sind Beerdigungskosten, insbesondere die Anschaffung von Trauerkleidung(schwarz), steuerlich absetzbar?

7 Antworten

Die Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastung anrechnungsfähig. Trauerkleidung nicht. Es wird ja von niemandem verlangt, dass er nur noch schwarz rumläuft. Außerdem ist das heute auch nicht mehr üblich. Nicht mal alle Berufskleidung wird anerkannt. Warum sollte es dann bei der Trauerkleidung, die man durchaus auch zu anderen Anlässen tragen kann, so sein?

Das Einkommen des Partners wird nicht angerechnet. Aber bei der gemeinsamen Steuererklärung wird es mit dazugezogen.

Was meinst du denn mit  "Trauerkleidung"? Jeder hat doch einige dunklere Kleidungsstücke im Schrank, die man bei einer Beerdigung tragen kann. Da muß doch nicht extra Kleidung gekauft werden.

blunablue 
Fragesteller
 10.05.2016, 08:43

sollte man annehmen, dass jeder dunkle kleidung im Schrank hat...ausser man ist eigentlich ein fröhlicher Mensch trotz diverser eigener Schicksalsschläge, und mag die Farbe schwarz überhaupt nicht

glaubeesnicht  10.05.2016, 08:44
@blunablue

Ich habe auch nicht von "schwarzer" Kleidung gesprochen!

Trauerkleidung ist steuerlich NICHT absetzbar. Kleidung ist nur steuerlich geltend zu machen wenn es sich um Berufskleidung handelt.

Die Bestattungskosten sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich anrechnbar.

Trauerkleidung ist zum Einen nicht zweckgebunden (Du kannst sie ja auch sonst tragen) und zum Anderen Privatsache (ein Brautkleid kann man ja auch nicht steuerlich absetzen).

Also erstmal sind Ehegatten von Kindern nicht bestattungspflichtig und müssen auch keine Kosten tragen. Ich kann mir aber vorstellen, dass es da sehr auf die in der Ehe vereinbarte Vermögensform ankommt. Leben die Ehepartner in einer Gütergemeinschaft, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das Sozialamt der Meinung ist, dass auch das gemeinsame Vermögen der Eheleute für die Bestattungskosten herangezogen werden können. Gute Frage...

Was die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung angeht: Nein. Bekleidung kann nicht abgesetzt werden. Auch nicht die Reisekosten oder die Bewirtung von Trauergästen. Dagegen schon absetzbar sind die Kosten des Bestattungshauses, die Friedhofsgebühren, die Kosten für Totenschein, Sterbeurkunden, den Steinmetz und die Trauerfloristik. Sofern es sich im Rahmen einer "standesgemäßen" Beerdigung bewegt.