupt Kontakt mit dem Ehemann aufzunehmen, sie hätte ihn schriftlich auffordern können, die Kosten zu übernehmen - jetzt hat sie nicht einmal einen Beweis, dass er das überhaupt abgelehnt hätte und nach über 2 Jahren kann man dafür nicht einfach die Rechung präsentieren.

0
sassenach4u  08.02.2019, 11:11
@dandy100

Doch, kann mam wohl, da er dazu verpflichtet war, sie zu tragen. Zunächst wäre sie ja auch aus dem Nachlass zu begleichen.

0
DogDiego  08.02.2019, 11:12
@dandy100

Tja, den Tod der nächsten Angehörigen einfach zur Kenntnis nehmen und sich danach entspannt zurück lehnen nach dem Motto, wird sich schon jemand finden, der das alles bezahlt ist aber auch grenzwertiges Verhalten.

0

Der Ehemann wäre zur Übernahme der Kosten verpflichtet gewesen, wenn der Nachlass es nicht hergegeben hat. Du solltest neben den Bestattungskosten, die du erst einmal per Einschreiben mit Rückschein forderst, auch ein bewertetes Nachlassverzeichnis fordern und dein Erbe oder deinen Pflichtteil ebenfalls. Du bist auch hier noch in der Verjährung. Damit wirst du erfahren, ob und was deine Mutter hinterlassen hat. Und wenn da Nachlass war, dann fordere diesen.

Gab es überhaupt ein Testament? Wenn nicht, bist du neben dem Ehemann Erbin, wenn du das Erbe nicht ausgeschlagen hast. Bei einem Berliner Testament hats du Anspruch auf den Pflichtteil.

Setz für beides eine Frist und kündige gleich an, sollte die Frist verstreichen, dass du, ohne weitere Schreiben einen Anwalt beauftragen wirst und ggf. den zivielrechtlichen Weg einschreiten wirst.

Du hast doch nichts zu verlieren. Wir alle wissen nicht, was dich bewogen hat, damals die Kosten zu übernehmen, da darf keiner Kritik üben. Und unrecht haben diejenigen, die denken du dürftest sie nicht von ihm fordern, da du diese Zahlung zunächst "freiwillig" geleistet" hast. Dir steht es zu das Geld von ihmn zurückzufordern, ggf. auch in Raten.

Lass dich auf nichts ein. Das Andenken deiner Mutter wird dadurch nicht verletzt.

Ob es ein Testament gab, erfährst du vom zuständigen Nachlassgericht des Sterbeortes deiner Mutter.

Viel Kraft, steh den Kampf durch!

Ich habe damals als betroffenes Kind auch die Kosten für eine Beerdigung übernommen, weil der Ehepartner (quasi Stiefvater) knapp bei Kasse war. Ich habe sie eingefordert, und auch bekommen, wenn auch in Raten. Die Kostentragepflicht ist bei Bestattungen gesetzlich geregelt.

dandy100  08.02.2019, 11:02

In diesem Fall war der Eheman aber nicht knapp bei Kasse sondern die FS hat gar keinen Kontakt zu ihm aufgenommen, sie hätte ihn schriftlich auffordern können, die Kosten zu übernehmen - jetzt hat sie nicht einmal einen Beweis, dass er das überhaupt abgelehnt hätte und nach über 2 Jahren kann man dafür nicht einfach die Rechnung präsentieren.

0
ZuumZuum  08.02.2019, 11:05
@dandy100

jetzt hat sie nicht einmal einen Beweis, dass er das überhaupt abgelehnt hätte und nach über 2 Jahren kann man dafür nicht einfach die Rechung präsentieren.

Doch kann man, die regelmäßige Verjährung nach BGB § 195 beträgt drei Jahre. Sie hat in Treu und Glauben gehandelt, das der hinterbliebene Ehemann sich irgendwann mal meldet (so würde ich handeln). Hat er nicht, also geht es jetzt anders herum.

2
dandy100  08.02.2019, 11:16
@ZuumZuum

Ne sorry, aber das klappt nicht, dazu hätte abgesprochen sein müssen, was überhaupt ausgegeben werden soll. Beerdigungskosten können in die Tausende gehen, die FS hat in Auftrag gegeben, was sie für richtig hielt, der Ehemann dagegen hätte vielleicht eine viel kostengünstigere Variante gewählt.

Ausserdem wußte sie ja wohl ganz genau, dass der Ehemann sich nicht bei ihr melden würde, so wie das Verhältnis beschreibt

0
ZuumZuum  08.02.2019, 11:18
@dandy100

Hätte, würde, könnte, vielleicht...sind alles Worte, die die Rechtsprechung nicht kennt. Fakt ist, sie kann nicht nachweisen, das sie Kontakt gesucht hat, und er kann nicht nachweisen, das sie das nicht getan hat. Ergo entscheidet die Rechtsprechung nach Aktenlage.

1

Mal den moralischen Aspekt, den andere User hier anscheinend im Vordergrund sehen, auf Seite geschoben, gilt hier die regelmäßige Verjährungsfrist nach BGB
§ 195. Diese beträgt drei Jahre. Also wird es langsam Zeit.

SuziWong887 
Fragesteller
 08.02.2019, 08:43

Vielen Dank!!!!

0
LouPing  08.02.2019, 08:51

Der FS hat die Bestattung in Auftrag gegeben, wenn überhaupt kann er hier über den zivilrechlichen Weg Ansprüche geltend machen.

Du solltest ihn informieren das auch hier Kosten auf ihn zukommen.

1
LouPing  08.02.2019, 09:16
@DieLeseBrille

2 Möglichkeiten-privat klären / oder Anwalt.

Und ich schrieb, habe also bereits darauf hingewiesen:

..wenn überhaupt

0
dandy100  08.02.2019, 09:18
@LouPing

Welchen zivilrechtlichen Anspruch denn? Sie hat doch freiwiliig bezahlt!

0
dandy100  08.02.2019, 09:17

Mit welche Recht sollen denn hier Beerdigungskosten zurückgefordert werden? Die Fragestellerin hat das freiwillig bezahlt!

0

Nein, ist nicht einforderbar

Du hättest dies gleich ihm überlassen sollen

Bist du seit dem im Minus?

ZuumZuum  08.02.2019, 08:38

Natürlich ist es das. Wenn ein Bestattungsinstitut in Vorleistung geht, muss der Hinterbliebene das auch bezahlen, oder nicht?

0
brettpit  08.02.2019, 08:41
@ZuumZuum

Ging aber nicht in Vorleistung

Durch die zeitliche Dauer wurde dies stillschweigend akzeptiert

0